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Ost und West · 1909-10-01 · Heft 10 (Oktober 1909) · p. Seite 613 - 614

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Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 10 (Oktober 1909)
Article
Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter
Date
1909-10-01
Page
Seite 613 - 614 (sequence 2)
Language
German
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613 Leon Scheinhaus, Memel: Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter. 614 A. JNjjjüMANN. Zentrum.- Hier wurden alle Angelegenheiten des Lebens erörtert, hier kamen alle zeitlichen Einflüsse und die sich immer erneuernden Eindrücke zur Geltung. So bildete sich die („Ikuw-hakrioh") die Unterbrechung der Thoravorlesungen in der Synagoge bei jeder Klage, bis die Gemeinde dem Kläger Wahrnehmung seiner Sache zugesagt hatte; so wurde das Gotteshaus auch zum Ort der Strafvollstreckung für die, die gegen gute Sitte und religiösen Brauch sich etwa vergangen hatten. Auch zunvAushang und zur Publikation von Ankündigungen jeder Art bediente man sich des Gotteshauses. Das ist selbst den Staatsregierungen bekannt gewesen, so dass sie sich dieses Publikationsmittels für ihre Zwecke bedienten. Die englische Regierung nötigte einmal die Juden, die Anullierung ihrer Schuldenforderungen an Christen öffentlich in der Synagoge zu proklamieren, und in Rom musste an jedem Vorabend des Versöhnungstages die Liste der den Christen im Laufe des Jahres gestohlenen Gegenstände in der Synagoge bekannt gegeben werden, damit die Gemeinde vor Ankauf gewarnt sei! Neben Zwangs-Bekanntmachungen dieser Art waren besonders zahlreich die freiwilligen Bekanntmachungen seitens der Gemeinde selbst. In vielen Orten war man gewohnt, jeden Sonnabend die Ergebnisse der Gerichtsverhandlung (Beth-Din), während der vergangenen Woche in der Synagoge an zuzeigen. In Italien war es Sitte, dass jeder, der den Ort zu verlassen gedachte, es in der Synagoge anmeldete, damit die, die von ihm was zu fordern hatten, es vor seinem Fortzug einziehen könnten; an anderen Orten war es üblich, den bevorstehenden Verkauf eines Grundstücks in der Synagoge dreimal anzukündigen, damit etwaige Ansprüche und Vorrechte beim Beth Din geltend gemacht werden könnten, überhaupt trennten die Juden die Angelegenheiten ihres täglichen Lebens nicht von ihrem Kultus. Selbstverständlich wurden in den Kreis der Proklamationen ausser Angelegenheiten geschäftlicher Natur in erster Reihe moralische Vorschriften aufgenommen. Dadurch wurde die Synagoge ein mächtiger Paktor auch zur Hebung der guten Sitte unter dem Volk. Dem gleichen Zweck diente noch eine andere Eigenart im jüdischen Leben: Die gesamte Gemeinde war wie eine vereinigte grössere Familie; jedes Mitglied der Gemeinde nahm lebhaften Anteil an den Freuden und Leiden des Nächsten. Dieses Zusammenhalten offenbarte sich besonders in der Synagoge. Die in der Synagoge stattfindenden Eheschliessungen wurden von den Gemeinden mitgefeiert, selbst der Gottesdienst erfuhr deswegen manche Aenderung, wie Weglassung oder Einschaltung von Gebeten und Gedichten zu Ehren des Brautpaares. In noch grösserem Mass äusserte sich die allgemeine Teilnahme bei trau- Grauer Winterstag. OELGEMAELDE. rigen Vorkommnissen, bei Todesfällen. Am Rhein geleitete die Gemeinde den Leidtragenden am Sabbat der Trauerwoche in das Gotteshaus, in Oesterreich wurde er von der Gemeinde im Tempelvorhof unter Mitleids- und Trauerbezeugungen empfangen.2) Das Tachnun-Gebet wird nicht gesprochen, wenn ein Gemeindemitglied ein Freudenfest begeht oder in Trauer ist. Die Gesamtheit nimmt an seiner Freude wie an seinem Leide soweit teil, dass sie dieses Bussgebet ausschaltet, damit das wehmütige Gefühl, das es im Herzen des Beters erweckt, in dem einen Fall die Freude nicht trübe, in dem anderen Falle die Trauer nicht von ihrem Gegenstand ableite. Es ist bemerkenswert, dass ausserhalb des jüdischen Kreises eine solche allgemeine Teilnahme für den einzelnen sich nirgends findet.3) Weit mehr noch als die Stätte der Freuden und Leiden des einzelnen, war die Synagoge der Mittelpunkt der Freuden und Leiden der Gemeinde. In jener traurigen Zeit, in der eine Verfolgung die andere ablöste, waren es besonders die Fasttage, die überwältigend wirkten. Die Klagelieder („Kinoth"), die bei diesen Anlässen in der Synagoge gesagt wurden, erweckten Heldenmut in den bedrückten Herzen. III 2) Güdemann, Geschichte der Kultur etc. (1880) p. 128 cfr. Minhag. 107, 108. 3) Prof. Berliner, Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter (ed. 1900) p. 114, und Randbemerkungen zum Siddur (1909) p. 25.

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