Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1909)
- Article
- Die Judenfrage in Rumänien
- Date
- 1909-07-01
- Page
- Seite 427 - 428 (sequence 4)
- Language
- German
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427 Dr. Christiaa Rakowski: Die Judenfrage in Rumänien. 428 Ausser dieser Verpflichtung hat die rumänische Regierung noch eine zweite übernommen: die Gesamtheit der rumänischen Juden, mit Ausnahme der politischen Rechte, auf gleichem Fuss mit den übrigen rumänischen Untertanen zu behandeln. „Wir wollen einem Vorwurf zuvorkommen — schrieb Herr Boeresco, der rumänische Minister des Auswärtigen, in einer an die Mächte gerichteten Vorstellung vom 28. August 1879 —. Werden die Juden, die nicht sofort ihre Naturalisation erlangen, Fremde bleiben? Nein, sie werden bleiben, was sie immer gewesen sind: rumänische Untertanen! . . . Unter dem neuen Regime werden sie zunächst alle Rechte gemessen, die die Fremden im allgemeinen haben. Darüber hinaus und als rumänische Untertanen werden sie das Recht haben, im Heer und in der Nationalgarde zu dienen, das Recht, in die Anwaltschaft einzutreten, jedes Gewerbe, jedes Handwerk frei zu betreiben; sie werden dasselbe persönliche Recht haben wie die Rumänen, in gleicher Weise den Schutz der Gesetze und der Behörden geniessen . . ." Wie hat die rumänische Regierung das doppelte Versprechen eingelöst, das Versprechen der schrittweisen Naturalisation der Juden und das Versprechen der Gleichstellung der Nichtnaturalisierten mit den anderen rumänischen Untertanen hinsichtlich der privaten und öffentlichen Rechte? In einem Zeitraum von einundzwanzig Jahren, von 1879 bis 1900, sind genau 75 Juden durch Spezialgesetz naturalisiert worden: 21 Bankiers, 30 Grosskaufleute, Industrielle, Grundbesitzer, Rentiers, 24 Ae/zte, Anwälte und Apotheker — nicht ein einziger Arbeiter oder Handwerkerl Im Jahre 1900 waren 27 von den Naturalisierten bereits gestorben. In dem Glauben, auf dem Wege der Assimilation schon zuweit gegangen zu sein, hat die rumänische Regierung: sich beeilt, in dem Gemeindegesetz von 1884 das Wahlrecht, das das Gesetz von 1864 den Juden zugestanden hatte, aufzuheben. Jenes unter dem Fürsten Couza erlassene Gesetz gestand vier Kategorien von Juden das Wahlrecht zu: 1. denen, die in der Armee bis zum Rang eines Unteroffiziers gedient hatten; 2. und 3. denen,* die in Rumänien mindestens zum Bakkalaureat gekommen waren oder das Schlusszeugnis einer höheren Schule erlangt hatten; 4. den Fabrikbesitzern, die mindestens 50 Arbeiter beschäftigten. Die liberale Regierung von 1884 hat diesen Artikel aufgehoben. Ein von dem Kriegsminister General Berendei* im Jahre 1897 vorgelegter, nicht zur Annahme gelangter Gesetzentwurf wollte den Juden das Recht des Militärdienstes nehmen. Im vorigen Jahr forderte der nationalistische Deputierte Jorga die erneute Einbringung des Berendeischen Entwurfs. Der damalige Ministerpräsident Stourdza widersprach heftig und mit Entschiedenheit dem Jorgaschen Vorschlag. In Wirklichkeit sähe Herr Stourdza, wie alle rumänischen Politiker, mit Vergnügen die Juden aus der Armee entfernt, weil der obligatorische Militärdienst logisch zur Gewährung der politischen Rechte führt. Er wollte aber die Frage nicht aufgerollt wisseu, um nicht die Aufmerksamkeit des Auslandes zu erregen. Denn die Lage der rumänischen Juden ist so kläglich, dass jede Agitation, selbst eine antisemitische, die sich mit ihnen beschäftigt, ihnen nur Nutzen bringen könnte, indem sie die Aufmerksamkeit der europäischen öffentlichen Meinung auf sie lenkt. An dem Tage aber, an dem die rumänischen Politiker die Vertreibung der Juden aus der Armee vornehmen können, ohne einen Skandal befürchten zu müssen, werden sie es gern tun. Das Gesetz über die Korporationen und die Zünfte verpflichtet die Juden zur Beitragsleistung, erklärt sie aber für nicht wählbar in den Vorstand. Sie sind den Fremden gleichgestellt. Die Krönung des antisemitischen Umschwungs in der rumänischen Gesetzgebung ist eine von dem rumänischen Kassationshof geschaffene Judikatur, die, entgegen den früheren Entscheidungen, die Landesverweisung rumänischer Juden als Fremder für zulässig erklärt! Der Kassationshof kennt gemäss der Verfassung nur zwei Kategorien von Landesbewohnern; rumänische Bürger und Fremde. Die rumänischen Juden, die weder rumänische Bürger noch Fremde sind, verschwinden für den Kassionshof in den Texten der Gesetze, wie die Atome des Demokrit in den Zwischenräumen des Weltalls verschwinden. Welches sind nun die Gründe für das Zurückweichen der rumänischen Gesellschaft zur mittelalterlichen Abschliessung, zu Rassentyrannei und Rassenhass? Der hauptsächliche Grund ist darin zu finden, dass Rumänien von einer Oligarchie von vierzigtausend bis fünfzigtausend Wählern beherrscht wird, die aus Grundbesitzern, Grosspächtern, Fabrikanten, Wucherern, Beamten, Offizieren, Anwälten, Aerzten, Kaufleuten, Ladeninhabern, Handwerkern usw. hesteht. Der Antisemitismus ist die soziale Religion aller dieser Leute. In Rumänien tritt mit besonderer Deutlichkeit die Wahrheit zutage, dass der Antisemitismus weder eine Rassennoch eine Religionsfrage ist, sondern aus der Furcht vor geschickterer Konkurrenz hervorgeht. Der Beweis liegt darin, dass die rumänischen Juden, die keine entwickelte eigene Individualität besitzen, sehr leicht zu assimilieren sind und nichts mehr wünschen, als sich zu assimilieren. Die rumänische Regierung aber hindert sie daran, indem sie ihnen die, Tore der rumänischen Schulen verschliesst, wo den jüdischen Kindern unerschwingliche Schulgelder abgefordert werden. Merkwürdig ist, dass gerade die eifrigsten Verteidiger der rumänischen Rassenreinheit gegen jede jüdische Mischung keine Rumänen sind, nicht einmal dem Namen nach. Die rumänischen Geschichtsschreiber stellen den rumänischen Ursprung der Bojaren unbedingt in Abrede. Die rumänische Bürgerschaft wiederum ist zu drei Vierteln griechischen, bulgarischen, armenischen, albanischen, serbischen, polnischen oder jüdischen Ursprungs. In jedem rumänischen Kabinett findet man Minister, deren Grossvater oder Vater aus irgend einem Winkel des Balkans oder Kleinasiens gekommen ist. Und gerade diese jüngsten Rumänen sind die wütendsten Antisemiten. Der Mann, der während des Bauernaufstandes verkündete, dass die Pflastersteine von Bukarest sich gegen den erheben würden, der auch nur einen Tropfen rumänischen Blutes zur Verteidigung der Rechte einiger jüdischer Pächter vergiessen wollte — er wurde später Minister und hinderte nicht die gegen elftausend Bauern gerichteten Schlächtereien — ist Armenier von Abstammung. Man darf also getrost behaupten, dass der Antisemitismus in Rumänien keine nationale Bewegung ist. Allerdings haben die rumänischen Parteien wiederholt auf die Unwissenheit der Massen spekuliert, um Verwüstungen und Plünderungen zu organisieren; aber nur die Hefe des Volkes haben sie für sich gewinnen können. Das rumänische Proletariat ist im Gegenteil für die Emanzipation der Juden; denn so lange die jüdischen Arbeiter kein Assoziationsrecht, keine Redennd Versammlungsfreiheit haben, so lange ist der Kampf des rumänischen Proletariats lahmgelegt .... Was die rumänischen Bauern betrifft, so kümmern sie sich