Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1909)
- Article
- Die Judenfrage in Rumänien
- Date
- 1909-07-01
- Page
- Seite 429 - 430 (sequence 5)
- Language
- German
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429 Dr. Christian ßakowski: Die Judenfrage in Rumänien. 430 herzlich wenig um die Abstammung ihres Schankwirts; ihres Geld Verleihers oder Grundeigentümers. Während der jüngsten Agrarunruhen haben die Bauern, von den liberalen Antisemiten angestiftet, sich wohl gegen die Juden gewandt, aber gleichermassen gegen die rumänischen Grundbesitzer und Pächter. Die Liberalen sind bei der Unterdrückung des Aufstandes so rücksichtslos gewesen, weil die Bauern ihnen das Spiel verdorben hatten und über die gegebenen Anweisungen hinausgegangen waren. Ein anderer Beweis für den ausschliesslich bureaukratischen und Krämerursprung des rumänischen Antisemitismus ist seine Steigerung während der letzten Jahre. Die Ursache ist in der finanziellen und wirtschaftlichen Krisis von 1899 zu suchen, die Rumänien mit einem förmlichen Bankbruch bedrohte und die Regierung zwang, von dem System der Anleihen abzugehen, die unsinnigen Ausgaben zu unterdrücken, von denen der grosse und kleine Handel Nutzen zog, gewisse Aemter aufzuheben und die Gehälter der Beamten, Offiziere zu vermindern usw. Die Unbehaglichkeiten und Beschränkungen, die eine Folge dieser Massnahmen in den Reihen der Bureaukratie und der Mittelklassen waren, setzten sich in ein Erstarken des Antisemitismus um. Dieser war also keineswegs eine Kundgebung der Volkskämpfe, sondern nur ein Ausfluss der politischen Reaktion und der wirtschaftlichen Versumpfung . . - . Das rumänische Volk ist an der vollständigen Emanzipation der Juden am meisten interessiert. Wie aber soll diese Emanzipation verwirklicht werden? Eine neue europäische Intervention hat wenig Aussicht auf Erfolg. Zunächst ist es fast gewiss, dass Deutschland und Oesterreich-Ungarn, sehr wahrscheinlich, dass Russland an einem derartigen Versuch sich nicht beteiligen werden. Da ferner die Ausschliessung der Juden vom politischen Leben Rumäniens mit der unbeschränkten Herrschaft der rumänischen Oligarchie verquickt ist, und da diese Oligarchie lieber das Abenteuer eines Krieges wagen als abdanken würde, so haben die rumänischen Regierungen ein untrügliches Mittel, die zu entwaffnen, die durch diplomatische Intervention die Emanzipation der Juden erzwingen wollten, indem sie sich mit dem rumänischen Volk wie mit einem Schilde decken. Da aber dieser Schild an den Handlungen der Regierung nicht schuld und nicht für sie verantwortlich ist, so muss man sich jeder Aktion enthalten, die den Interessen und der Würde des rumänischen Volkes abträglich sein könnte. Andererseits haben die rumänischen Juden selbst alles Interesse, eine von dem Ausland aufgezwungene Lösung des Problems zu vermeiden. Denn die Regierung und die Parteien würden nicht zögern, Repressalien auszuüben, jene schmachvollen Verfolgungen und Plünderungen, die so oft den Boden und das Ansehen Rumäniens geschändet haben. Den Anhängern der Judenemanzipation in Rumänien bleibt nur der Wunsch — zu dessen Erfüllung sie nach Kräften beitragen mögen — dass ein wahrhaft demokratisches Regime eingeführt wird. Wenn die sechs Millionen Rumänen — Arbeiter und Bauern — die heute des Wahlrechts entbehren — endlich ein modernes freies Volk werden, wird es ihnen als vornehmste Pflicht erscheinen, jede Spur mittelalterlicher Barbarei zu tilgen, indem sie den Juden Rechtsgleichheit gewähren. Die Anstrengungen der rumänischen Juden selbst müssen hierauf gerichtet sein, Ihr Interesse ist es, die Lässigkeit abzulegen, die sie charakterisiert, und der rumänischen Demokratie in dem Kampf um die Oligarchie beizustehen und gleichzeitig das rumänische Volk für ihre Sache zu gewinnen. Drei grosse Aufgaben bieten sich dem Rumänien von morgen, und ihre Lösung hängt von dem nämlichen volkstümlichen Aufschwung ab: die Beseitigung der agrarischen Aristokratie, die Eroberung des allgemeinen Stimmrechts und die Emanzipation der Juden. Die Judenfrage hat noch eine andere Seite, und hier kann der Protest der Presse, kann die Intervention der fremden Parlamente wirksame Hilfe bringen. Das sind die Ausweisungen, zu deren Opfern in periodischer Wiederkehr die rumänischen Juden gemacht werden. Das ist nicht bloss eine rumänische, das ist eine internationale Angelegenheit, an deren schleuniger Erledigung alle Mächte unmittelbar interessiert sind. Das ist die Ansicht hervorragender Rechtsgelehrter, das ist die Ansicht des Professors y. Bar, der wegen seiner Kompetenz in Fragen des internationalen Rechts zum Mitglied des ständigen Schiedsgerichts im Haag ernannt worden ist. Es geht nicht an, dass im 20. Jahrhundert ein Staat, der für zivilisiert gelten will, sich in eine Fabrik von Vaterlandslosen umwandelt, indem er seine eigenen Untertanen zu Hunderten und Tausenden auf fremdes Gebiet treibt. Hier können die patriotischen Charlatane Rumäniens nicht sagen: „Jeder ist Herr in seinem Hause." Die vertriebenen Juden können nicht in der Luft schweben, sie müssen sich in anderen Ländern niederlassen, die solcherart von den Massnahmen der rumänischen Regierung betroffen werden. Der rumänischen Regierung ist übrigens recht wohl bekannt, dass diese Ausweisungen nicht bloss jedes Menschlichkeitsgefühl, sondern auch das Völkerrecht verletzen. Der Beweis liegt darin, dass die rumänische Regierung zu Täuschung und Schmuggel greift, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Da die vertriebenen Juden in den Nachbarländern nicht aufgenommen werden, andererseits die geltenden Passbestimmungen in allen diesen Ländern das unbeobachtete Ueberschreiten der Grenze verbietet, hat die rumänische Regierung das Auskunftsmittel angewendet, die Ausgewiesenen nächtlicher Weile über Gebirgssteige und solche Schieichwege hinauszubringen, die den rumänischen Grenzwächtern bekannt sind. Diese schmähliche Praxis hat zu häufigen Konflikten zwischen Rumänien und den Nachbarstaaten geführt, zu Konflikten, die zuweilen für die Ausgewiesenen selbst tragisch endeten. Wer die Geschichte der Judenverfolgungen in Rumänien kennt, hat davon gehört, wie zwei Juden im Jahre 1867 bei solchem Anlass ertrunken sind. Sie waren mit sechzehn Glaubensgenossen aus Rumänien über Galatz ausgewiesen und von Russland zurückgewiesen worden. Sie mussten nach Galatz zurückkehren und wurden hier von den rumänischen Beamten gewaltsam an der Ausschiffung gehindert. Der Kahn schlug um, und zwei von den achtzehn Ausgewiesenen wurden tot aus der Donau gezogen. Der Vorfall führte zu Protesten und Interventionen der Mächte. Seitdem sind über 40 Jahre vergangen, aber die rumänische Regierung setzt ihre Praxis von 1867 fort. (Nach dem „Conrrier Europeen" vom 25. Mai 1909.)