Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1909-07-01 · Heft 7 (Juli 1909) · p. Seite 417 - 418

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 7 (Juli 1909)
Article
Der elfte deutsch-israelitische Gemeindetag
Date
1909-07-01
Page
Seite 417 - 418 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2583875-2583980-2583988-2599761--09472-2599811
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

417 M. A. Klausner: Der elfte deutseh-israelitische Gemeindetag. 418 nicht in der Lage wäre, über Umfang und Art des Bedarfs sich massgebend zu unterrichten. Dass durch seinen Beitrag der Staat sich zu irgendwelcher Einmischung gedrängt fühlen könnte, glaube ich nicht. Zu solcher Einmischung haben die Staatsbehörden nicht die geringste Neigung. Aber auch vom Standpunkt des Staats liessen sieh gegen dessen materielle Mitwirkung Einwendungen machen: Der Staat schenkt den christlichen Kirchen nichts, wenn er ihnen Temporalien gewährt, sondern zahlt ihnen nur massige Zinsen aus sequestriertem früheren Kirchen vermögen. Uns Juden dagegen hat der Staat, direkt und indirekt, immer nur individuell Vermögen abgenommen, und das ist jedenfalls formalrechtlich ein Unterschied. Ich persönlich würde vorziehen, dass der Staat uns nichts gibt, dass wir ganz aus eigenen Mitteln unsern Bedarf bestreiten. Was wir vom Staat verlangen, ist einzig oder wenigstens vornehmlich: dass er uns gestattet, uns selbst zu besteuern, um die Verpflichtungen erfüllen zu können, von denen das Gesetz vom 23. Juli 1847 spricht, uns selbst zu besteuern innerhalb der Synagogengemeinde für die Synagogengemeinde und für den Bedarf der notleidenden Gemeinden wie der Diaspora. Die innere Begründung für die Gemeinsamkeits-Steuer liegt in unserem Gemeinsamkeitsinteresse. Wer soll denn für unsere Glaubensgenossen sorgen, wenn wir selbst es nicht tun! Für unsere Zukunft, für die Zukunft unserer Eeligion treten wir ein, wenn wir die Mittel darbieten, dass die leistungsunfähigen Gemeinden mit ordnungsmässig vorgebildeten Eabbinen und Lehrern versehen, dass ihnen die Einrichtungen gesichert werden, deren sie als Juden bedürfen. Es gibt auch noch einen äusseren Grund: die Grossgemeinden sind es, die den Zwerggemeinden ihre besten Steuerzahler genommen haben und zu nehmen fortfahren. Das geschieht freilich nicht mit Absieht, aber es geschieht tatsächlich. Der äussere Grund und der innere zusammen rechtfertigen die Forderung an die Mitglieder der Grossgemeinden, dass sie zu ihrer Steuerlast einen besonderen Steuerzuschlag tragen, der den Zwerggemeinden und der Diaspora zugute kommt, der zu Ehren der Judenheit die jüdischen Einrichtungen im ganzen Staat auf würdige Höhe bringt. Uns allen muss daran liegen, dass überall im Staate, nicht bloss in unserer Gemeinde, die Babbinen und jüdischen Lehrer den Geistlichen und Lehrern der anderen Konfessionen nicht nachstehen und gleich diesen vorgebildet sind, gleich diesen auch bezahlt werden. Das sind wir uns selbst und unserem Ehrgefühl schuldig. Und weil das so ist, haben wir keinen Anspruch darauf, dass für unsere Leistung uns ein Recht der Mitbestimmung gegeben werde. Auch die unterstützte Gemeinde bleibt autonom und bestimmt ihre religiöse Richtung, wählt nach ihrer Richtung die Rabbinen und Lehrer, ohne dass jemand sich einmischen darf, der nicht zu der Gemeinde gehört. Was die Bemessung des Steuerzuschlags für Gemeinsamkeitsinteressen betrifft, so ist nicht, wie in der Ausarbeitung des Gemeindebunds - Ausschusses vorgeschlagen worden, mechanisch überal» ein gleiches Tantum vom Einkommen oder von der Einkommensteuer zu erheben, sondern der Zuschlag muss im umgekehrten Verhältnis zur Höhe der Gemeindesteuer stehen. Wo die Synagogengemeinde für ihren eigenen Bedarf schon starke Ansprüche an die Steuerkraft der Gemeindemitglieder zu stellen hat, da muss sich der Zuschlag in bescheideneren Grenzen halten als in den Gemeinden, in denen der Reichtum der Mitglieder die auf diese entfallende Steuerquote ermässigt Es gibt Gemeinden, die aller Opferwilligkeit ihrer Mitglieder bedürfen, um eben noch auszukommen, und die das nur können unter äusserster Anspannung der Steuerschraube. Hier kann kein Zuschlag mehr verlangt werden. Sache des Gemeindebunds-Ausschusses wäre es gewesen, sich die erforderlichen steuerstatistischen Unterlagen zu verschaffen und sie übersichtlich zusammenzustellen. Seine Sache wäre es auch gewesen, annähernd den Bedarf zu ermitteln, der aus der Versorgung der Zwerggemeinden mit Rabbinen, Lehrern usw. erwächst, die Kosten der Normalbesoldung und der Pensionsansprüche zu ermitteln. Das war keine leichte, aber eine verdienstliche Arbeit und ganz gewiss war sie notwendig, damit man ein Bild bekam von den Aufwendungen, die uns bevorstanden, damit die Uebernahme der Gesamtorganisation wirtschaftlich und steuerlich nicht einen Sprung ins Dunkle bedeutete. Es wäre lerner nichts Uebriges gewesen, wenn eine fünfzig Jahre zurückreichende Aufstellung über die Verschiebung der jüdischen Bevölkerung in Preussen nach Gemeinden und Provinzen gemacht wurde. Man hätte dann das etwaige Gesetz dieser Verschiebung erkennen und daraus vielleicht entnehmen können, ob und in welchem Masse voraussichtlich die Gemeinsamkeitsausgaben durch fortgesetzte Konzentrierung sich vermehren oder ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.