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Ost und West · 1909-07-01 · Heft 7 (Juli 1909) · p. Seite 419 - 420

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Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 7 (Juli 1909)
Article
Der elfte deutsch-israelitische Gemeindetag
Date
1909-07-01
Page
Seite 419 - 420 (sequence 6)
Language
German
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419 M.A.Klausner: Der elfte deutsch-israelitische Gemeindetag. 420 mindern werden. Unsere Zahl, ich erwähnte es schon oben, bat in Prenssen seit 1847 kaum zugenommen, sie ist auf 360000 ungefähr stationär geblieben. Die jüdische Gemeinde Berlin aber hat sich in derselben Zeit mehr als verzehnfacht, die Zahl ihrer Mitglieder ist auf 150000 gestiegen. Es war weiter ein empfindlicher Mangel, dass man die Vorlage ohne Motive in die Oeffentlichkeit geschickt hat, und dass man von einer für zwei Tage zusammenberufenen Versammlung verlangte, sie solle Beschlüsse über eine recht komplizierte Materie ohne Vorbesprechung gleichsam improvisieren. Der Gemeindetag wird schon eine ganze Woche opfern müssen, um ein wirkliches Verständnis und damit eine Verständigung zu ermöglichen. Dass der Gemeindetag ohne Motive und ohne Generaldebatte so hat arbeiten können, wie geschehen, stellt der durchschnittlichen Tüchtigkeit seiner Teilnehmer ehrendes Zeugnis aus. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dass der oben wiedergegebene Antrag Friedmann- Glogau geeignet wäre, in seinem buchstäblichen Sinne als Grundlage für weitere Arbeiten des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes und seines ständigen Ausschusses zu dienen. Ich bin sicher, dass der Urheber selbst ihn auch nur als „schätzbares Material", als eine allgemeine Direktive aufgefasst wissen will. Die Gemeinsamkeitsaufgaben der preussischen Judenheit beschränken sich nicht auf die Bildung und Unterhaltung von Bezirksgemeinden, und zur Lösung gerade dieser Aufgabe bedarf es der Zwischeninstanz der Provinzgemeinden am allerwenigsten. Diese ganze Zwischeninstanz erscheint mir überhaupt vom Uebel — sie ist eine Erbschaft aus dem Rosinschen Entwurf. Die Kranken- und Armen-Fürsorge gehört zu den vornehmsten Pflichten der jüdischen Gesamtgemeinschaft im Staat. Nicht als ob eine Absonderung von der kommunalen Kranken- und Armen-Fürsorge empfohlen werden sollte. Wir wollen unsere Leistungen zu den entsprechenden kommunalen Einrichtungen nicht einstellen und den Anspruch auf unseren Anteil daran nicht aufgeben. Das ist auch bisher nicht geschehen, obwohl es keine jüdische Grossgeraeinde gibt, die nicht ein Krankenhaus unterhielte und für ihre Armen nicht in besonderer Weise sorgte. Es galt und gilt bei uns Juden eben als selbstverständlich, dass man dem glaubensgenössischen Kranken die Möglichkeit bietet, die Segnungen einer Krankenhaasbehandlung zu geniessen, ohne auf rituelle Verpflegung und auf die Weiterübung kultueller Vorschriften verzichten zu müssen. Es galt und gilt ferner als selbstverständlich, dass man Almosen weit über das gewöhnliche Mass spendet, nicht als Almosen, sondern als religionsgesetzlich anbefohlene „Abgabe der Gerechtigkeit", unbeschadet der staatsbürgerlichen Verpflichtungen. Es ist begreiflich, dass die Gemeinden, die sich die Last eines besonderen Krankenhauses auferlegten, den Zutritt zum Krankenhaus in erster Reihe ihren Gemeindemitgliedern vorbehielten. Was aber sollen die Kranken aus den kleinen Gemeinden tun? Wohin sollen die sich wenden? — Hier ist eine abseits der Bildung und Unterhaltung von Bezirksgemeinden liegende Gemeinsamkeitspflicht, deren Erfüllung gewiss allgemein als dringlich anerkannt werden wird. In dankenswerter Weise hat private Opferwilligkeit bei uns ausgeholfen, den Blinden,, den Taubstummen, den Nervenkranken Zufluchtsstätten zu sichern. Diese private Opferwilligkeit soll nicht authören. Aber es ist kein unbilliger Wunsch, dass sie fester organisiert werde und Anlehnung finde an Einrichtungen, die von der ganzen Gemeinschaft getragen werden. Der soziale Gedanke, der im Judentum zuerst seine gesetzliche Anerkennung gefunden hat, sollte in den Gemeinsamkeitseinrichtungen auch vorbildlichen Ausdruck finden. Hier haben wir ein weites Feld für das brüderliche Zusammenwirken aller Richtungen; nnd dieses Zusammenwirken würde dazu beitragen, die brüderliche Gesinnung zu stärken, von dem Gefühl der Zusammengehörigkeit uns ganz durchdringen zu lassen. Das ist ein Ziel, aufs innigste zu wünschen. Unmöglich dieses Ziel zu erreichen, wenn man am Anfang des Weges das Trennende betont oder auch nur erkennbar macht. Wer Erhaltung und gedeihliche Entwicklung des Judentums wünscht — und welcher Jude könnte das nicht wünschen! — der hat die Pflicht, bei jedem gemeinsamen Unternehmen sich vor Augen zu halten, dass alle zusammengehören, die „Höre, Israel!" rufen. Wenn der Deutsch-Israelitische Gemeinde-Bund mithilft, dem ersehnten Ziel uns näher zu führen, so wird er ein grosses Verdienst erworben haben. Doch in der Beschränkung muss sich hier der Meister zeigen. Je mehr man in der Gesamtorganisation sich auf das Verwaltungsmässige zurückzieht, desto mehr wird man auch die Verwaltungstätigkeit mit dem jüdischen Geist der Bruderliebe durchdringen, den Geist kaltherziger Bureaukratie daraus verbannen, und endlich ein Haus bauen, in dem wir alle mit stolzem Behagen und aufrichtiger Opferfreudigkeit wohnen können.

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