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Ost und West · 1909-01-01 · Heft 1 (Januar 1909) · p. Seite 5 - 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 1 (Januar 1909)
Article
Das Jahr 1908
Date
1909-01-01
Page
Seite 5 - 6 (sequence 3)
Language
German
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5eine Massnahme zugunsten der Juden erblickte! Mit solchem Material zu arbeiten würde auch einer Regierung schwer fallen, die weniger Ursache zu haben glaubt, jeden Schein liberaler Gesinnung zu meiden. Die Besorgnis vor splchem Schein ist tatsächlich vorhanden und wird sobald, nicht vorübergehen. Von den Gründen, die hierfür bestimmend sind, wird besser in der Öffentlichkeit nicht gesprochen. Die Kraft der Wahrheit aber übt zuweilen ihre Wirkung in der Stille und gewinnt die Gemüter, Dass trotz allen Herzeleids und aller Bedrückung der russische Jude sein Vaterland liebt und sich nicht von ihm trennen möchte, sobald er liur die Möglichkeit erblickt, in der Heimat die bescheidenste Lebensfristung zu. gewinnen, würde erstaunlich sein, wüsste man nicht, wie sehr der Patriotismus eine natürliche Tugend ist, wie dauernd gerade die Liebe zum Vaterlande auch ohne Gegenliebe bestehen kann. Das leise Verebben der gewaltsamsten Störungen und Bedrohungen hat ausgereicht, die Auswanderungsbewegung der Juden aus Kussland zu einer Art Stillstand zu bringen, die Zahl der Auswanderer im Vergleich zum Vorjahr auf etwa den dritten Teil herabzusetzen. Gewiss hat die bis in die jüngste Zeit hineinreichende Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse in Amerika, dem hauptsächlichen Asyl der russischen jüdischen Flüchtlinge, nicht unwesentlich zur Hemmung der Landflucht beigetragen. Auf der andern Seite aber ist zu beachten, dass die Choleraplage in Russland dazu angetan war, den Auswanderungsentschluss zu erleichtern. Unter allen Umständen ist schon durch die Erfahrungen des einen Jahres 1908 festgestellt und erwiesen, dass in vorderster Reihe politische Drangsal, fast immer mit wirtschaftlicher verknüpft, es ist, die den Auswanderungswillen schafft oder direkten Auswanderungszwang ausübt, und dass ökonomische Verhältnisse vornehmlich das Auswanderungsziel bestimmen. Hierin liegt eine Lehre, die für die Asylländer der flüchtigen russischen Juden, die Vereinigten Staaten von Amerika und England, sicher nicht verloren sein wird. Die fanatischsten Prediger einer gesetzlichen Einwanderungsbeschränkring in Amerika und England haben nicht hoffen können, durch noch so rigorose Bestimmungen den Einwan<Jerungsrückgang herbeizuführen, der jetzt ohne alles äussere Zutun eingetreten ist. Damit ist einstweilen die Sorge wegen einer Verkümmerung des Asylrechts von uns genommen. G. Haben wir oft Ursache gehabt, über Ver~; gewaltigung und Misshandlung unserer Glaubensgenossen in Russland zu klagen, so wachsen Groll und Kummer für uns ins Unermeßliche bei dem Hinblick auf Rumänien In Russland verletzt der Staat wohl das Recht, das mit uns geboren ist; aber der russische Staat handelt wenigstens; innerhalb seines formalen Staatsrechts, er ver-, sündigt sich nicht am internationalen Recht, das ihm keine Beschränkungen auferlegt, von dem er keine Beschränkungen angenommen hat. Der russische Staat: steht einfach auf dem Boden von Anschauungen und Einrichtungen, die für uns seit hundert Jahren überwunden sind. Auch Russland wird sie überwinden, sich selbst zum Heil. Rumänien dagegen ruht mit seiner ganzen rechtlichen und selbstständigen Existenz auf dem Berliner Vertrag, in dem kein Artikel unantastbarer ist als der Artikel 44, der den Genuss der vollen staatsbürgerlichen Rechte vom Glaubensbekenntnis unabhängig macht. Es bleibt ein unverwischlicher Ruhm der Alliance Israelite Universelle, dass sie das unumschränkte Bürgerrecht der rumänischen Israeliten als internationales Recht etabliert, dass sie die Anerkennung dieses Rechts zu einer Forderung des internationalen Rechts gemacht hat. Die Forderung ist bis auf diesen Tag unerfüllt; aber sie besteht zu Recht und ihre Nichterfüllung ist ein fortgesetzter Rechtsbruch, für dessen ganze Dauer die rumänische Staatsregierupg der Rechtsgrundlage entbehrt. Neuerliche politische Vorkommnisse in der Türkei und auf der Balkanhalbinsel haben die Möglichkeit einer abermaligen Konferenz der Signatarmächte von 1878 nahegebracht. Wird die Möglichkeit zur Wirklichkeit, so wird die Alliance Israelite Universelle zur Stelle sein, um immer wieder den Versuch zu machen, ihr Werk zur tatsächlichen Anerkennung zu bringen und um jedenfalls das Gewissen Europas zu wecken. Ihre Stimme ist stark, nicht durch äussere Machtmittel, sondern weil sie die Stimme des Rechts ist. Die oben erwähnten inneren Umgestaltungen im türkischen Staatsgebiet können nicht umhin, die Lage unserer Glaubensgenossen dort zu beeinflussen. Wie der Gang der Dinge sein wird, vermag niemand voraus zu sagen. Soviel aber ist sicher: dass die Juden der Türkei nicht blos Objekte der türkischen Reformbewegung sein, dass sie an der Neugestaltung des türkischen Reichs lebendigen Anteil haben* werden. Und wieder ist es die Allianqe Israelite Universelle, die mit ge- M, A. Klausner: Das Jahr 1908.;

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