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Ost und West · 1908-12-01 · Heft 12 (Dezember 1908) · p. Seite 729 - 730

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Journal
Ost und West
Volume
8 (1908)
Issue
Heft 12 (Dezember 1908)
Article
Jüdische Religion
Date
1908-12-01
Page
Seite 729 - 730 (sequence 6)
Language
German
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729 Jüdische Religion. 730 weises auf Raschi, dessen Erklärungen zu dieser Stelle im Unterricht gar nicht zu verwerten sind. Das kennzeichnet überhaupt die Kritik Jacobs: wo es ihm zweckmässig erscheint, übersieht er, dass das Buch ein Schulbuch ist, das der religiössittlichen Erziehung der Jugend dienen soll. Er „übersieht" es, weil er sonst zugeben müsste, dass manche Bibelstellen im Unterricht anders erklärt werden müssen als in der Wissenschaft. In der Wissenschaft kommt es nur auf die Feststellung der objektiven AVahrheit an, in der Schule entscheidet lediglich die Frage: Wie kann man die einzelnen Schriftstellen, ohne ihrem Geiste Zwang anzutun, für die religiös-sittliche Erziehung nutzbar machen? Von diesem Gesichtspunkte habe ich mich leiten lassen; jeder Unbefangene wird das billigen und danach auch die anderen Jacobscheu Bemerkungen („Falsch ist . . .") bewerten. Jacob will allerdings den Glauben erwecken, als suchte ich meiner Darstellung einen „wissenschaftlichen Aufputz" zugeben. Und womit beweist er das? Mit folgenden Worten: „Wenn Coblenz einen Satz aus Jes. 40ff. zitiert, so versäumt er uie, den zweiten Jesaia als Urheber zu nennen." Man traut seinen Augen kaum, wenn man das liest. Die selbstverständliche Bezeichnung „der zweite Jesaia" soll „wissenschaftlicher Aufputz" sein? Weiss denn Jacob nicht, dass manche Stelle aus Jes. 40ff. auch den Kindern nur verständlich wird, wenn sie wissen, dass der Autor mit Jesaia nicht identisch ist? Jede gute biblische Geschichte muss den „zweiten Jesaia" erwähnen (vergl. auch die „Biblischen Erzählungen" von Auerbach S. 187), und Jacob wagt es, hier von „wissenschaftlichem Aufputz" zu sprechen? Aber freilich, er tut es nur, um das Wort „kümmerlich" hinzufügen zu können: „Seht her, so armselig ist die Wissenschaftlichkeit dieses Coblenz! Doch Jacob erbringt für meine Sucht nach „wissenschaftlichem Aufputz" noch einen anderen Beweis, den er ein „schlimmes Armutszeugnis" nennt. Er sagt: „Die angeführten Bibelstellen sind nämlich der Uebersetzung von Kautzsch entnommen (wofern sie nicht ans dem kurzgefassten Handkommentar zum A. T. von Marti o. ä. stammen)." Dieser Satz ist eine blanke Unwahrheit. Jacob ist offenbar dadurch zu seinem Urteil gekommen, dass er eine Anzahl von Schriftstellen in dem Buche gefunden hat, die der Uebersetzung von Kautzsch oder dem Handkommentar von Marti wörtlich entlehnt sind. Das genügte ihm, um sofort zu erklären : Coblenz hat alle Schrifsstellen der Uebersetzung von Kautzsch, Marti o. ä. entnommen. Ich bitte demgegenüber, die sämtlichen in meinem Buche angeführten Bibelstellen mit Kauzsch oder Marti o. ä. zu vergleichen, und man wird erstaunt sein über den Mut, mit dem Jacob seine Behauptung vorträgt. Hätte Jacob sachlich kritisieren wollen, dann hätte er sagen müssen: „Da und da ist die Uebersetzung falsch! Aus den und den Oründen falsch!" Ich wäre ihm dankbar dafür gewesen und hätte jede einzelne Stelle nachgeprüft. Aber er hat offenbar keine Stelle gefunden, die er als falsche Uebersetzung hätte bezeichnen können. Deshalb will er wenigstens den Juden an den Pranger stellen, der bei den Christen um eine Uebersetzung betteln geht". Ausserordentlich charakteristisch für die „Sachlichkeit" der Jacobschen Kritik ist die Art, in der er meine Ausführungen über das Zeremonial- Gesetz bekämpft. Zunächst bemerkt er im Eingang der Rezension, er habe nicht die Absicht, „das Büchlein vom Standpunkt einer entgegengesetzten oder auch nur abweichenden religiösen Ueberzeugung anzugreifen". „Der Freisinn ist in Politik und Religion eine . . . wohlbegründete und berechtigte Auffassung, auf Grund deren er mit Fug und Bedacht Reaktion und Orthodoxie ablehnt." Sehr schön ausgedrückt! Der Leser gewinnt den Eindruck: hier spricht ein durch und durch freisinniger Mensch, ein warmherziger Verfechter liberaler Ideen! Und demgemäss erwartet man auch, dass Jacob zum Zeremonialgesetz Stellung nimmt. Das war seine Pflicht, nachdem er meine Ausführungen über die Zeremonien verurteilt hatte. Es genügt nicht zu sagen: das ist falsch; man muss dem Falschen das Richtige gegenüberstellen. Hören wir nun, wie Jacob sich um die unbequeme Sache herumzudrücken sucht. Er sagt: das Judentum sei „eine Gesetzesreligion", und meint dann, mir seien „die Gesetze offenbar recht ungelegen"; deshalb hätte ich sie „kurz als Zeremonial- Gesetz abgefertigt41. Er fügt dann noch hinzu: „Es ist ergötzlich, aber für die Beurteilung seiner Aufrichtigkeit bedenklich, den Eiertanz zu beobachten, den er dabei aufführt. Wir müssen, meint Coblenz bedeutsam, die Zeremonialgesetze — nun was? — etwa halten? 0 nein! Wir müssen sie in ihrer Bedeutung würdigen, d. h. wir dürfen darüber predigen! Wir sollen sie ferner nicht missachten und ihre Bedeutung nicht unterschätzen. Alles, nur beileibe nicht sie halten." Auch zu diesem Urteil kommt Jacob nur dadurch, dass er die Sätze aus dem Zusammenhange reisst. Er lässt insbesondere die Stellen unerwähnt, die sagen, dass Zeremonialgesetze auch gehalten werden müssen: „Die Notwendigkeit der Zeremonialgesetze ist in dem Wesen der Menschennatur begründet. Wir alle haben das Bedürfnis, den religiösen Stimmungen und Gefühlen, die in uns lebendig sind, sichtbaren Ausdruck zugeben/' Oder: „OhneZeremonien kann keine Glaubensgemeinschaft bestehen.4 4 Oder: „Nur die sittliche Idee, die der religiöse Brauch uns veranschaulichen soll, verleiht dem Zeremonialgesetz seinen Wert. So aufgefasst, bringt es reichen Segen.u Diese Gedanken betone ich auch in der „Einführung" und fahre dann wörtlich fort (S. 11): „Doch ist die Behandlung der einzelnen zeremoniellen Vorschriften mit voller Absicht vermieden. Die Erörterung der Beschneidung scheidet von selbst aus einem Schulbuche aus, das in Knaben- und Mädchenklassen gebraucht wird, und inbezug auf die übrigen Zeremonialgebote, soweit

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