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Ost und West · 1908-07-01 · Heft 7 (Juli 1908) · p. Seite 455 - 456

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Journal
Ost und West
Volume
8 (1908)
Issue
Heft 7 (Juli 1908)
Article
Alenu Leschabeach
Date
1908-07-01
Page
Seite 455 - 456 (sequence 3)
Language
German
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455 Leon Scheinhaus, Memel: „AI enu le schabe ach". 456 Erst 1782 auf Anregung Moses Mendelssohns erschien die deutsche Übertragung des Buches, und die darin enthaltenen Wahrheiten wurden Gemeingut der gebildeten Kreise. Die heillosen Verdächtigungen des Gebetes Alenu sind allerdings schon 1778 von der Bildfläche verschwunden. Bis dahin aber halte ohne nennenswerte Verteidigung unsererseits die Beschuldigung hauptsächlich auf deutschem Boden gelebt. Fast zu gleicher Zeit verwerteten drei deutsche Gelehrte, Wülfer, Wagenseil und Eisenmenger, ihre Kenntnis der hebräischen Literatur, um ihrem Hass Ausdruck zu geben und Anklagen gegen Juden und Judentum zu erheben. Johannes Wülfer war sonst gerecht, genug, zu gestehen, class die Anschuldigung des Blutgebrauchs eine boshafte Erfindung sei, und dass das Zeugnis getaufter Juden gegen Juden wenig Glauben verdiene, hat aber andrerseits mit Heftigkeit die andere falsche Nachrede der getauften Juden übernommen, dass in dem Alenu- (iebet der Satz „denn sie (die Heiden) beten zum nichtigen leeren Haush" anstössig sei. In einem Buche „Theriaca Judaica" (Nürnberg 1681) übersetzte er ins Lateinische die bereits angeführte Schmähschrift des Oonvertiten Brenzen und die Widerlegung von Salomon Zewi mit boshaften Erläuterungen und Zutaten. Er lobt den Fürsten Georg von Hessen, dass er seine Juden einen verschärften Eid schwören Hess, dass sie nimmer ein lästerliches Wort gegen den Stifter des Christentums ausstossen würden. Johann Chr. Wagens eil tritt zwar mit vielem Nachdruck gegen die Verfolgungen und zeigt sich besonders voll Entrüstung gegen die entsetzliche Lüge des Blutaberglaubens, ist aber von anderen Albernheiten nicht frei. Er stöberte die ganze polemische Literatur der Juden auf, um jedes harte Wort, das seitens des einen oder des anderen Schriftgel ehi ten je in der Hitze des Gefechts gefallen war, als rabbinische Satzung auszugeben. Er zitiert nach dem Kabbalisten Vital eine ganz andere Formel des Alenu- Gebetes, welches gerade beweist, dass es nicht gegen Christen ist; er stoppelte jedoch aus seinen Sammelfunden ein Werk zusammen, betitelt: Tela ignea Satanae („Des Teufels feurige Geschosse") — (Altorf 1681) —, sowie eine Denunciata Christiana (1703), worin er alle Machthaber beschwor, . den Juden jede Verspottung christlicher Dinge aufs strengste zu untersagen, die protestantischen Fürsten zugleich auffordernd, an der Bekehrung der Juden eifrig zu arbeiten. Der schlimmste des Trifoliums war Johann Andreas Eise nmenger. Dieser schämte sich nicht, geradezu in das verfolgungssüchtigste und bornierteste Mittelalter zurückzukehren, indem er alles, was jemals den Juden von ihren erbitterten Feinden zur Last gelegt worden war, das Unglaublichste und Unsinnigste nicht ausgeschlossen, mit boshafter Gläubigkeit als erwiesene Tatsache hinstellte. Aus der gesamten reichen jüdischen Literatur suchte er nur Schattenseiten heraus: ..er gehörte," wie Grätz treffend sagte, „zu der Klasse von Kreaturen, die aus Blumen Gift saugen." Er veröffentlichte im Jahre 1700 ein Buch von zwei starken Quartbänden „Entdecktes Judentum". Er, dessen Charakter keineswegs reinlich war, und der daher am wenigsten die Berechtigung hatte, den Sittenrichter zu spielen, ging darauf aus, nach dem Muster früherer Erzfeinde der Juden aus abgerissenen Sätzen aus der tahmidischen and rabbinischen Literatur judenfeindliche Schlüsse zu folgern, die Verderbtheit der Juden und die Gefahren, die ihr Glaube enthalte, der urteilsfähigen Menge vorzuführen. Auch die verleumderischen Beschuldigungen des AIenu-Gebetes werden in diesem Buche als unerschütterliche Tatsachen hingestellt. Die Folgen dieses bösartigen Werkes Eisenmengers blieben insbesondere in Preussen nicht aus, denn der erste König von Preussen, Friedrich L, war der einzige deutsche Fürst, der sich des Werkes annahm. Böswillige getaufte Juden suchten den kirchlichen Sinn des neugekrönten preussischen Königs und der Bevölkerung gegen die Juden einzunehmen; so erhob Franz Wentzel die lügenhafte* Anklage, dass in einigen Worten des Alenugebets pm hin und in den Gebärden der Juden beim Aussprechen dieser Worte eine Schmähung Christi liege. Da die Zünfte ohnehin den Juden nicht wohlgesinnt waren, entstand durch ähnliche Anklagen und fanatische Hetzereien eine solche Erbitterung und Gährung gegen die Juden, dass sie ihres Lebens nicht sicher gewesen wären, wenn der König nicht Milde bewiesen hätte. Der König schlug ein Verfahren ein, das seiner Gerechtigkeit Ehre macht. Zunächst erlicss er (Januar 1703) ein Patent, gewalttätige Angriffe strengstens zu verbieten, „die Juden nicht zu kränken, noch sich an ihnen zu vergreifen", — mit der Erklärung, dass er die Anschuldigungen von Theologen untersuchen lassen werde. Er Hess in der Neumark, in Pommern, Halberstadt und Magdeburg die Rabbiner und in Ermangelung von solchen die jüdischen Schulmeister und Altesten an einem bestimmten Tage zusammenberufen und einzeln vernehmen. Acht Fragen wurden vorgelegt ob sie ausdrücklich oder stillschweigend eine Lästerung gegen Jesus im AI enu-Gebet gebrauchen, f/borall erklärten die jüdischen Abgesandten eidlich, das sei nicht der Fall. Der Theologe Michaelis in Halle, welcher um ein Gutachten angegangen wurde, sprach sie ebenfalls von der Anschuldigung frei. Trotzdem behält der König noch immer den Verdacht wegen des Ale nu-Gebets, und erliess einige ganz charakteristische Verordnungen (28. August 1703), worin er sagt, er masse sich nicht die Herrschaft über die Gewissen an und wolle die Bekehrung der Juden der Zeit und Gottes Hatschluss überlassen. Auch wolle er nicht ihnen einen Eid auf legen, class sie die angeschuldigten Worte im Gebet niemals sprechen werden. Aber er befehle bei Strafe, dass sie sich ihrer enthalten; das Alenu-Gebet sollte von nun an mir in der Synagoge laut vorgetragen werden, ein christlicher Beamter sollte in den Synagogen die Aufsicht führen, ob die Verordnung auch befolgt wird. Das Edikt wurde mehrfach erneuert, 1710 separat gedruckt in zwei Geger Seiten, einerseits mit deutschen, andererseits mit hebräischen Lettern, auch von dem nachfolgenden König 1717 und 1730 in seinen Reglementen und General-Privilegien für die Juden seines Landes. Während in Berlin auf einrlussreiche Verwendung die Beaufsichtigung des jüdischen Gottesdienstes von einem königlichen Kommissar gar nicht durchgeführt worden zu sein schien, erhielt sich das Amt eines Au'sehers in der Synagoge an manchen Orten lange, am spätesten in Königsberg i. Pr., wo nacheinander die Universitätsprofessoren Chr. Walther, Heinrich Lysius, J. H. Lysius, Joh. Beinh. Hahn und Georg David Kypke die lnspektion in der Synagoge wegen des Alenugebets gegen eine

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