Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 471 - 472

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
16 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1916-12-01
Page
Seite 471 - 472 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2583875-2584060-2584068-2597564--16417-2597612
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

471 Rumänien und seine Juden. 472 Etwa ein halbes Jahr später ließ die rumänische Regierung diese Note, von einem langen und ausführlichen Kommentar begleitet, in Paris veröffentlichen, um ihre Haltung in der Judenfrage vor ganz Europa zu rechtfertigen. Diese Schrift ist sozusagen die Magna Charta der Rechtlosigkeit der Juden in Rumänien geworden. Der Minister Cogalniceanu begründete hier zum erstenmal die Theorie, daß alle Juden in Rumänien Ausländer seien, folglich auf gar keine Rechte Anspruch erheben dürfen. Ob der eine oder der andere in den Staatsverband aufgenommen wird, hängt einzig und allein von dem guten Willen der gesetzgebenden Körperschaft ab, auch wenn die Bewerber im Lande geboren sind, ja, wenn ihre Vorfahren seit Generationen im Lande gewohnt haben, sind sie darum noch keine Eingeborenen, nur Fremde — straini — Ausländer; das ist die Bezeichnung, die die Juden fortab in allen offiziellen Kundgebungen führen; sie werden hier geduldet insofern und so lange, als es den Eingebore-i nen gefällt. Sonst sind sie vogelfrei. Dabei verwahrt er sich sehr entschieden gegen den Vorwurf der religiösen Intoleranz. „Wir sind verpflichtet, die öffentliche Meinung in Europa aufzuklären, daß wir keine entarteten Nachkommen unserer Vorfahren (der großen Römer) sind, die auf ihr nationales Banner vor allen Dingen die religiöse Toleranz schrieben." . . . „Die Toleranz ist an den Ufern der Donau eine sehr alte Tugend. Seit Jahrhunderten hatten wir es als Devise und als Grundsatz, Fremden gegenüber Gastfreundschaft zu üben, überall, im Palast wie in der Hütte . . . Ein solches Land darf unmöglich der Schauplatz einer religiösen Verfolgung sein, es " kann nicht als barbarisch bezeichnet werden und sich den Tadel der ganzen Welt zuziehen ... In Rumänien ist die Israeliten-Frage durchaus keine religiöse, sondern eine nationale und zugleich wirtschaftliche Frage. Die Juden bilden hier nicht nur eine besondere Religionsgemeinschaft, sondern, in der vollen Bedeutung des Wortes, eine besondere Nationalität, welche den Rumänen durch Abkunft, Sprache, Sitten, sogar durch Empfindungsweise fremd gegenübersteht. . . . Die Israeliten sind hier nicht das, was sie in den zivilisierten Ländern sind, nämlich Franzosen in Frankreich, Engländer in England, Italiener in Italien, Deutsche in Deutschland, die sich von den anderen Bewohnern nur durch die Religion unterscheiden, sich sonst aber in allen Punkten der anderen Bevölkerungsklasse assimiliert haben, und zwar schon lange Zeit, bevor sie in den Besitz jener Rechte gelangt sind, die sie in Rumänien fordern, noch bevor sie Rumänen geworden sind. . . . Nation und Regierung, beide haben das Recht, auf die Fortschritte dieser fremden Nation, die unter uns wohnt, und durch Einwanderung von außen sich stetig vermehrt, ein wachsames Auge zu haben." (Es sei nebenbei bemerkt, daß die 31 in ihrem Gesetzentwurf versicherten, die jüdische Religion erlaube den Juden in Deutschland nicht, Deutsche, in England nicht, Engländer, in Frankreich nicht, Franzosen zu sein usw.) Die Klagen über die Austreibung der Juden aus ihren Wohnstätten in den Dörfern fertigt Cogalnicano, wie folgt, ab: „Auf dem Lande können die Juden nicht einmal eine kleine Parzelle Boden erwerben, denn in Rumänien existiert der kleine Grundbesitz (Großgrundbesitz zu erwerben war selbstverständlich ein ausschließliches Vorrecht des Adels) erst seit 1864, als die Leibeigenschaft aufgehoben und die Bauern mit Land beteilt wurden; dasselbe Gesetz aber, welches die Bauern zu Eigentümern machte, verbietet ihnen zugleich, diesen Besitz vor dem Ablauf von dreißig Jahren zu veräußern. Die Israeliten können demnach außerhalb der Städte keinen Fingerbreit Boden besitzen, was ihnen das Recht geben würde, zu behaupten, daß sie in den Dörfern Wohnstätten haben und daß die Verwaltung sie aus diesen Wohnstätten verjage." Nachdem derart eine Basis für eine staatsrechtlich wohlbegründete Rechtlosigkeit der Juden geschaffen war, konnte man an den Ausbau gehen. Mittlerweile kam im Herbst desselben Jahres der Fürst Carol nach Paris, um den Kaiser zu begrüßen und — wegen einer Anleihe zu verhandeln. Das Präsidium der Alliance verfehlte nicht, bei ihm vorzusprechen und sich der Juden anzunehmen. Desgleichen taten die Barone Alphonse und Gustave Rothschild und der berühmte Philosoph Adolphe Franck. Der Fürst sprach in warmen Worten seine Sympathie für die Juden aus. „Les sentiments du prince n'etaient pas douteux, mais il fut impuissant ä arreter la persecution", heißt es im Monatsbericht der Alliance. Die Verfolgungen nämlich nahmen ihren ungestörten Fortgang und dehnten sich auf immer weitere Gebiete aus. Ende Dezember 1869 fand in der Deputiertenkammer eine große Debatte über die Judengefahr statt; die Opposition unter Führung des gestürzten Bratianu warf dem Minister Cagakiiceano vor, viel zu milde gegen die Juden vorzugehen. Der Minister verteidigte sich; er möchte wohl am liebsten alle auf einmal loswerden. Aber wie das bewerkstelligen? Soll man sie durch die Gendarmerie abschieben lassen? Wohin mit ihnen? Niemand will sie, die ganze Welt weigert sich, sie aufzunehmen. „Ich erkläre Ihnen kategorisch^ daß ich mein Vaterland ebenso liebe, wie Herr Bratianu und daß mich die Judenfrage ebenso interessiert, wie ihn; er behandelt sie wie ein Dilettant, ich aber bin in dieser Sache ein Künstler vom! Fach/' Freilich, obwohl er aus den Dörfern alle Juden ausgetrieben habe, so daß ihrer nur noch eine ganz geringe Zahl bleibe, die rechtskräftige» Verträge haben, obgleich keine neuen Verträge mehr geschlossen werden und er die Pächter der Tabakregie bewogen habe, keine Juden mehr zu beschäftigen, bekLagen sich die Abgeordneten doch, weil die Gerichte den Juden manchmal das Recht zuerkannt hätten, Liegenschaften in den Städten zu besitzen. Dies sei nicht die Schuld der Regierung, die Gesetze seien ungenügend; man gebe der Regierung erst geeignete Gesetze in die Hand, und man solle sehen, wie kräftig sie ausgeführt würden. Das Gesetz der 31 tauge nichts> und müsse vom der Tagesordnung abgesetzt werden, es habe zu sehr das Mißfallen von ganz Europa erregt, man könne den Tadel der ganzen Welt nicht auf sich laden. Er verwahre sich dagegen, als ob er dem Druck des Auslandes nachgebe, soeben habe er die Ehre des Landes g-erettet und die Note des Marquis de la Valette energisch zurückgewiesen, auch eine Broschüre veröffentlicht, um sich vor Europa zu rechtfertigen; daß ihm dies vollauf gelungen sei, bezeuge die Tatsache, daß die Garantiemächte soeben die seit Jahren ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.