Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1916)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1916-12-01
- Page
- Seite 473 - 474 (sequence 12)
- Language
- German
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473 Bei den jüdischen Kriegsgefangenen in Heilsberg. 474 weigerte Genehmigung erteilt haben, daß die schon 1861 tatsächlich vereinigten Fürstentümer offiziell den Titel Rumänien führen. Das war ein weiterer Schritt zur vollständigen Souveränität, dem Traum aller Rumänen und dem höchsten Ehrgeiz des Pürsten Carol. Der Deputierte Chitu stellte den Antrag, daß man fortan keine Gesetze gegen die Juden machen solle, das gebe Anlaß zu allerlei Verdrießlichkeiten. Man müsse zunächst die bestehenden Gesetze anwenden, sodann aber allgemeine Gesetze schaffen, die aber so abgefaßt zu sein haben, daß sie nur die Juden treffen. Seither wurde dieser Rat getreulich befolgt. In den rumänischen Gesetzen kommt das Wort Jude nicht vor, aber die einzigen, die unter ihnen zu leiden haben, sind die Juden. * * * Ein Fremder kann natürlich keine politischen Rechte besitzen, aber der Artikel 6 des Biir»etlichen Gesetzbuches von 1864 bestimmt ausdrücklich : Die Ausübung der bürgerlichen Rechte ist nicht von der Eigenschaft als Vollbürger (citoyen) abhängig. Er bestätigt damit nur den Artikel 46 der Pariser Konvention. Nun bestehen diese bürgerlichen Rechte in einer Reihe von Einzelrech teil, daher kommt, wie wir weiter unten sehen werden, eine Reihe von Einzelbestinimumgen, die diese Rechte vollkommen illusorisch machen. Die Tribunale helfen dabei wacker mit, indem sie die bestehenden Gesetze in dem gewünschten Sinne auslegen. So bestimmte der Artikel 26 des Gemeindegesetzes vom Jahre 1£64 in Erfüllung des von Cirsa den Juden gegebenen Versprechens;, daß vier Kategorien von Juden Rechte des Vollbürgers erhalten können graduelle Emanzipation), dieser Artikel ging sogar in das neue Gemeindegesetz von 1874 als Artikel 24 über, obgleich das Gesetz bereits in einer judenfeindlichen Zeit erlassen wurde; das Ministerium bestand sogar darauf, daß der genannte Artikel aufrechterhalten werde. Gleichwohl sprach sich der Kassationshof am 24. September 1874 anläßlich eines konkreten Falls dahin aus, daß diese beiden Gesetze durch den dazwischenliegenden Artikel 7 der Verfassung des Fürsten Carol von 1866 aufgehoben sind und Juden unter keiner Bedingung als Rumänen betrachtet werden können, es sei denn, daß sie einzeln um die Naturalisation nachgesucht und sie erhalten haben. < BEI DEN JUEDISCHEN KRIEGSGEFANGENEN IN HEILSBERG. Von Rabbiner Dr. P e r 1 e s - Königsberg i. Pr. Iii der seit Kriegsbeginn flutartig angeschwollenen Literatur über die Ostjuden ist auffallenderweise nur wenig von den in Deutschland internierten Kriegs- und Zivilgefangenen die Rede. Dieselben verdienen schon wegen ihrer großen Anzahl eine besondere Beachtung, stellen aber auch einen guten Ausschnitt aus der Gesamtbevölkerung dar, da sie nicht nur den verschiedensten Teilen Rußlands entstammen, sondern sich auch aus den verschiedensten Kreisen und Bildungsschichten rekrutieren. Der Ostjude bildet nämlich nicht, wie auf Grund oberflächlicher Kenntnis vielfach noch immer angenommen wird, eine einheitliche Menschenspezies, sondern zeigt einen solchen "Reichtum an Individualitäten und eine solche Vielseitigkeit von Typen, wie wir sie unter den Westjuden vergeblich suchen würden. Einen kleinen Begriff davon gibt schon jedes Gefangenenlager, und so werden vielleicht die nachstehenden Beobachtungen und Eindrücke nicht ohne Interesse für viele Leser sein. Mein erster Gottesdienst für die Heilsberger Gefangenen fand am letzten Purim in der dortigen Gemeindesynagoge statt. Die heute nur 15 Mitglieder zählende Gemeinde hatte ihr Gotteshaus zur Verfügung gestellt und auch die ca. 140 Gefangenen mit Zigaretten beschenkt und schon früher zu Chanukka in rühmenswerter Opferwilligkeit mit warmer Unterkleidung versorgt. Während die Gemeindemitglieder auf der Galerie Platz nahmen, füllten die Gefangenen den ganzen Raum der kleinen Synagoge, die sicher noch nie eine solche Eülle von Betern vereinigt hatte. Da standen sie in beängstigender Enge zusammengedrängt, ein Bild ihres Lebens in der „Heimat", wo eine grausame Gesetzgebung sie in den Städten zusammenpfercht, ihnen Luft und Licht raubt und dadurch der körperlichen und geistigen Verelendung preiszugeben sucht. Doch wie die Legende von den Besuchern des Tempels erzählt, daß sie dicht gedrängt standen und doch Platz genug hatten, sich niederzuwerfen, so schien die über die Versammlung ausgebreitete Andacht den engen Raum' zu weiten und die Tore ihres Kerkers nach oben zu öffnen. Schon der bloße Anblick der Beter gewährte ein fesselndes Bild. Hochgewachsene, breitschultrige, kraftstrotzende Männer in allen erdenklichen Uniformen des russischen Heeres standen da neben verkümmerten Gestalten, in deren Aeußerem das ganze unnennbare Weh des russischen Judentums sich spiegelt. Fein geschnittene Charakterköpfe, durchgeistigt von unausgesetztem, durch Generationen gepflogenem Talmudstudhim, neben derben, von schwerer körperlicher Arbeit früh gealterten Gesichtern. Von Intelligenz und Tatkraft blitzende Augen neben müden, still ergebenen Seelen, die den Kampf aufgegeben haben und ihr Heil nur noch von Gott erhoffen. Doch über allen der Geist der hierzulande immer mehr verschwindenden Kawwono, der den ganzen Menschen erfüllen-