Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1916)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1916-12-01
- Page
- Seite 469 - 470 (sequence 10)
- Language
- German
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469 Rumänien und seine Juden. 470 DAS GESETZ DER ENTRECHTUNG. Wie gesagt, setzten die Juden große Hoffnungen auf diesen Mann; seine Vergangenheit berechtigte sie dazu. Er hatte seinerzeit als Unterrichtsminister die Schaffung jüdischer Schulen begünstigt, einem Juden das Apothekerdiplom gewährt, einen anderen sogar Ajdvokat werden lassen. Schließlich war er der Autor des von Cusa erlassenen Gemeindegesetzes von 1864, welches die graduelle Emanzipation einleitete. Aber in den wenigen Jahren hatte er sich gründlich gewandelt. Schon im September waren, den Voraussagen des Freiherrn von Eder zum Trotz, die Austreibungen und Verfolglungen wieder aufgenommen worden. In Galatz entstand am 3. Oktober eine Ritualmordbeschuldigung mit Schlägereien und Plünderungen. Seit Anfang 1869 wiederholte Cogalniceanu die Ausweisungsbefehle seines Vorgängers nur noch mit größerer Schärfe und Rücksichtslosigkeit und dehnte sie auf immer weitere Distrikte aus. Daran schlössen sich, wie üblich, Verfolgungen von seiten des Pöbels, dem die Juden vogelfrei erschienen. „Die Häuser der Vertriebenen wurden vor ihren Augen geplündert, sie selber von den zu ihrem Schutz beigegebenen Soldaten geprügelt. Hohe Beamte, sogar Unterpräfekten, antworteten auf ihre Beschwerden mit Peitschenhieben und verfolgten sie bis in die Gefängniszellen, um sie dort noch zu mißhandeln. Zu Bera wurden die Juden am Rosch-Haschanah in der Synagoge von Gendarmen überrumpelt und gezwungen, Fronarbeiten für den Eisenbahnbau zu leisten. Ueberall war die Ausführung der ministeriellen Verordnungen brutal, oft barbarisch.4* Auf eine Beschwerde der Alliance beim französischen Minister des Aeußeren, Marquis de la Valette, beauftragte dieser seinen Generalkonsul in Bukarest, Mellinet, der fürstlichen Regierung energische Vorstellungen zu machen. In dem Schreiben des Generalkonsuls an den rumänischen Minister des Aeußern vom 25. Juni 1869 heißt es u. a.: „Ich habe den Auftrag erhalten, der fürstlichen Regierung das peinliche Gefühl auszudrücken, mit welchem man in Frankreich die Ausführung einer Maßregel beobachtet, welche die Prinzipien des Rechtes und der Gerechtigkeit in Frage stellt. Die Regierung Seiner Kaiserlichen Majestät hofft, daß diese freundschaftlichen Ermahnungen das fürstliche Kabinett bestimmen werden, den Bedrückungen, über die sich die Israeliten beklagen, ein Ende zu machen . . . Ich bitte, mich ohne Zögern wissen zu lassen, zu welchen Ergebnissen die Erwägungen der Regierung Seiner Hoheit geführt haben . . . Die Frage, welche ich beauftragt war, in dieser Note zu berühren, ist nämlich von schwerwiegendem Interesse im Hinblick auf die Erhaltung der guten Beziehungen zu den Garantiemächten." Die Antwort kam prompt, und zwar in Gestalt einer Note des Ministers1 des Innern Cogalniceanu an den rumänischen Minister des Aeußeren. Das ist ein äußerst merkwürdiges Dokument, denn es bezeichnet einen Wendepunkt in der Geschichte der Juden Rumäniens. Der rumänische Minister führt eine ganz andere Sprache, als seine Vorgänger. Wir sind sehr weit entfernt von dem Ton, in dem die Entschuldigungsnote des Ministers Golesco von 1861 gehalten war. Seitdem die Rumänen einen Prinzen aus königlichem GebKit zum Herrscher hatten, war ihnen der Kamm bedeutend geschwollen. Jetzt durften sie getrost sogar dem Beschützer an der Seine die Stirn bieten. Der Minister fängt gleich mit einer beweglichen Klage an. „Wir hätten das Recht gehabt, zu erwarten, daß die französische Regierung die erste sein würde, anzuerkennen, daß wir keine Mühe scheuen, die aufgeregten Leidenschaften zu beruhigen und Ordnung in unserem Lande herzustellen, während wir den Rechten und Interessen der Bevölkerung Genüge leisten. Unglücklicherweise muß ich anfangen zu fürchten, daß unsere guten Absichten vom Ausland nicht genügend gewürdigt werden. Ich sehe, daß die Israeliten nicht genügend anerkennen, wie sehr sie der gegenwärtigen Verwaltung und den Männern an deren Spitze zu Dank verpflichtet sind. Ich sehe mit Kummer um sie, daß, anstatt an die Großmut der rumänischen Nation, an den Gerechtigkeitssinn des Fürsten und der gesetzgebenden Körperschaften zu appellieren, sie wiederum die Intervention des Auslandes anrufen. Diese Art, zu handeln, das sage ich offen, ist nicht der richtige Weg, den die Israeliten zu befolgen haben, um die Sympathien der rumänischen Nation zu gewinnen, die ihnen eine so weitherzige Gastfreundschaft gewährt hat, nicht der richtige Weg, um von der Gerechtigkeit der Nation eine Aenderung der Gesetze zu ihren Gunsten zu erlangen . . . Was nun die Angelegenheit selber anbetrifft, so mischt sich Se. Exzellenz der Herr Marquis de la Valette in eine durchaus interne Angelegenheit ein, die ausschließlich der Kompetenz der rumänischen Regierung untersteht. Und zwar mischt er sich hinein infolge der Klagen, welche die Juden der Moldau an den Präsidenten der Alliance Israelite Universelle in Paris; gerichtet haben und die dieser der Kaiserlichen Regierung unterbreitet hat. Se. Exzellenz fühlt sich berufen zu intervenieren, als Minister einer der Garantiemächte, als wenn die von der rumänischen Regierung gegen Akzisepächter und Schankwirte in den moldauischen Dörfern unternommenen Maßregeln jene Rechte verletzen würden, die die Pariser Konvention von 1858 dem Schutz der konstitutionellen Bestimmungen unterstellt hat. Was nun die Tatsache anbetrifft, daß die moldauischen Juden ihre Klagen an ausländische Gesellschaften richten, so habe ich hierüber bereits meine Meinung geäußert. Was die Schritte der Alliance Israelite Universelle anbelangt, so habe ich hierüber nichts zu sagen, da dies außerhalb unseres Wirkungskreises liegt. Dagegen bin ich verpflichtet, Verwahrung einzulegen gegen die Theorie, daß unsere Weigerung, Juden als Schankwirte und Akzisenpächter in unsere Dörfer aufzunehmen, eine Verletzung der Pariser Konvention bildet und den Garantiemächten das Recht gibt, einzuschreiten. Se. Exzellenz der Herr Marquis de la Valette ist viel zu aufgeklärt, um nicht zu wissen, daß die Autonomie Rumäniens nicht von gestern ist. Die Fürsten-* tümer der Moldau und der Walachei besitzen seit Jahrhunderten die Freiheit der Verwaltung und der Gesetzgebung und haben sie zu wahren gewußt: diese Freiheit war ihnen verbürgt durch alte Verträge mit den berühmtesten und mächtigsten Herrschern des Ottomanischen Reiches. Die Pariser Konvention hat nichts anderes getan, als diese unsere Jahrhunderte alte Autonomie ergänzt und unter den Schutz der europäischen Mächte gestellt.4" Das war eine bündige und entschiedene Absage an die Garantiemächte, wie sie schroffer nicht gedacht werden konnte. Ein für allemal wurde ihnen das Recht abgesprochen, sich in die Behandlung hineinzumengen, die die rumänische Regierung den Juden zuteil werden zu lassen für gut befand. Es wäre naiv, zu meinen, daß der rumänische Minister diesen selbstbewußten, ja hochmütigen Ton gefunden, wenn nicht der Fürst Carol hinter ihm gestanden hätte.