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Ost und West · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 463 - 464

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Journal
Ost und West
Volume
16 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1916-12-01
Page
Seite 463 - 464 (sequence 7)
Language
German
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463 Rumänien und seine Juden. 464 nossen sein werden, die die Unruhen (in Berlad) unglücklicherweise verursacht, wenn nicht gar herausgefordert haben." Damit war die Sache erledigt. * * * Die weiteren Begebenheiten gleichen dem bisher Geschilderten auf ein Haar. Austreibung von Pächtern, Schankwirten, Kleinkrämern, Arbeitern, Handwerkern und ähnlichen Vagabunden,,; im Anschluß daran allgemeine Verfolgungen; darauf Depesche an die Alliance; darauf Protest der Alliance bei der kaiserlichen Regierung oder bei den Vertretern der Garantiemächte in Paris, Interpellation des Sir Francis Goldsmid im englischen Parlament, Protest der Garantiemächte durch ihre Vertreter bei der fürstlichen Regierung, öffentliche Rede eines hervorragenden Staatsmannes; darauf energische Ableugnung von seiten des rumänischen Ministeriums: es seien wirklich und wahrhaftig nur Vagabunden ausgewiesen worden. Wie diese Vagabunden aussahen, bezeugt u. a. der Protest eines Bojaren namens Krakty vom 10. April 1868, der sich dagegen verwahrt, daß man seinen Pächter ausweist, der seit fündundzwanzig Jahren im Orte wohnt und dessen Kontrakt noch drei Jahre läuft, und zwar ausweist gerade am jüdischen Osterfest, unter Anwendung der inhumansten Mittel. Der Minister des Aeußeren Goleseu richtet an den österreichischen Generalkonsul am 22. April eine förmliche Anklageschrift gegen „die übelwollenden Verdächtigungen, denen die Regierung Seiner durchlauchtigsten Hoheit ausgesetzt ist, indem man gegen sie grundlose Anklagen erhebt, mit einer Beharrlichkeit, die nur von der Falschheit übertroffen wird". . Worauf der österreichische Diplomat antwortet : „Gestern erst habe ich die Dokumente erhalten, welche mich in den Stand setzen, die Wahrheit festzustellen und auf unwiderlegliche Weise die traurigen Einzelheiten bestätigen, welche die gegen die Israeliten ergriffenen Maßregeln begleiteten. .. Die Vertreter . der Garantiemächte haben sich vereinigt und haben die Aeltesten der Juden verhört und verschiedene Berichte über die bedauernswerten Vorkommnisse geprüft, und konstatierten, daß die von den Behörden an das Ministerium gesandten Ableugnungen falsch waren . . . Nach der Lektüre dieser Dokumente wird es schwerfallen, die Ableugnungen aufrechtzuerhalten.. . . Ich hoffe, daß Sie, Herr Minister, nachdem Sie über den wahren Stand der Dinge in der Moldau besser aufgeklärt sind, sich beeilen werden, Ihre ebenso ungenaue wie verletzende Mitteilung zu berichtigen. ... Es genügt mir nicht, die Akte der Gewalt und der Austreibungen zu Ihrer Kenntnis zu bringen. Ich fühle mich auch verpflichtet, in Sie zu dringen, daß Sie bei der Regierung Seiner durchlauchtigsten Hoheit es durchsetzen, daß die Verfolgungen der Juden endlich aufhören. Die Schuldigen müssen der verdienten Strafe zugeführt werden, den Beschädigten muß Entschädigung zuteil werden." Das war alles sehr schön. Aber mittlerweile hatten im März einunddreißig Abgeordnete, darunter der Kammerpräsident und mehrere Universitätsprofessoren, Advokaten usw. einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der seinesgleichen nicht hatte und der der Ausgangspunkt schwerwiegender Ereignisse wurde: In Anbetracht des Umstandes, daß in das rumänische Territorium eine halbe Million Juden eingedrungen sind, die sich durch Abstammung, Sitte und Sprache von den Rumänen unterscheiden, allen hohen moralischen Ideen, von denen die christlichen Staaten durchdrungen sind, feindlich gegenüberstehen, eine Religion praktizieren, die so intolerant und menschenfeindlich ist, daß sie die ganze menschliche Gesellschaft als gottlos und lästerlich betrachtet; den ökonomischen und sozialen Boden Rumäniens erobern und mitten in der rumänischen Gesellschaft ein Monopol aufrichten, welches den Kleinhandel und das Kleingewerbe vernichtet; daß sie ferner sich aller Plätze bemächtigen, die eingeborenen Kaufleute und Handwerker verdrängen, zwischen die verschiedenen Gesellschaftsklassen einen Fremdkörper hineinbringen, jede Solidarität mit der heimischen Bevölkerung ablehnen, sich isolieren, um in Rumänien denselben Judenstaat einzurichten, der ihnen verbietet, Spanier in Spanien, Engländer in England, Franzosen in Frankreich, Polen im Polenland zu sein — wird ein Gesetz von zwölf Artikeln eingebracht, welches ihnen untersagt, in den Städten sich niederzulassen oder in den Dorfgemeinden zu wohnen; sie dürfen in Stadt und Land keine liegenden Güter besitzen, sie dürfen weder Felder, noch Schankhäuser, noch Mühlen, Destillationen, Brücken, Deiche, Weiden, Mastställe, Kleinviehhürden, Herbergen, Hotels pachten; ohne besondere Bewilligung der Gemeindebehörden dürfen sie keinen Handel mit Eßwaren oder Getränken, die für Christen bestimmt sind, noch einen anderen Handel treiben, noch bei öffentlichen Versteigertingen mitbieten. Ferner soll ihnen jedes Gemeindeleben verboten, alle ihre wohltätigen kulturellen und sozialen Verbände sollten aufgehoben werden. Preise sollen für alle angesetzt werden, die zuwiderhandelnde Juden bei den Behörden anzeigen. Mit der Ungeniertheit der Primitiven offenbart dieses Programm das Wesen des rumänischen Judenhasses; seine Plaupttriebfeder ist der wirtschaftliche Konkurrenzneid, und er hüllt sich in den idealistischen Mantel nationaler und kultureller Phrasen. Dieses Programm wurde der Leitstern der weiteren rumänischen Judengesetzgebung, obgleich es selber nicht Gesetz werden konnte. Die Wächter Israels nämlich schliefen und schlummerten nicht. Die Austreibungen und Verfolgungen hatten natürlich nicht nachgelassen, im April erreichten sie erschreckende Dimensionen, wie ein gemeinsames Protokoll der sechs Konsuln in Jassy bezeugte. Das Zentralkomitee der Alliance hatte an die Garantiemächte Denkschriften in dieser Angelegenheit gerichtet, und die Chefs der Regierungen antworteten nacheinander in wärmsten Worten. Als erster schrieb Bismarck an Adolphe Cremieux am 22. Februar (1868): ,,In Beantwortung Ihres Schreibens vom 4. ds. habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Königl. Regierung ihren Vertreter in Bukarest aufgefordert hat, seinen ganzen Einfluß aufzubieten, um Ihren Glaubensgenossen in Rumänien den Schutz zuzusichern, der ihnen in allen Ländern gebührt, wo die Gesetzgebung vom Geiste der Humanität und der Zivilisation beseelt ist. Ich bin übrigens fest überzeugt, daß die Intentionen des Fürsten Carol ganz mit meinen Wünschen übereinstimmen und daß er vom ganzen Herzen eine Entwicklung der Dinge herbeisehnt, die der Regierung ermöglicht, mit gleichem wohlwollendem Schutz alle Klassen der Bevölkerung zu umgeben und dabei bessere Resultate zu erzielen als bisher." Graf Nigra, der italienische Botschafter, schließt sich (in einem Briefe an Cremieux vom 22. März) „mit der ganzen Entrüstung der Ver-

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