Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni-Juli 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 245 - 246 (sequence 2)
- Language
- German
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245 Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht. 246 Jahrhunderts eine ungemein entwürdigende Zeremonie durchmachen, die darin bestand, daß einige der vornehmsten Mitglieder der Gemeinde am Eröffnungstage des Karnevals dem Wettrennen voranlaufen mußten. Halbnackt, gepeitscht, von der Menge verhöhnt, brachen sie zuweilen leblos auf der Strecke zusammen. An demselben Tage mußten die Rabbiner, die Vorsteher und andere Honoratioren dem Zug der Senatoren den Korso entlang in seltsamer, die Spottlust der Menge herausfordernder Tracht, voranschreiten. Detr Pöbel von Rom nahm diese beiden Aufzüge zum Anlaß, um das Ghetto zu überfallen und Plünderungen zu verüben, bisweilen auch Blut zu vergießen. Das dauerte bis zum Jahre 1668; damals verwandelte nämlich Clemens IX. diese entehrenden Schauzüge in eine mildere Huldigungszeremonie, die darin bestand, daß die Juden von Rom tarn ersten Karnevalstage 300 Skudi darbrachten, und die Vorsteher der Gemeinde auf dem Kapitol, wohin sie sich in feierlichem Zuge begaben, an die Herren Conservatoren und Senatoren, das Knie beugend und mit gesenktem Haupte, eine ehrerbietige Rede hielten. Darauf antwortete der erste Conservajtfor mit einer sehr herablassenden und die ganze Distanz betonenden Rede, welche mit dem Worte „Macht, daß ihr fortkommt!" endete, welches Wort, nach mehreren Schriftstellern, von einem wirklichen oder symbolischen Fußtritt begleitet war. Um Milderung der Einzelheiten dieser Zeremonie wurde bis zu deren Verschwinden, also bis zum Aufhören des Kirchenstaates, gekämpft. Die Juden in Rom waren, wie man sieht, nicht auf Rosen gebettet. Gleichwohl hatte sich im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts ihre Lage bedeutend gebessert, wenigstens in wirtschaftlicher Beziehung. So durften sie z. B. auch außerhalb des Ghettos Warenlager, sogar offene Geschäfte besitzen. Bald aber trat eine Reaktion ein. Man brauchte in Rom keine neuen Gesetze gegen die Juden zu ersinnen, nur die vorhandenen alten wieder aufleben zu lassen, und sie durch wiederholte Veröffentlichung zur erneuten Geltung zu bringen. Dieser Aufgabe unterzog sich im Jahre 1732 der Kardinal Petra, der dem Papst Clemens XII. eine Sammlung aller bis dahin herausgegebenen Konzilienbeschlüsse, päbstlichen Bullen und Breven sowie der von den Vikaren der Stadt im Verlaufe der Zeiten erlassenen Bestimmungen zur Behandlung der Juden des Ghettos. Der Pabst aber verweigerte die Bestätigung dieser Gesetzessammlung. Erst neunzehn Jahre später ließ Benedikt XII. eine solche, allerdings in manchen Punkten bedeutend gemilderte Sammlung publizieren. Erneute Rechtskraft erhielt diese Sammlung jedoch erst, als sie im Jahre 1775 durch Pius VI. als „Editto sopra gli Ebrei" herausgegeben worden ist. Man hat dieses Edikt als „das schwärzeste Blatt in der Geschichte der Menschheit" bezeichnet. Kurz vor Ausbruch der französischen Revolution erneuerte und bekräftigte der Papst damit alle Beschränkungen und Bedrückungen, welche das schwärzeste Mittelalter über die Juden verhängte. In Rom und im ganzen Kirchenstaat verbreitet, mußte das Edikt im Pöbel die Ueberzeugung festsetzen, daß die Juden außerhalb aller Menschlichkeit standen. Aus den 63 Paragraphen, die 16 enggedruckte Seiten Großoktav füllen, mögen als schwache Probe nur einige Bestimmungen hergesetzt werden: Außerhalb des Ghettos durften die Juden keine Gewölbe, Warenlager, Werkstätten oder* dergl. besitzen. Sie durften keine Pacht, Miete oder Güter welcher Art immer unter eignem Namen oder solchen von Christen übernehmen. Juden durften keine christlichen Hebammen berufen, ebensowenig durften sie christliche Diener oder Angestellte beschäftigen. Christen durften mit Juden zusammen weder essen oder trinken, noch sonst irgendweiche Vertraulichkeit pflegen, damit die Christen nicht dadurch zur Abtrünnigkeit verleitet wurden. Juden durften durch die Straßen von Rom nicht in Kaleschen oder Karossen fahren. Kein Jude durfte außerhalb des Ghettos übernachten, sondern jeder mußte spätestens um ein Uhr nachts sich ins Ghetto zurückziehen und nicht vor Tag sich herauswagen, darüber hatten die Pförtner des Ghettos zu wachen, die natürlich von der jüdischen Gemeinde besoldet waren. Kein Jude und keine Jüdin durfte außerhalb des Ghettos sich auf Dörfern, Landgütern, Kastellen, Besitztümern, Stallungen und anderswo unter irgendwelchem Vorwande auch nur einen Tag lang aufhalten, nicht einmal, wenn sie aus Gesundheitsrücksichten eine Luftveränderung nötig hatten. Selbstverständlich mußten die Juden Abzeichen an den Kleidern, an einer weithin* sichtbaren Stelle, tragen. Die Juden waren aber verpflichtet, ganz wie im tiefsten Mittelalter, in den Synagogen Bekehrungspredigten, meist von getauften Juden, über sich ergehen zu lassen. Jede Uebertretung dieser Bestimmungen wurde mit schweren Geldstrafen, ferner mit dreimaligem Aufzug mit dem Folterseil öffentlich für Männer, mit der Rute für Frauen, bedroht. IN MITTELEUROPA. Die zahlreichste Judenschaft, abgesehen von Osteuropa, lebte dazumal im Elsaß. Es mochten ihrer etwa 20 000 Seelen vorhanden sein. Sie galten alle mehr oder weniger als eine Horde Leibeigner, welche auf Grund verbriefter Rechte dem Adel und dem Bürgertum gehörten. Die Edelleute hatten die Befugnis, Juden nach Gutdünken aufzunehmen oder auszuweisen. In Metz hatten die Kaufmannsgilden und die Zünfte es durchgesetzt, daß sich die Juden hier nicht über 480 Familien hinaus vermehren durften; das führte zu denselben Konsequenzen, wie in Preußen und Oesterreich, daß nämlich die jüngeren Söhne und Töchter entweder auswandern oder unverheiratet bleiben mußten. Daß sie überall in Ghettos eingesperrt waren, verstand sich von selbst. Sie waren mit Steuern aller Art überbürdet. Ludwig XIV. hatte die Metzer Juden zum Teil an den Herzog von Brancas, zum Teil an die Gräfin de Fontaine „verschenkt/' das heißt, diese Herrschaften durften von ihnen Steuern im Betrage von 20 000 Livres jährlich einnehmen. Außerdem mußten die Juden Kopfsteuer, Handelssteuer, Häusersteuer, Kirchenabgaben, Spital-, Kriegssteuer, Schutzgeld an den König, Abgaben an den Bischof von Straßburg und an den Grafen von Hagenau, dann Wohnungssteuer an den Edelmann, auf dessen Gebiet sie saßen, leisten; außerdem mußten sie dem Edelmann bei jeder Gelegenheit reichliche Geschenke darbringen, um ihn bei guter Laune zu erhalten, denn er hatte das Recht, ihnen, wann es ihm beliebte, seinen Schutz zu kündigen. Die Juden waren von allen Gewerben