Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni-Juli 1916)
- Article
- Der Plan des Panslavismus zur Lösung der Judenfrage
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 237 - 238 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2583875-2584060-2584065-2597325--16206-2597373- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
237 Der Plan des Panslavismus zur Lösung der Jndenfrage. 238 Garantie, daß nur Söhne wohlhabender Eltern zu den höheren Studien gelangen, er würde sich nur loyale, wohlmeinende und brave Bürger erziehen, die Gefahr des Bildungsproletariatswäre abgewendet, zugleich würde dadurch erreicht, daß nicht mehr als 3 bis 5 Prozent Juden hereinkämen, da kaum so viele unter ihnen imstande sein werden, die nötigenGarantiesummen aufzubringen. Was aber die medizinische Karriere anbetrifft, so sollen die Juden zu ihr ohne Einschränkung zugelassen werden. Die Juden haben seit dem Mittelalter eine besondere Begabung für die Heilkunst entwickelt und Rußland habe einen großen Bedarf an Aerzten. Besonders töricht und verwerflich sei es, wie dies neuerdi ngs geschah, durch geheime Zirkulare und sonstige Tücke die Juden ausderKarrieredesMilitärarztesauszuschließen. Esheiße die russische Armee schwer schädigen, wenn man ihr geschickte und gute Aerzte entziehe, die im Russisch-Türkischen Kriege gezeigt haben, was sie wert seien, und zwar bei Plewna, am Schipka-Paß, bei Gorny Dubnjak und während des Uebergangs über den Balkan. Der nächste Schritt wird sein: eine vollständige Vernichtung der jüdischen Gemeindeorganisation, der die Regierung alle sozialen und kulturellen Funktionen nehmen und die sie auf die Unterhaltung der Tempel, der Friedhöfe und der Rabbiner beschränken wird. Das Recht, Kultursteuern zu erheben, wird der Gemeinde genommen, der Staat allein erhebt von den Juden eine Spezialsteuer, die er dazu verwendet, die Kosten des jüdischen Kultus zu bestreiten. Den religiösen Autoritäten ist es strenge untersagt, irgend etwas den Gemeindemitgliedern aufzuerlegen, höchstens dürfen sie Almosensammlungen für wohltätige Zwecke, aber nur unter der Kontrolle der Staatsverwaltung, veranstalten. Daneben müssen die Juden angehalten werden, ihre traditionelle Klei- J..4^).v\ u. rt"*.Jl (Nach einer Bleistiftzeichnung) Gustav Schneider, Venedig, Canale Grande dung zu ändern, zunächst in jenen Gegenden außerhalb des Ansiedelungsrayons, wo ihnen vorläufig aus Tolerenz der Aufenthalt erlaubt wird. Der Ansiedelungsrayon soll nicht einfach aufgehoben oder erweitert werden, sondern die Juden sollen durch mehr oder minder sanften Druck nach Sibirien und (Jen östlichen europäischen Gouvernements, wie Archangelsk, Perm Wiatka, Wologda verpflanzt werden, wo die Bevölkerung dünn gesät ist und die Juden, die im Ansiedlungsrayon Hungers sterben, ein breites Tätigkeitsgebiet finden würden. Ferner wird man das liberale Gesetz von 1865, welches jüdischen Handwerkern, Kaufleuten erster Gilde und Akademikern gestattet, außerhalb des Ansiedlungsrayons zu wohnen, genauer anwenden, als bisher, d. h. streng darauf achten, daß es durch die verkäufliche Polizeimacht nicht als Lockmittel mißbraucht wird, um nichtwohnberechtigten Juden gegen Bestechung Aufenthalt zu gewähren. Solche weise, gerechte und vom wahren Staatsinteresse eingegebenen Gesetze würden auf die Juden versöhnend und anziehend wirken. Sobald man nämlich die Juden nur gut behandelt, bekunden sie (Nach einer Radierung) Gustav Schneider, Alt*Berlin, Fischerstraße