Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni-Juli 1916)
- Article
- Politik und Moral
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 223 - 224 (sequence 4)
- Language
- German
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223 Politik und Moral. 224 Problems immer mehr an Bedeutung. Die Ethik also aus dem Bereiche des Völkerverkehrs ausschalten und sie auf das Gebiet des Privatlebens verbannen, heißt, ihr einen Bezirk von so geringem Umfang und Tragweite zuweisen, daß ihre Existenz beinahe vollkommen gleichgiltig wird. Sodann erhebt sich die schwierige Frage: Von wem und nach welchen Grundsätzen soll die Grenze zwischen Privatmann und Staatsmann gezogen werden? Der Vorzug, der dem Staatsmann gestattet, sich jenseits von Gut und Böse zu stellen, stammt doch nur daher, daß in seiner Hand das Staatswohl, das Wohl von Millionen ruht; um das Wohl von Millionen zu fördern oder um von Millionen ein böses Schicksal abzuwenden, dürfen Dinge getan werden, die sonst als ethisch verwerflich, oder gar als verbrecherisch gelten; wer für Millionen eine Verantwortung trägt, steht über der Ethik des gemeinen Sterblichen. Nun gibt es heutzutage viele soziale Gebilde, und ihre Zahl wächst immer mehr, an die das Schicksal zahlreicherer Menschenmassen mit ihrem Wohl und Wehe gefesselt ist, als an manchen Staat. Man denke an die großen Industrie- Aktiengesellschaften, oder an die amerikanischen Trusts. Mommsen sagt einmal: Die Geschichte des Hauses Rothschild ist für die Weltgeschichte von größerer Bedeutung, als die innere Geschichte des Staates Sachsen. So mancher amerikanische Eisenbahn- oder Petroleumkönig ist der Brotherr von mehr Menschen, als der Staat von Montenegro, sogar als die Schweiz oder Dänemark faßt. Wenn er sich von ethischen Skrupeln frei weiß, kann er ihren Lohn erhöhen, ihre Kinder besser nähren und kleiden, ihnen eine bessere Erziehung angedeihen lassen, er kann Krankenhäuser, Bibliotheken, Sternwarten, Waisenhäuser, Universitäten gründen, also die Humanität und die Erkenntnis fördern. Umgekehrt, läßt er sich von moralischen Bedenken hindern, im geeigneten Augenblick zuzugreifen, so kann sein ganzes Unternehmen ins Wanken geraten, die Löhne seiner Arbeiter und Angestellten sinken, die Lebenshaltung von hunderttausenden Familien wird hinabgedrückt, Kinder und Greise müssen hungern, jugendliche Personen sich dem Laster ergeben, Wohltätigkeitsinstitute und Forschungsanstalten stocken; es leiden also Humanität und Wissenschaft, ja oft haben wir erlebt, daß durch die Erschütterung eines derartigen Privatunternehmens ein Staat, ein veritabler Staat, schon in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nun fragt es sich, warum soll es dem König Nikita von Montenegro frei stehen, ja seine Pflicht sein, über alle Normen der Ethik sich hinwegzusetzen, wenn das Interesse seines Staates es erfordert, nicht aber, in einem ähnlichen Fall, dem Chef des Hauses Rothschild oder dem Herrn Astor, Vanderbild, Harriman, Rockefeiler, und wie sie sonst alle heißen? Man wende nicht ein, daß der Chef eines Privatunternehmens dessen Besitzer sei, der aus ihm für seine Person Nutzen ziehe, während ein Staatsmann dem Gemeinwesen uneigennützig diene. Auch der Chef eines Privatunternehmens ist ja außerstande, dessen ganzen Reichtum sinnlich zu genießen; was er genießt, ist nur die Machtfülle, die im Reichtum aufgespeichert ist. Und ein Gleiches gilt vom Staatschef. Ohne einen gewissen Idealismus und ohne gewisse Selbstentäußerung ist auch der große Chefunternehmer nidit. Die Trustmagnaten behaupten auch immer, sie seien für das Gemeinwohl wichtiger als die Staatsmänner. Hat man aber diesen Auserwählten das Vorrecht zugestanden, sich neben die Lenker der Staaten zu stellen, wo will man dann den Grenzkreis ziehen? Wird man nicht wenigstens gegen einen Familienvater Nachsicht üben, der für eine zwölfköpfige Kinderschar nebst einer kränklichen Frau und einer alten blinden Mutter zu sorgen hat? „Nachsicht üben" ist nicht das 'richtige Wort, das tun wir ja ohnehin, indem wir ihm bei Verstößen gegen die Ethik oder auch gegen das Strafgesetzbuch mildernde Umstände zubilligen. Nein, wir werden ihn im voraus außerhalb des gemeinen Moralkodex stellen und ihn von vielen seiner grundlegenden Forderungen entbinden müssen. Dann werden wir aber nicht nur eine doppelte, sondern eine hundert-, eine tausendfache Moral haben. * * * Das wichtigste Bedenken ist aber folgendes: gesetzt, eine Scheidung zwischen Privatmoral und Staatsmoral ließe sich logisch und psychologisch durchführen, wie würden wir es nun anfangen, die Privatmoral davor zu schützen, daß sie durch die Staatsmoral gründlich verdorben würde? Mit anderen Worten: daß der Immoralfemus des Staates die gemeinen Sterblichen ergreife und ihnen die Moral, die ja ohnehin im allgemeinen recht locker sitzt, ganz und gar austreibe? Man mag nämlich sich den Staat denken, wie man will, als Polizeistaat, als Rechtsstaat, als Nationalstaat, als Sozialstaat, als Kulturstaat, oder wie die Definitionen sonst alle heißen, eins ist sicher, er ist dem Einzelnen und den Gruppen gegenüber die Verkörperung der Macht — nämlich der Macht zu strafen ünd zu lohnen. Als absoluter wie als konstitutioneller Staat, als monarchischer wie als Volksstaat, immer ist er der Inbegrift der Regierung, d. h. er organisiert die Ordnung der Dinge dieser Welt zwischen den Einzelmenschen und zwischen den natürlichen und sozialen Verbänden, er entscheidet in letzter Instanz, was Recht und was Unrecht ist, er nimmt für sich die Befugnis in Anspruch, an Leib, Leben und Ehre zu strafen, und ebenso, Einzelne über ihresgleichen weit zu erhöhen und auszuzeichnen. Dieses Recht und diese Macht leitet er von Gott her, er gebärdet sich als Stellvertreter Gottes auf Erden. Er heischt die größten Opfer und verlangt, daß diese Opfer mit Liebe und Hingebung dargebracht werden. Im Großen und Ganzen geschieht das auch von