Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni-Juli 1916)
- Article
- Politik und Moral
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 221 - 222 (sequence 3)
- Language
- German
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221 Politik und MoraL 222 keinen grundsätzlichen Fortschritt gemacht." Religion und Politik marschieren hier also völlig getrennt. Tröltsch versichert, daß die innerweltliche Kulturethik auf einer ganz anderen Ebene liege, als die eigentliche christliche. In der „Christlichen Welt" erschien im Sommer 1915 ein aus dem Feld geschriebener Artikel, dessen Ueberschrift wie eine frivole Lästerung klingen würde, wenn sie nicht den ganzen tiefen Schmerz wiederspiegelte, der die Brust des Schreibers durchwühlte. Sie lautete: „Moratorium des Christentums." Der Verfasser sagte, er und alle, die im Kriege stehlen, wirkten jeden Tag und jede Stunde das radikale Böse und hätten keinen Anspruch mehr auf den Namen Christ, man müsse ihnen bis Ende des Krieges gleichsam ein Moratorium in betreff ihrer christlichen Schuldigkeit gewähren, nachher erst würden sie ihren Pflichten in Gesinnung und Tat Genüge zu leisten vermögen! Der Herausgeber der Christlichen Welt, der bekannte Theologieprofessor Martin Rade, ging noch weiter und bezeichnete den gegenwärtigen Krieg einfach als einen „Bankerott der Christenheit/' wenigstens was das Solidaritätsgefühl der christlichen Völker anbetrifft. Und um Tröltsch nochmals zu zitieren: „Für alle irdischen Dinge muß man auf eine radikale und absolute Christlichkeit verzichten." Aus dem heutigen Protestantismus (und erst recht aus dem Katholizismus) mit seinem entschiedenen und bewußten Eintreten für eine nationale Politik sei „die eigentliche Christlichkeit bewußt oder unbewußt ausgeschieden/' Man hat es hier also mit einer glatten Absage an die Ethik, mit einer totalen Emanzipation von ihren Forderungen zu tun, so weit es sich um die Politik, d. h. um das Leben der Völker miteinander handelt. Die Moral wird in das stille Kämmerlein des Privatlebens, der Beziehungen zwischen den Einzelmenschen, zwischen den Bürgern desselben Staates verwiesen. Moral wird Privatsache. Begründet und gerechtfertigt wird diese Absage der Politik an die Moral auf folgende Weise: „Die christliche Sittenlehre, d. h. die altruistische Moral, wie sie in der sogenannten Bergpredigt niedergelegt ist, läßt sich für die Politik schlechterdings1 nicht verwenden. Gebote wie die, daß man dem Uebel nicht widerstreben, keine Gewalttat vergelten, sondern sich ihr willig preisgeben solle, sind mit staatlicher Selbsterhaltung schlechterdings unvereinbar." Man könne vom Staat nicht verlangen, daß er imstande sein solle, sic'h bis zum Grad der Selbstaufhebung zu verleugnen. Die Selbstverleugnung aber sei das Wesen der christlichen Moral, deren Hauptprinzip der Altruismus sei, und die sich in dem Gebot ausdrücke: „Tue dem Nächsten das, was du willst, daß es dir geschehe." Das Prinzip de3 Staates beruhe im Gegenteil auf Selbstbehauptung. Wer ihm dieses Recht nicht zuerkennt, spricht ihm überhaupt jede Daseinsberechtigung ab. Hat man aber dem Staat das Recht auf Selbstbehauptung zuerkannt und der Staat gerät mit seinem Nachbar in einen Konflikt, wo. wäre die Instanz, die in jedem einzelnen Fall bestimmen könnte, welche politischen Schritte zur Selbsterhaltung des Staates notwendig sind, und welche nicht? Wenn Meinecke lehrt, der Staat dürfe nicht mehr Macht für sich erstreben, als er zur Sicherung und zu freier Entfaltung seiner Volkskräfte nötig hat, so antwortet man ihm darauf,: Wo ist der Gerichtshof, der im Streitfalle zu entscheiden hätte, wo die Grenze liegt? Mit demselben Argument wird auch die Forderung zurückgewiesen, daß ein Streitfall zwischen zwei Staaten auf dieselbe Weise ausgefoc'hten werde, wie zwischen zwei Privatmännern durch Richterspruch, ohne an die brutale Gewalt zu appellieren. Man wendet ein: Wenn die streitenden Parteien Privatleute sind, so hat der Richter eine Autorität über sie, er kann nötigenfalls mit Gewalt seinem Spruch Gehorsam erzwingen; über souveräne Staaten aber gibt es keinen Richter und keiner kann sie zum Gehorsam zwingen, ohne gegen sie Krieg zu führen. Das Prinzip des Richterspruchs würde also den Krieg keineswegs vermeidlich machen. Es bleibt dabei: „Die Politik ist ihrem Wesen nach egoistisch und steht daher in einem unüberbrückbaren Gegensatz zur altruistischen Moral, deren Wesen in der Selbstverleugnung und in der Rücksicht auf den Nebenmenschen ihr beherrschendes Prinzip hat." Es sei nun zuvörderst betont, daß, wenn es wahr ist, daß die Forderungen der Ethik sich nicht auf die Beziehungen zwischen den Völkern, sondern nur auf die zwischen den Einzelmenschen erstrecken, damit die Ethik als solche, die Ethik als gestaltendes Prinzip des Menschenlebens abgedankt hat. Zunächst sind die Beziehungen zwischen den Privatmenschen, so wichtig sie sind, doch von verschwindend geringer Bedeutung im Vergleich zu den Beziehungen zwischen den Völkern. Wenn im Verkehr zwischen Einzelmenschen die eine Partei gekränkt oder benachteiligt wird, so leidet ein Einzelner oder eine Gruppe von Einzelnen; geschieht das aber im Verkehr zwischen Volk und Volk, so können Millionen auf Jahrhunderte hinaus ins Elend gestoßen und zu Grunde gerichtet werden. Während die Kränkung eines Einzelnen leicht wieder gutgemacht werden kann, ist das bei einem Volke nicht der Fall. Die Relationen zwischen den Völkern bedürfen also in weit höherem Maße eines grundlegenden ethischen Prinzips, als die zwischen den Privatmenschen. Besonders in unserer Zeit, da die Völker im Wirbel der Weltwirtschaft und des Weltverkehrs einander nähergebracht werden, und der Einzelne gezwungen ist, über die Grenzen seines eigenen Volkes und Staates hinaus, zu fremden Völkern und Staaten und deren Angehörigen Stellung zu nehmen, gewinnt diese Seite des