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Ost und West · 1916-06-01 · Heft 6-7 (Juni-Juli 1916) · p. Seite 225 - 226

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Journal
Ost und West
Volume
16 (1916)
Issue
Heft 6-7 (Juni-Juli 1916)
Article
Politik und Moral
Date
1916-06-01
Page
Seite 225 - 226 (sequence 5)
Language
German
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225 Politik und Moral. 226 Seiten der Menschen, obgleich diese dem Staat manchmal gern ein Schnippchen schlagen. Manche betrachten ihn als das Letzte und Höchste, als den absoluten Zweck der Menschheit,, andere sehen in ihm eine große Anstalt zur Erziehung des Menschengeschlechtes. Nach Hegel ist der Staat das „Irdisch-Göttliche" und darf eine Art religiöser Verehrung beanspruchen. Wenn nun die Staaten mit dem bösen Beispiel vorangehen und in ihren gegenseitigen Beziehungen alle Moralpflichten beiseite setzen, wie sollen sie an ihren Untertanen das ethische Erzieheramt ausüben? Wie sollen sie es verhindern, daß die Untertanen , im Umgang mit einander ihre Lehrmeister sich zum Muster nehmen? Wie kann man erwarten, daß eine Institution, die erklärt, für sie existiere keine ethische Bindung, existieren keine moralischen Skrupel, auf die Dauer genügend moralische Autorität besitzen werde, um die egoistischen, immoralifechen Triebe des Einzelmenschen und der Masse zu zügeln? In früheren Zeiten, als die Lenker der Staaten noch hoch über den niederen Sterblichen in den Wolken thronten, als ihr ganzes Tun von einem geheimnisvollen Nebel umflossen war, konnte die Fiktion aufrecht erhalten bleiben, daß der Staatsmann einer anderen, höheren Menschenart angehöre, an die man nicht denselben ethischen Maßstab anlegen dürfe, mit dem man den gemeinen Mann mißt. Da überdies an den Staatsaktionen nur wenige Auserwählte beteiligt waren, die einer streng geschlossenen Kaste angehörten, und die aus diesen Aktionen fließenden Vorteile nur einer dünnen Oberschicht zugute kamen (die Nachteile betrafen das ganze Volk, wurden aber als Schickungen des Himmels hingenommen), so war die Gefahr, daß die Völker durch den Immoralismus ihrer Staatsmänner depravirt werden könnten, nic'ht so groß. Heutzutage liegen die Sachen ganz anders. Die Staatsmänner rekrutieren sich häufig aus den bescheideneren Volksschichten, vor den Augen der Zeitgenossen steigt so mancher von den mittleren oder gar unteren Sprossen der Leiter zur höchsten Stufe empor; durch das Parlament wirkt das Volk an der Führung des Staates mit; die Vorteile eines ^guten" Handelsvertrages z. B., den ein Staat dem andern vielleicht durch Tücke, Verrat, Drohung, mit hinterlistiger Ausnutzung der augenblicklichen Notlage, abgeschwindelt hat, bringen auch dem unmaßgeblichsten Bürger einigen Nutzen, wenn es meist auch nur ganz dürftige Brosamen sind, die für die besitzlosen Klassen dabei abfallen. Jeder Mann ist heutzutage also mehr oder weniger ein Stück Staatsmann. Wie soll man es nun bewirken, daß der stäatsmännische Immoralismus nicht auch unseren Privatmann abfärbe? Man kann häufig die Beobachtung machen, daß Menschen, die unfähig waren, ihrem Nächsten gegenüber die geringste Unredlichkeit zu begehen, sich keine Skrupel daraus machten, den Staat (durch Hinterziehung von Steuern oder Zollabgaben) zu schädigen. Das entspricht der primitiven Ethik, die nur dort das Unrecht und die Kränkung verbietet, wo jemand da ist, der es schmerzlich empfinden kann, — was ja beim Staate nicht der Fall ist. Die abstrakte Idee der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit zu verletzen hält solch ein unentwickeltes, inferiores ethisches Empfinden nicht für verwerflich. Wenn aber der dem Staat zugefügte Schaden auf alle seine Untertanen verteilt wird, erscheint das jedem Einzelnen zugefügte Unrecht so minimal, daß es ganz und gar nicht in Betracht kommt. Minima non curat — Philister. Es sind also in der Denkweise des Durchschnittsmenschen Ansätze zu einer Lehre vorhanden, die den Staat außerhalb der gemeinen Moral stellt, gleichsam als Vergeltung für seinen Immoralismus. Sollte nun dieser letztere allen Ernstes zum herrschenden und unanfechtbaren Staatsprinzip erhoben werden, so wird dies unvermeidlich die ethische Beziehung des Einzelnen zu seinem Staat vollends untergraben; die Achtung gegen ihn, die Pflicht, ihm Treu und Glauben zu bewahren, wird schwinden und nichts als die nackte Furcht vor seiner physischen Uebermacht wird bleiben. Ob dann der Staat die Kraft haben wird, schon nicht als Erzieher des Menschengeschlechts zu fungieren, sondern auch nur in primitivster Weise das Recht zu schützen, ist fraglich. Was würden ihm dann alle seine mittels des Immoralismus über seine Nachbarn errungenen Vorteile nützen? Man sieht, alle die Denker, Staatsmänner und Theologen, die den Staat vom Joch der Ethik emanzipiert haben, sind etwas übereilig zu Werke gegangen. Sie latifen Gefahr, nicht nur der Ethik, sondern dem Staat selber das Lebenslicht auszublasen. Eine doppelte Moral ist unhaltbar, ein ethisches Prinzip, welches nicht für Alle unter allen Umständen verpflichtend ist, ist keines. Wenn aber die Theoretiker und die Praktiker zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß die herrschende Ethik mit den Lebensbedingungen des Staates nicht in Uebereinstirnmung zu bringen ist, so ist entweder das herrschende Moralprinzip unvollkommen, ungeeignet, als Basis des Staatslebens zu dienen oder aber der herrschende Staatsbegriff ist falsch. Es würde sich lohnen, darüber nachzudenken.

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