Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 2-3 (Februar-März 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-02-01
- Page
- Seite 131 - 132 (sequence 5)
- Language
- German
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131 Die Juden in Rußland untir Nikolaus I. 132 stellen sollten, und zwar galt für die Juden die Pflicht, 10 pro mille der männlichen Bevölkerung zwischen dem zwölften und fünfundzwanzigsten Lebensjahr zum. Heeresdienst abzuliefern (gewöhnlich aber wurden Juden vom 8. bis zum 35. Lebensjahr genommen), während die christliche Bevölkerung nur sieben pro mille der männlichen Bevölkerung zwischen dem achtzehnten und einundzwanzigsten Lebensjahr zu stellen hatte. Unter den Juden wurde jedes Jahr Musterung gehalten, unter den Christen jedes zweite Jahr. Das Maß der Anforderungen an körperlicher Tüchtigkeit wurde für die jüdischen Rekruten stark herabgemindert, so daß nur ganz Kranke oder mit ekelerregenden Gebresten Behaftete zurückgestellt wurden. Was nicht zum Frontdienst geeignet war, wurde zu niederen, stumpfsinnigen Dienstleistungen verwendet. Für rückständige Steuern wurde ein Mitglied der Familie zum Militär genommen, und zwar galten 2000 Rubel auf den Kopf. Gleich von der Einreihung ab begann die Arbeit, den Rekruten ihren jüdischen Fanatismus auszutreiben und sie zur Taufe zu bewegen. Der Militärdienst sollte nämlich, dem Ideal des Zaren entsprechend, dazu benutzt werden, die Juden dem byzantinischen Christentum zuzuführen. Die jungen Knaben vom' 12. oder 8. Jahre ab wurden in große Bauernwagen geworfen, die widerspenstigen mit Stricken angebunden» und weit weg in die entferntesten Gouvernements, wo es keine Juden gab, .transportiert. Weite Strecken mußten sie zu Fuß zurücklegen. Unterwegs wurden sie auf dem Marsch streng von den christlichen Soldaten ferngehalten, um nicht an ihren Vergünstigungen teilzunehmen, aber während der Rast wurden sie zusammengebracht, um von ihnen im christlichen' Sinne beeinflußt zu werden. Sie durften in den Städten, die sie passierten, nie bei Juden einquartiert werden. Unterwegs gingen ihrer viele zugrunde, manchen gelang es, zu entkommen, dann wurde die ganze Schar hart gezüchtigt, weil sie den Glücklichen entwischen ließ. Am Bestimmungsort angelangt, wurden die kleinen Rekruten, in sogenannte Kantonisten-Erziehungsinstitute gesteckt, wo sie unter1 der Aufsicht von Unteroffizieren abgerichtet und erzogen wurden. Manche wurden auf die Dörfer unter die Bauern verteilt, die ihnen gegen kärgliche Belohnung Kost und Quartier gewährten und sie zur Aushilfe bei der Feldarbeit benutzten. Diese Rekruten mußten sich jeden Tag vor ihrem Bataillonschef versammeln, der sie abrichtete.. Mit ihren Eltern zu korrespondieren war diesen Kindern bei den damaligen russischen Verkehrsverhältnissen unmöglich, es war ihnen verboten, untereinander Jüdisch zu reden, ein jüdisches Gebet zu sprechen, das* Zuwiderhandeln, ebenso wie die Weigerung, Schweinefleisch zu essen, jeden Morgen und Abend vor dem Kruzifix oder dem Bilde der Muttergottes ein Gebetlein zu sprechen, wurde mit 10 bis 30 Knuten hieben auf den 'nackten Leib, (durch Anbinden, Einzelhaft, Entziehung1 der Mahlzeiten, bestraft. Auch wurden iden .Renitenten schwere Exerzierübungen, demütigende Arbeit u. dgl., zudiktiert. Die militärischen Lehrmeister zerrissen die von den Knaben mitgebrachten Gebetbücher, Thephillin, Zizith, traten' sie mit Füssen und bespuckten sie, schimpften über die jüdische Religion und.das jüdische Volk, versuchten mit Drohungen, bald mit Ueberredung, die 'kleinen Kantonisten zur Taufe zu bewegen. Sobald einer, wasaber zuden g r ö ß t e n S e 11 e n - h ei t e n gehörte, seine Bereitschaft dazu erklärte, wurde seine Lage in jeder Hinsicht von Grund aus verbessert. Bei der Beförderung und Auszeichnung der Offiziere fiel die Zahl der durch sie der Kirche zugeführten Kantonisten sehr ins Gewicht. So verbrachten diese Rekruten die Zeit bis zu ihrem 18. Lebensjahre, die ihnen nicht als Dienstjahre angerechnet wurde. Nachher nahm man ihnen den Fahneneid ab, in dem sie schwören mußten, so treu dem Kaiser Nikolaus zu dienen, wie wenn sie unter Anführung des Königs von Israel Jerusalem zu verteidigen hätten. Darauf begann ihre Dienstzeit, die 25 Jahre dauerte, natürlich ohne jede Aussicht auf Avancement oder gar Invaliden- und Altersversorgung durch den Staat. Zweierlei muß betont werden; die Zahl der getauften Kantonisten war verschwindend gering, und: «sie haben sich trotz allem im Dienst mannigfach ausgezeichnet, so daß 1832 die Erlaubnis gegeben wurde, sie zu Unteroffizieren zu ernennen. (Diese Begünstigung wurde im Jahre 1850 wieder aufgehoben, vermutlich, weil sie ihren Nebenzweck, die Juden zur Taufe zu bewegen, nicht erfüllte.) 1836 wurden sie sogar zu Auszeichnungen zugelassen *). Andererseits regnete es Beschränkungen und Verbote auf sie nieder. 1829 wurde ihnen verboten, als Offiziersburschen zu dienen, da aber die Offiziere die Intelligenz und die Anstelligkeit der Juden nicht entbehren mochten, wurde dieses Verbot (regelmäßig . :rtreten, bis es schließlich aufgehoben werden mußte. 1837 wurde ihnen verboten, als Sanitäter zu dienen, ebenso in die Regimenter für Schwächliche und Kranke einzutreten. 1844 wurden sie aus allen Waffengattungen, mit Ausnahme der Fußtruppe, ausgeschlossen. Natürlich suchten die Juden, sich diesem!Militärdienst durch Flucht, Nichteintragung der neugebornen Knäblein in die Matrikeln, oder dadurch, daß sie die Eingetragenen massenhaft sterben ließen, für jedes gestorbene Mädchen einen Knaben anmeldeten, durch Bestechung, Fälschung von Papieren, mit allen nur möglichen Mitteln zu entziehen. Man schätzte also, daß im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl zu wenig Juden als Kantonisten dienten. Daher erließ Nikolaus im Jahre 1850 einen Ukas, wonach alle Judenknaben vom 8. Jahre an, ohne Begrenzung nach dem Prozentsatz, dienstpflichtig waren; die physischen Anforderungen wurden noch mehr hinabgedrückt, so daß auch Alte und Kranke genommen wurden. E)ie Aushebung geschah in folgender Weise: Man stellte die Zahl der Angehörigen einer bestimmten Familie fest und forderte von ihr die Ablieferung einer gewissen Anzahl von Köpfen. Die Familie verteilte diese Kopfzahl auf ihre einzelnen Häuser, wobei Eitern mjt 5 oder mehr Kindern zuerst, dann die mit 4 Kindern, dann die *) Nach welchen Grundsätzen in Rußland Auszeichnungen verteilt wurden, davon folgendes Pröbchen: In seinen Lebenserinnerungen ,,Autour d'une vie" erzählt Krapotkin, daß sein Vater mit besonderer Vorliebe eine Medaille für die Rettung eines Menschen aus einem brennendem Hause an der Brust zu tragen pflegte. Als er in jungen Jahren mit seinem leibeigenen Kutscher durch ein Dorf an einer in Flammen stehenden Hütte vorbeifuhr, sprang der Kutscher, ohne zu überlegen, in das Feuer und rettete ein Kind. Auf die Bemerkung des Sohnes, daß ja die Medaille eigentlich dem Kutscher gebührt, antwortete der Alte naiv erstaunt: ,AVieso denn? Ich war ja sein Herr! C'etait mon homme."