Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 2-3 (Februar-März 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-02-01
- Page
- Seite 129 - 130 (sequence 4)
- Language
- German
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129 Die Juden fri Rußland unter Nikolaus I. 130 wicht, daß er auf Jahre hinaus den heiligen und lieben Vorschriften seiner Religion entsagen, und viele Gebote (Sabbat-, Speisegesetze) verletzen mußte. Wohl wußte jeder Jude, daß ihm dies vom Himmel nicht als Sünde angerechnet wurde, aber die Religion bildete den wichtigsten und edelsten Teil seines Seelenlebens, und wenn er ihre Gebote nicht üben und befolgen konnte, fühlte er sich tief unglücklich, verwaist und verstoßen. Dazu kam die Gewohnheit des frühen Heiratens (der man übrigens im Interesse der Volksgesundheit und der Sittlichkeit nur die. größte Ausbreitung in der Welt wünschen möchte), die bewirkte, daß der Jude im militärpflichtigen Alter schon Gatte und Vater war. Wenn jedes Volk zum Militärdienst langsam erzogen werden muß, so galt das noch viel mehr für die Juden. Und doch hatte man ihnen gegenüber am wenigsten diese Pflicht erfüllt. Sogar die österreichische Regierung, so gütig sie sonst mit ihnen seit der Konstitution verfuhr, hat bei der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht die religiösen Bedürfnisse und' sozialen Zustände der Juden nicht in Betracht gezogen. Hätte man entsprechende Maßnahmen und Einrichtungen-getroffen, so wären die Juden in viel kürzerer Zeit gewonnen und viele Unzuträglichkeiten vermieden worden. Daß sich das leicht bewerkstelligen ließ, beweist die Rücksicht, welche die Österreich-ungarische Militärverwaltung dem Häuflein Mohammedaner in Bosnien und der Herzegowina entgegenbringt. Den islamitischen Speisegesetzen wird durch eigene Küchen und sogar der Polygamie dadurch Rechnung getragen, daß sämtliche Witwen eines gefallenen mohammedanischen Offiziers pensionsberechtigt sind. Den Juden gegenüber bedurfte es keiner so weit gehenden Konzessionen, aber es ist auch nicht das geringste Entgegenkommen gezeigt worden. So hat es auch in Oesterreich über ein Jahrzehnt gedauert, bis die Juden, hauptsächlich die galizischen, sich mit der allgemeinen Wehrpflicht ausgesöhnt haben. Wie glänzend im gegenwärtigen Kriege gerade die galizischen Juden sich bewährt, wurde von kompetentester Seite vielfach und erst vor kurzem wieder mit großem Nachdruck anerkannt. * * * In den Krieg ziehen, heißt in den Tod gehen, es heißt, die Gefahr auf sich nehmen, lebenslang ein Krüppel zu bleiben und die schwersten Schmerzen zu tragen. Nur ein Narr kann zweifeln, ob die Juden fähig seien, Gefahren und Tod für eine Idee zu erdulden. Doch der Mensch bringt solche Opfer nur für Dinge, die er mehr liebt, als sich selbst und sein Leben. Zu diesen Dingen gehört das Vaterland. Aber es muß auch eines sein. Es muß den Menschen all die leiblichen und geistigen Güter gewähren, die das Leben erst lebenswert machen. Als im Jahre 1868 im galizischen Landtag zu Lemberg über die Aufhebung der letzten Rechtsbeschränkungen der Juden beraten wurde, wodurch erst die völlige Emanzipation verwirklicht werden sollte, stand an der Spitze der von einigen Geistlichen und Bauern gebildeten Opposition der Abgeordnete Caesar Haller von Hallenburg, der, obgleich seine Familie erst vor kurzem ins Land gekommen war, den dort seit Jahrhunderten ansässigen Juden das Leben nicht gönnte. Er machte ihnen unter anderem den Vorwurf, daß 'sie sich dem Militärdienst (es gab damals übrigens noch keine allgemeine Wehr p f Ii c h t) zu entziehen suchten. Ihm antwortete F r a n z S m o 1 ka, der berühmte polnische Freiheitskämpfer: „Wie kann man von den Juden verlangen, daß sie ihr Blut für ein System vergießen, welches ihnen alle Rechte verweigert? Wir Christen verteidigen unsere Privilegien, es ist aber schwer, zu verlangen, daß die Juden ihr Blut für unsere Privilegien und ihre Beschränkungen vergießen sollen!" * * * „Das Schicksal des russischen Soldaten unter Nikolaus I. war furchtbar. Schlecht genährt, elend gekleidet, durch Exerzierübungen halbtot gequält, erhielt er obendrein für das geringste Verschulden, für das leiseste Zeichen von Subordination — Stockstreiche. Tausende von Soldaten wurden durch Stockstreiche buchstäblich zu Tode geprügelt. In der Erinnerung des russischen Volkes lebte denn auch Väterchen" Nikolaj unter dem Namen „Palkin"*) fort" (Limanowski). Sehen wir nun zu, nach welchen Methoden Nikolaus I. seine Juden zur allgemeinen Wehrpflicht erzog: Im alten Rußland rekrutierte sich das Heer aus dem Adel, der in seiner Gesamtheit dienstpflichtig war, und aus den Mannschaften, die die abgabepflichtigen Stände nach Gemeinden laut Bedarf zu stellen gehalten waren. Die Dienstpflicht des Adels wurde mit der Zeit mehrfach erleichtert und endlich ganz abgeschafft. Das Gleiche wurde anderen für das Staatsleben unentbehrlichen Ständen gewährt, z. B. Kaufleuten, Ehrenbürgern, aus dem Ausland herbeigerufenen Kolonisten, Akademikern usw. Die Soldaten sanken immer mehr in der allgemeinen Achtung, rekrutierten sich aus dem Abschaum der Gesellschaft. Es kam vor, daß man die Rekruten in Ketten zum Fahneneid schleifen mußte. Die Dienstzeit war bis 1855 auf 25 Jahre festgesetzt. Die Großgrundbesitzer waren verpflichtet, aus ihren Leibeignen und die Gemeinden, aus ihren Angehörigen eine der Bevölkerungsquote entsprechende Anzahl von Rekruten zu stellen, wobei sie sich ihrer schlechtesten Elemente zu entledigen suchten. Es stand jedem Rekruten frei, einen Ersatzmann zu mieten, da aber die sich dazu hergebenden Personen in moralischer Hinsicht meist ganz verdorben waren und die Armee noch mehr erniedrigten, so nahm die Regierung das Anwerben von Ersatzmännern in die eigne Hand und gab eine bestimmte Anzahl Rekrutierungs- oder Anrechnungsscheine aus, deren Erwerber für sich und ihre "Nachkommen auf immer vom Militärdienst frei waren. (Diese Scheine waren übertragbar und ihre Gültigkeit wurde auch nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nicht aufgehoben. Heutzutage werden für einen solchen Schein acht- bis fünfzehntausend Rubel bezahlt.) Die auf diese Weise eingegangenen Summen \vurden zur Bezahlung der von der Regierung angeworbenen Ersatzmänner verwendet. Die Juden waren bis zum Jahre 1827 vom persönlichen Militärdienst befreit, den Gemeinden wurden eine bestimmte Anzahl von Rekruten abgefordert, aber nur in Gestalt von Rekrutengeldern, 500 Rubel für den Kopf. Wie wir gesehen haben, war der Militärdienst in Rußland nicht gerade beliebt und geachtet. Man mißgönnte also auf christlicher Seite den Juden ihr Privilegium und führte häufig Klage darüber. Nikolaus I. beschloß daher, die Juden zum Militärdienst heranzuziehen;und zwar gleich sehr gründlich. Sein Ukas vom 26. August 1827 befahl, daß die jüdischen Gemeinden fortab nicht mehr Rekrutengeld zahlen, sondern Soldaten *) Von Palka Prügelstock.