Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 35 - 36 (sequence 4)
- Language
- German
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35 Der Kampf um die Wehrpflicht der preußischen Juden 36 den größten Teil von ihnen zur Ehelosigkeit, indem es nur einem Sohn der Familie die Erlaubnis gewährte, zu heiraten; es bestand die Absicht, ihre Vermehrung hintanzuhalten, wie es der Tierzüchter mit einer verderblichen oder nutzlosen Tierrasse tut. Der einzige Zweck der Existenz der Juden, um dessentwillen sie geduldet wurden, war, dem Staate Einnahmen zu verschaffen. Dazu dienten die vielerlei Abgaben, denen sie unterworfen waren. Zunächst das Schutzgeld, welches von den 400 Talern jährlich im Jahre 1671 auf 25 000 Taler im Jahre 1768 gestiegen war, sodann den Leibzoll, aus dem manche der kleinen Fürsten enorme Einnahmen zogen. Inzwischen waren allerlei Brandschatzungen anderer Art gekommen. 1728 wurde ihnen ein Beitrag zur Unterhaltung der „langen Kerls", nämlich der aus lauter besonders hochgewachsenen Mannschaften bestehenden Garde Friedrich Wilhelm I. aufgelegt, in der Höhe von 4800 Talern; 1766 wurden sie gezwungen, für 12 000 Mark Silber an die Münze in Berlin zu liefern, zu einem Preise, der ihnen einen jährlichen Schaden von 24 000 Talern brachte*). 1769 wurde ihnen auferlegt, bei verschiedenen Gelegenheiten, so bei der „Ansetzung" eines Kindes, beim Erwerb eines Hauses, bei der Bewerbung um irgendeine Konzession in steigendem' Grade von der Königlichen Porzellan-Manufaktur Waren abzunehmen, und zwar ein Drittel feine, ein Drittel mittele und ein Drittel ordinäre Ware wahllos. Im Jahre 1771 betrug die Bezahlung für die Porzellanware 223 000 Taler, und der Verlust, den die Juden beim Wiederverkauf erlitten, etwa 100 000 Taler. Ferner wurden die Juden gehalten, jährlich Möns Pietatis-Oelder im Betrage von 300 Talern zu zahlen. Zur Förderung der Wissenschaft wurden sie in der Weise herangezogen, daß sie 400 Taler jährlich „Kalendergeld" an die Akademie der Wissenschaft entrichten mußten. Einzelne Städte und Provinzen hatten noch besondere Abgaben zu leisten. Das Demütigendste und Beschämendste aber war der geltende und bei jeder Gelegenheit nachdrücklich wiederholte Rechtsgrundsatz, wonach die Juden im allgemeinen und ohne Ausnahme als „minderer Moralität" zu gelten hatten, so daß ihrer gerichtlichen, auch unter Eid abgegebenen Aussage nicht die gleiche Glaubwürdigkeit innewohnen konnte, wie /der eines Christen. Moses Mendelssohns Zeugenschaft und Eid durfte nicht dieselbe Glaubwürdigkeit beanspruchen, wie die des erstbesten christlichen Müllkutschers oder Schlächtergesellen. Darum wurde den Juden auch der Eid vor Gericht unter absonderlichen, demütigenden und entwürdigenden Formen abgenommen. Es gab aber noch etwas nicht minder Entehrendes. Die Juden wurden als Gesamtheit nicht nur für die pünktliche Entrichtung der Abgaben solidarisch haftbar gemacht, sondern auch für verschiedene Verbrechen, die einer von ihnen sich zuschulden kommen ließ. So zunächst für Diebstähle und Hehlerei! Machte sich ein Jude eines derartigen Deliktes schuldig, oder auch nur verdächtig, so wurde die ganze Gemeinde zur Verantwortung gezogen. Die Juden wurden derart sämtlich zu Mitschuldigen gestempelt. „War der Verbrecher zur Rückerstattung des gestohlenen Gutes außerstande, so wurde die sämtliche Judenschaft des Ortes ex officio zur Bezahlung angehalten." Dasselbe galt auch *) Die „Mark" Silber kostete nämlich 13 bis 14 Taler, die Juden mußten sie zum Preise von 12 Talern liefern. für verdächtigen Bankerott. Die Juden wurden also untereinander zum Aufpassen, zum Denunzieren und Verleumden angehalten. Wenn alle diese Maßregeln, hundertfünfzig Jahre ununterbrochen geübt, die Volkskraft der Juden zu schwächen, sie wirtschaftlich zu vernichten und vor allem moralisch auf die niedrigste Stufe hinabzudrücken, nicht vermochten, sondern im Gegenteil, die Juden sich Hochachtung und Sympathie der erlesensten Geister der Nation erwarben, so zeugt das von einer heroischen Widerstandskraft der Juden, aber es beweist auch, daß die Nation nicht mit ihren Gewalthabern, Gesetzgebern, Würdenträgern, politischen und Verwaltungsbeamten, die die Gesetze anwandten, identifiziert werden durfte. Indessen, man wird es begreiflich finden, daß jener Broschürenschreiber geltend machen konnte, jeder christliche Soldat würde sich aus Ehrgefühl weigern, mit Juden zusammen zu dienen. Es ist anders gekommen. Als wenige Jahre darauf die Juden in großer Anzahl ins Heer eintraten, wurde keine einzige Stimme laut, die aus Ehrgefühl das Dienen an der Seite des Juden für unstatthaft erklärt hatte. Aber vorher war dies die allgemeine Stimmung. Und diese war durch die oben geschilderte Broschürenliteratur nur noch gesteigert worden. Einer der heftigsten Gegner der Juden war der Staatsminister Freiherr von Schroetter. Alle seine Immediatberichte an den König, seine Erlässe und Verordnungen, die Juden betreffend, atmen einen trockenen, verbissenen, nüchternen Haß. Natürlich war er auch ein schroffer Gegner der Zulassung der Juden zum Militärdienst. Und doch ist eben derselbe Schroetter zum eifrigsten Befürworter der Emanzipation der Juden und insbesondere ihrer Heranziehung zum Waffen dien st. geworden. Zunächst sei hier des Kriegs- und Domänenrates Troschel in Pietät gedacht, eines Beamten aus dem Schroetterschen Departement, der in einem Gutachten vom 17. März 1808 mit ungewöhnlicher Schärfe und Freimut die bisherige preußische Judenpolitik verurteilt und nach ausführlicher, bis ins Einzelne gehender Analyse zu dem Schlüsse gelangt, daß dieser ganze Wust von Edikten, Verordnungen, Reglements und Erlässen „dermaleinst in ewige Vergessenheit oder bis zum künftigen Belächeln unserer klügeren Nachkommen ad acta reponiert werden wird." Merkwürdiger ist indessen die Wandlung, die mit dem Chef selber, nämlich Schroetter, vorgegangen war. Noch am 12. Oktober 1808 erläßt er ein überaus zorniges Reskript an die Ostpreußische Kammer, weil sie es gewagt hatte, einem jüdischen Bäcker aus Marienwerder in Königsberg Niederlassungsrecht zu gewähren, aber ischon in seiner Immediatvorlage an den König vom 20. November 1808 wird er zum beredten Fürsprecher der Gleichberechtigung der Juden, insbesondere ihrer Zulassung zum Militärdienst. Liest man diesen von Freund mitgeteilten Akt, so fühlt man sich freilich etwas unangenehm berührt von der öfteren Erwähnung des Geldes der Juden, welches unbedingt in die Hände der Christen geführt werden müsse, sowie der „fremden Juden, besonders wenn sie reich sind/' denen man „anstatt ihnen den Eintritt in unsere Staaten zu beschränken, solchen erleichtern/' „und sie in die Concurrenz beym Ankauf Königlicher Vorwerke bringen und dadurch ansehnliche Summen baares