Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 33 - 34 (sequence 3)
- Language
- German
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33 Der Kampf um die Wehrpflicht der preußischen Juden. 34 nicht müde zu bekämpfen: „•Vian hat ein Recht/' schrieb er, „auch von den Juden ganz unbeschränkte Kriegsdienste zu fordern. Jetzt können sie dieselben freilich nicht leisten, weil die Unterdrückung in der sie so lange gelebt, den kriegerischen Geist und den persönlichen Mut bei ihnen erstickt, und ihre religiöse Spekulation sie auf so ungesellige Paradoxe geleitet hat. Sie hatten seit anderthalb Jahrtausenden kein Vaterland,, wie konnten sie also für dasselbe fechten und sterben? Aber ich bin überzeugt, daß sie dieses mit gleicher Zähigkeit und Treue wie alle anderen tun werden, sobald man ihnen ein Vaterland gegeben hat." Er schlägt vor, die Juden durch körperliche Uebungen zu stärken. Dem unglaublich läp pischen Einwand, daß die Juden nicht gegen ihre Glaubensgenossen in einer feindlichen Armee kämpfen würden, begegnet er mit der Bemerkung, daß. wenn die Juden erst Bürger sein werden, sie hierin es ebenso halten würden, wie ihre christlichen Mitbürger. Die Behauptung von dem mangelnden Militärmaß der Juden fertigte er mit der sarkastischen Bemerkung ab, daß die Fähigkeit, fürs Vaterland zu sterben, nicht an eine bestimmte nach Zollen zu bemessende Körperlänge gebunden sei. Indessen war diese ganze Diskussion rein theoretisch; so lange Friedrich der Große lebte, war an eine Besserung der Lage der Juden oder gar an ihre Zulassung zum Militärdienst' nicht zu denken. Als später die Juden die Sache ihrer Emanzipation energischer in die Hände nahmen, brach (1803—1805) ein Federkrieg gegen sie aus, der sehr viel Staub aufwirbelte. Es sind aus dieser Polemik gegen fünfzig Broschüren für und wider die Juden hervorgegangen. Es lohnt sich, manche von ihnen noch heute durchzulesen, um sich von der Ideenarmut des. Judenhasses zu überzeugen. Man braucht nur die Namen und die Orthographie zu ändern und man liest ein förmliches Plagiat an jedem beliebigen Geistesprodukt dieser Art der Jetztzeit, das hundert Jahre jünger ist. Sogar die Behauptung eines der Autoren: Soldaten könnten die Juden nicht werden, weil das Ehrgefühl jedem christlichen Soldaten verbieten würde, zusammen mit ihm zu dienen — klingt wie eine Vorwegnahme des famosen Satzes, der in unserer Zeit in einer von einem getauften Juden redigierten Wochenschrift, weit und breit ausgeführt, zu lesen stand: die Juden können nicht Offiziere werden, weil der christliche Soldat es unter seiner Ehre halten müßte, einem Juden zu gehorchen. Indessen konnte man diesem Wort eine gewisse, allerdings traurige Berechtigung nicht absprechen. >m Ernst Oppkr, Galizische Juden Der Staat und die Obrigkeit taten alles, was nur irgendwie in ihrer Macht stand, um die Juden in den Augen der christlichen Bevölkerung herabzusetzen, sie als minderwertig, verdächtig und verächtlich erscheinen zu lassen. Der Jude war nicht Bürger, nicht einmal Untertan, nicht einmal Jude schlechthin, sondern Schutzjude; wo er hinkam, mußte er Paß und Schutzpatent bei sich führen, er mußte, gleich dem lieben Vieh, einen Leibzoll entrichten, wenn er durch die Tore einer fremden Stadt schreiten wollte; das war stets gegenüber den Mitreisenden eine besonders entwürdigende und demütigende Abgabe. Es war noch nicht lange her, daß der Jude einen gelben Fleck auf der Brust, am Kopfe einen spitzen Hut tragen mußte; in den meisten großen Städten bewohnte er ein Ghetto, das, wie der Käfig schädlicher " Tiere, des Nachts geschlossen wurde. Im Reich war er meist vom Großhandel ausgeschlossen und nur aut den Schacher angewiesen. „Gibt's was zu schachern?" Das war 'seine gewöhnliche Begrüßung von seiten der ihm begegnenden Christen. Und jeder noch so niedriggestellte Nichtjude durfte den ehrwürdigsten Hebräer anschreien: ,,Mach Mores, Jud!" Der Staat untersagte ihm die Ausübung von Handwerk, Kunst und Ackerbau, verbot ihm den Besitz von Grund und Boden auf dem Lande; der Erwerb von Häusern durch Juden in den Städten war von einer besonderen Kommission abhängig, und die Zahl der Häuser, die ihnen gehören durfte, war beschränkt; in Berlin betrug sie vierzig, in der Provinz durfte höchstens jeder fünfte Jude ein Haus besitzen. Von der Nutznießung öffentlicher Wohlfahrtseinrichtungen, wie Hospitäler, Apotheken usw., waren sie ausgeschlossen. Das Gesetz verdammte