Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 9-12 (September-Dezember 1914)
- Article
- Die Juden in Russland
- Date
- 1914-09-01
- Page
- Seite 689 - 690 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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689 Die Juden in Rußland. 690 Gerechtigkeit und Zivilisation vor Augen führen, den die unheilvolle Politik der Regierung gegenüber einer ganzen Bürgerklasse, gegen eine zahlreiche Bevölkerung geschaffen hat, die auf dem Gebiet des russischen Reiches lebt und nicht nur die allgemeinen Bürgerrechte nicht genießt, sondern in den tiefsten Abgrund der Ungerechtigkeit gestürzt wird. Unsere Judengesetzgebung ist eine derartige, daß man sie 'nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes nicht mehr „Gesetzgebung'' nennen darf. Sie ist nichts als eine gesetzliche Ungerechtigkeit und eine vom Gesetz sanktionierte Verwaltungswillkür. Wenn man sich auf dieses Gebiet begibt, können Sie nicht einmal zu Ihrem Trost sagen: Das Gesetz ist gut, nur die ausführenden Elemente sind schlecht. Nein, meine Herren, hier sind die Gesetze ebenso schlecht wie die Ausführenden, denn hier stehen an Stelle der Gerechtigkeit die wildeste und unsinnigste Willkür und Ungerechtigkeit. Meine Herren, der Vollgenuß der Bürgerrechte ist in allen zivilisierten Ländern von verschiedener Art. Aber auf welcher Zivilisationsstufe ein Land immer stehen mag, eine Sache ist ihnen allen gemeinsam: jeder Bürger ist vor dem Gesetz dem andern gleich; jeder"Bürger ist vor ungesetzlicher Willkür geschützt. In Rußland aber existiert keines dieser Rechte. Mag Herr Markoff sagen, was er will, mag er die Möglichkeit bestreiten, einem dritten Beobachter Glauben zu schenken, ich kann trotzdem nicht unterlassen, Ihnen die Ansicht des englischen Gelehrten Daisy zu unterbreiten, dessen Namen in allen Ländern der Welt mit Hochachtung genannt wird. Dieser hervorragende Nationalökonom hat die Frage über die Stellung des jüdischen Volkes in Rußland eingehend studTert und hat danach erklärt, daß man gegen dieses abscheuliche Regime genau so energisch protestieren müsse, wie man gegen die Wiedereinführnug der Folter in den Gefängnissen protestiert. Das ist der Vergleich, den ein europäischer Beobachter bei der Prüfung unserer Judengesetze und ihrer Anwendung ausgesprochen hat. Und noch einmal wiederhole ich: es ist nicht die Willkür des einen oder anderen Beamten, es sind auch nicht die Fehler des Verwaltungssystems, die die in der ganzen Welt bekannten Tatsachen bestimmen, es sind die Gesetze selbst, die so gemacht sind, daß sie jede Willkür und jede Ungerechtigkeit begünstigen. Das Resultat dieser Gesetze ist eine Tragödie ohne Ende, eine Tragödie, die nicht nur das jüdische Volk, die unglücklichen Menschen betrifft, die sich unter den unaufhörlichen Schlägen der Uebermacht winden, sondern noch weit mehr eine Tragödie für das ganze Land, für das Schicksal unseres Staates, denn es gibt für uns nichts Verderblicheres, als diese Politik gegen die jüdische Bevölkerung. Die jetzige Lage wird absolut unerträglich. Wie kann das Land gesund und kräftig werden, wenn die Regierung bald die Absicht zeigt, ihre gewohnte Politik aufzugeben, dann wieder im Gegenteil, als wäre sie von Wahnsinn ergriffen, alles zu zertrümmern wünscht, was im Lande lebt und sich als Einleitung dazu zuerst mit unerhörter Grausamkeit auf die gewohnten Opfer stürzt? Meine Herren, ich spreche jetzt nicht über die zögernde Haltung unserer Politik in bezug auf die Durchführung von Reformen; ich will nur von ihren leitenden Gedanken sprechen. Ich werde nicht zu weit zurückgehen. Ich werde alle Fluktuationen unserer Politik von der Regierungszeit Katharinas II. bis Nikolaus I. überspringen und auch Alexander I. ausschalten. Selbst die Regierungszeit Alexanders III. und die ersten Herrscherjahre von Nikolaus II. will ich übergehen und mich nur bei zwei Momenten aufhalten, deren Gegenüberstellung am trappantesten wirkt. Der eine Moment war das Ende des Jahres 1906, der andere ist unsere jetzige Epoche. Als Basis für meine Ausführungen will ich das offizielle „Journal" des Ministerrats nehmen, das von Seiner Majestät dem Kaiser im Dezember 1906 ratifiziert worden ist, ich werde mein Ohr also keinen grundlosen Gerüchten leihen. Meine Herren, zu jener Zeit war das Kabinett Witte nicht mehr am Ruder, das Kabinett jenes Mannes, dem man mit oder ohne Recht seine Parteinahme für die Juden vorwirft; nicht mehr das Kabinett des Mannes, der trotz allem bemüht gewesen ist, eine gewisse Gleichheit der Nationalitäten vor dem Gesetz durchzuführen — nein, meine Herren, es war das „nationale" Kabinett des Herrn Stolypin, dessen Name bei jeder Gelegenheit von den Parteigängern der antisemitischen Politik angeführt wird. Selbstverständlich hat dieses Kabinett nicht wie das Wittesche versucht, die Judenfrage mit einem Schlage zu lösen. Und weil dieses' Kabinett nicht auf einer Stellung beharren durfte, die schon seit mehreren Jahrzehnten unmöglich geworden war, hat zu jener Zeit das Journal des Ministerrats eine ganze Reihe von Maßregeln ins Auge gefaßt, die die Lage der Juden in Rußland zu bessern bestimmt waren. Wenn Sie nun die von Herrn Stolypin projektierten Maßregeln mit dem vergleichen wollten, was jetzt vorgeht, so werden Sie selbst einsehen, welchen ungeheuren Rückschritt wir seit sieben Jahren gemacht haben. Allerdings hat der Ministerrat des Herrn Stolypin empfohlen, nicht an den Vorschriften über die Aufenthaltsgrenze der jüdischen Bevölkerung zu rühren. Auch er hat nicht gewagt, dieses „Tabu" anzutasten. Aber er hat es doch für unmöglich gehalten, an der gewohnten Gleichgültigkeit gegenüber den Leiden und dem Unglück der Juden zu beharren. So hatte der Ministerrat die Möglichkeit ins Auge gefaßt, die Juden innerhalb der Niederlassungsgrenze auch in den Dörfern wohnen zu lassen. Nun, meine Herren, Sie werden sich sicher aller Maßregeln erinnern, die der Gouverneur von Minsk, Herr Guirse, und andere Beamten angewendet haben, um die Juden auf Grund von Sondergesetzen aus den Ortschaften zu vertreiben, in denen sie dem gewöhnlichen Gesetz entsprechend hatten wohnen dürfen. Bei dieser Gelegenheit hat man ein altes Gesetz wieder ausgegraben, das den unter solchen Umständen ausgewiesenen Juden verbietet, beim Senat gegen diese Verwaltungsmaßregeln Klage zu führen, denn der alte Senat hat sie fast immer umgestoßen. Und heute sind wir von neuem Zeugen davon, wie nicht etwa neue Gesetze erlassen, sondern rein willkürliche Handlungen vorgenommen werden, die das Gesetz deckt und verbirgt. Ich werde Ihnen ein anderes charakteristisches Beispiel anführen. Als im Jahre 1906 der Wunsch ausgesprochen wurde, daß wenigstens innerhalb der Niederlassungszone die Rechte der Juden nicht eingeschränkt werden sollten, hat der Ministerrat den Wunsch geäußert, daß die Stadt Jalta in diese Grenze mit einbezogen werden sollte. Und was