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Ost und West · 1914-07-01 · Heft 7 (Juli 1914) · p. Seite 485 - 486

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Journal
Ost und West
Volume
14 (1914)
Issue
Heft 7 (Juli 1914)
Article
Der Judeneid
Date
1914-07-01
Page
Seite 485 - 486 (sequence 3)
Language
German
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35 Binjamin Segel Der Judeneid. 486 lle möglichen Fälle erörtert, in denen , ein Aensch sich etwas versagt, sich zu irgendeinem Jpfer zu wohltätigen oder religiösen Zwecken erpflichtet, sich eine Kasteiung, eine Enthaltung, eine Buße, einen Zwang auferlegt. Form, nhalt, Umstände, Bedingungen werden mit chärfster Genauigkeit geprüft, und alles izielt iarauf hin, ja zu verhüten, daß auf irgendeine S/eise »eine der oben zitierten biblischen Vorschrif- ■*n und der an sie sich knüpfenden talmudischen rschwerungen verletzt würden. Liest man diese anze Literatur durch, so hat man die Empindung, daß sie nur in einem Volk entstehen onnte, das den im Menschen lebenden Mönchs- . rieb nicht in klösterlichen Verbänden und >rganisationen betätigen wollte und konnte und m darum in individuellen Willensakten des inzelnen auslebte, — einem Volke ferner, Wellies entschlossen war, sein impulsives Temperament durch geheiligte Bindungen zu zügeln und I i die Bahnen des Outen zu zwingen. Daß eine olche Anlage und eine solche Uebung häufig u schweren Gewissenkonflikten führen mußten,!>t klar. Wie oft konnte ein Gelübde die Kraft ies Gelobenden übersteigen, unvorausgesehene .efährliche Folgen für ihn haben oder wegen eränderter Umstände unausführbar geworden ein! Es bedurfte also eines Korrektivs. Vor ilem aber war es Aufgabe der führenden Inranzen, warnend und mahnend einzugreifen. Das Gesagte wird am besten beleuchtet iurch das Kapitel, welches Caro seinem Buch i ber die Gelübde vorausgeschickt hat (Joreh! >eah, Kap. 203), das hier in Gänze mitgeteilt weri en möge. Es sind hier die im Talmud und iinen Nachfolgern enthaltenen Lehren und Mahnungen über die Gelübde kurz zusammengefaßt: 1. Hüte dich vor der Gewöhnung, oft ' ielübde zu tun; wer ein Gelübde tut, wird, auch enn er es erfüllt, ein Missetäter und ein Sünder enannt. 2. Wer mit der Erfüllung seines Gei 'bdes zögert, dessen Schuldbuch ist gleichsam ifgeschlagen. 3. Wer ein Gelübde tut, gleicht * aem, der eine Bamah (Sonderaltar) in der Zeit, v i solches verboten war, errichtet, und wenn er is Gelübde einhält, ist es, wie wenn er auf esem Sonderaltar ein Opfer darbringt1). Denn ist schon immerhin lieber, daß er sich bemühe, is Gelübde lösen zu lassen. Das betrifft aber i ur andere Gelübde mit Ausnahme der Gelübde i öffentlichen, heiligen Zwecken; diese i halten ist ein Gebot, und man soll m deren Lösung nur in der äußersten ot nachsuchen. Ergänzung des Isserls im amen mehrerer Autoritäten der Vorzeit: Wenn as Gelübde in Form eines Schwures geleistet orden ist, darf man auf jeden Fall nur in der ußersten Not um die Lösung nachsuchen. 3 *) Nach Errichtung des offiziellen Tempels zu Jerusalem surften keine Opfer mehr auf den Privataltären dargebracht werden. Wer ein Gelübde tut, verpflichtet sich zu etwas, was die eigentliche Religion nicht fordert. 4. Man nehme sich in acht, nichts zu geloben; sogar Zedakah (Almosen) ist nicht gut, daß man zu spenden gelobe, sondern wenn man die Summe zur Hand hat, spende man sie alsogleich, wenn nicht, warte man, bis man sie hat; ist man aber in einer Gesellschaft, wo gerade Almosen gespendet werden (und hat nicht die Summe bei sich), so spende man, spreche aber dabei: „Ohne Gelübde!" (Sonst hat das Wort das Gewicht eines Gelübdes, und man läuft Gefahr, es zu vergessen, oder nicht ausführen zu können, womit man eine Sünde auf sich lädt. Man kann noch heute beobachten, daß fromme Juden, wenn sie sich etwas vornehmen, und sei es auch nur, bei dir zu Abend zu speisen, laut hinzufügen: ,,Beli neder u-beli maskana", ohne Gelübde und ohne bindende Zusage, da man sonst bei Nichteinhaltung des bloßen Wortes das biblische Verbot: „Er soll sein Wort nicht entweihen", verletzt haben würde.) 5. Befindet man sich in der Not, so darf man ein Gelübde ablegen, (ein Opfer zu bringen, oder etwas sich zu versagen, wenn man von der Not befreit wird. Vgl. das Gelübde Jakobs, Gen. 28,20; sowie das Gelübde der Schiffer und Jonah's, Jonah 1,16; 2,10). 6. Nimmt sich einer vor, einen bestimmten Abschnitt aus der Bibel oder dem Talmud zu lernen, fürchtet aber, es aus Trägheit zu unterlassen,- so darf er ein Gelübde tun, um seinen Eifer anzustacheln; ebenso wenn er fürchtet, vom bösen Trieb übermannt zu werden und ein Verbot zu übertreten, oder ein Gebot zu unierlassen, ist es eine Mizwah (gute Handlung), zu schwören und zu geloben, um den Eifer wach zu erhalten. 7. Wer Gelübde ablegt, um seine Gesinnungen in gute Bahnen zu lenken und seine Handlungen zu veredeln, der ist ob seines Eifers lobenswert. Z. B. wer gefräßig ist und gelobt, sich des Fleisches ein Jahr oder zwei Jahre zu enthalten; wer trunksüchtig ist und gelobt, sich des Weins lange Zeit zu enthalten oder die Trunkenheit für alle Zeiten zu meiden; wer gewinnsüchtig ist und sich die Annahme von Geschenken oder den Geldgewinn an den Bewohnern einer bestimmten Gegend durch ein Gelübde verbietet, ebenso wer auf seine körperliche Schönheit stolz ist und sich das Nazirat auferlegt oder ähnliche Gelübde, all das ist ein Weg, Gott zu dienen, und betreffs solcher und ähnlicher Gelübde gilt das Wort der alten Weisen, daß sie eine Schutzhecke für ein reines Leben (perischuth) sind. Aber obgleich sie eigentlich Gottesdienst sind, soll man solche Gelübde nur selten ablegen und sich an sie nicht gewöhnen, sondern sich von unziemlichen Dingen ohne Gelübde abzusondern trachten. — Jeder Kommentar zu diesen sieben Paragraphen ist überflüssig. Das Gelübde (neder) kann auch die Form eines Schwurs (schebuah) annehmen, wenn der Gelobende anstatt: „ani noder" (ich gelobe) sagt: „ani nisehba" (ich schwöre), dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen; dieser Schwur heißt dann: „schebuath bittuj" (nach Leviticus 5,4).

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