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Ost und West · 1914-03-01 · Heft 3 (März 1914) · p. Seite 239 - 240

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Journal
Ost und West
Volume
14 (1914)
Issue
Heft 3 (März 1914)
Article
Die Israeliten in Rumänien
Date
1914-03-01
Page
Seite 239 - 240 (sequence 6)
Language
German
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239 Die Israeliten in Rumänien. 240 alle Bürgerrechte erhält. Die Juden des annektierten Landes werden rumänische Bürger sein und die rumänischen Juden sollen fortgesetzt „Fremde" bleiben. . . . Eine solche Lage wird weder in moralischem noch in materiellem Sinne im Lande verstanden noch erklärt werden können, im Auslande noch weit weniger. Wohlgesinnte Männer werden eine solche Politik nicht begreifen. Sie wird ihnen von unbeugsamer Strenge und von der offensichtlichen und nicht zu verbergenden Absicht diktiert erscheinen, das jüdische Element zu beseitigen und es aus dem sozialen Leben des Landes zu verdrängen. Die Forderung der eingeborenen jüdischen Bevölkerung. Wir glauben jedoch nicht, daß die alte Politik uns gegenüber aufrecht erhalten wird. Wie wir schon zu Anfang gesagt haben, hoffen wir im Gegenteil, daß wir dieses Mal Gehör finden und daß allen eingeborenen Juden, d. h. allen solchen Juden, die im Lande geboren und keinem fremden Schutz unterstellt sind, Gerechtigkeit erwiesen wird und daß sie gleich den Rumänen alle politischen und Bürgerrechte erhalten. Das ist der Wunsch der gesamten eingeborenen jüdischen Bevölkerung. In dieser Petition wenden wir uns an das ganze Volk mit der Bitte, unsere Forderungen zu unterstützen und uns ihren Beistand bei den konstitutionellen Staatsbehörden zu leihen, damit diese sich dazu entschließen, die große Reform durchzuführen, die die Macht der rumänischen Nation vielfach erweitern wird. Diese Lösung wird glückliche Folgen haben, denn eine ewig beunruhigende Frage wird damit verschwinden, die bisher die normale Entwicklung des Landes im Innern gehemmt und ihm im Auslande Unannehmlichkeiten bereitet hat. Die Lösung der Judenfrage bedeutet auch die Vollendung eines großen politischen Freiheits- und Gleichheitswerks; sie bedeutet für das Land den Zustrom eines wertvollen Elementes zur erfolgreichen Arbeit an seinem materiellen und geistigen Fortschritt und, da es sich um die Emanzipation eines rumänischen Elements handelt, bedeutet sie auch einen wichtigen Faktor für die Expansionskraft der rumänischen Nation. Wir fordern die politische Emanzipation im Namen der Interessen unseres Landes, in unserem eigenen Interesse und im Namen der Gerechtigkeit. Wir appellieren nicht an die Großmut. In großen Fragen nationaler oder sozialer Gattung dürfen nicht großmütige Gefühle entscheiden, sondern nur das unparteiische Urteil über die dabei beteiligten Interessen. Das wohlverstandene Interesse des Landes verlangt die vollständige Lösung der Judenfrage. In diesem Falle stimmen Recht und Interesse überein. Seit einer langen Reihe von Jahren hat man uns das Unrecht angetan, uns als Fremde zu betrachten. Die politische Emanzipation der eingeborenen Juden wird die Vergangenheit vergessen lassen, und es wird nur das Zusammengehörigkeitsgefühl aller rumänischen Kräfte übrigbleiben, die gemeinsam das Werk der Zukunft fördern wollen. Wir veröffentlichen dieses Memorandum als einen Appell an das Volk, an das Parlament und an die Regierung, und wir verlangen von allen, das schon im Jahre 1848 versprochene Befreiungswerk zu beschleunigen, das seinerzeit in den Regierungsprogrammen jener Männer gestanden hat, die das moderne Rumänien geschaffen haben/' Die mutige Haltung der eingeborenen Israeliten hat natürlich die Agitation der Antisemiten nicht eingeschüchtert. Die „Liga Culturala" setzt ihre Hetzereien in zahlreichen Versammlungen fort. Die darin angenommenen Resolutionen gleichen sich inbezug auf heftige Angriffe ziemlich genau. Wir geben hier eine der besonders charakteristischen Resolutionen im Wortlaut wieder: „Die am 8./21. November 1913 auf Einladung des Comites der „Liga für die kulturelle Einheit der Rumänen" versammelten Bürger von Jassy erklären: Angesichts der von den eingeborenen Juden geleiteten Bewegung zur Gesamtemanzipation der Juden; angesichts der von einigen Politikern der Regierungsparteien im Sinne der jüdischen Forderungen geäußerten Erklärungen über die Lösung der Judenfrage; angesichts der von den offiziösen Regierungsorganen veröffentlichten Notizen, in denen davon die Rede ist, daß der Ministerrat durch einen einzigen Gesetzentwurf die Naturalisation aller Juden beschlossen habe, die bei Gelegenheit der letzten Ereignisse mobilisiert worden sind; in Anbetracht, daß die Juden im Herzen nicht die Freunde des rumänischen Volkes sind und ihnen selbst wirtschaftliche Feindschaft erweisen, indem sie keine Rumänen in ihren Läden und Werkstätten anstellen; in Anbetracht, daß sie eine fremde Kultur haben, die mit unserer lateinischen Kultur nicht übereinstimmt; in Anbetracht, daß die bloße Erfüllung des Militärdienstes und*die Teilnahme an einem mehrwöchigen, nicht die Gefahren eines wirklichen Krieges bietenden Feldzug keinen ausreichenden Grund dafür bieten, die Grundgesetze des Landes mit Füßen zu treten; in Anbetracht, daß jede Kollektivnaturalisation eine flagrante Verletzung des Gesetzes bedeutet, das weder nach seinem Sinn noch nach dem Buchstaben mißverstanden werden kann; in Anbetracht, daß nach dem augenblicklichen Stand unseres Wahlsystems die Gesamtnaturalisation von 20 000 Juden ein Uebergewicht des Fremden-Elements in den Wahlbezirken hervorbringen könnte, die heute d;e Politik des Landes leiten; in der Annahme, daß vom wirtschaftlichen Standpunkt aus die Naturalisation dieser Juden zu einer Verschiebung des ländlichen Eigentums und zu seinem Uebergang in die Flände der Israeliten führen würde, die schon jetzt Industrie, Handel und Gewerbe besitzen; in Anbetracht, daß der aggressive Ton der israelitischen Entgegnungen im Verein mit der von den Juden geleiteten Agitation und den häßlichen im Auslande verbreiteten Verleumdungen dem guten Ruf des Landes schaden; in Anbetracht, daß nach der Verleihung der Rechte an die Israeliten die Provinz Moldau für Rumänien verloren wäre; in Anbetracht, daß der Artikel 7 den wirklich assimilierten fremden Elementen und den Verteidigern unserer berechtigten Interessen ausreichende Befriedigung gewährt;

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