Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 3 (März 1914)
- Article
- Die Israeliten in Rumänien
- Date
- 1914-03-01
- Page
- Seite 233 - 234 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2583875-2584047-2584050-2596362--15404-2596432- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
233 Die Israeliten in Rumänien. 234 Graden befördert, obgleich das Gesetz es nicht verbietet. Trotz der während der letzten beiden Jahre wiederholt erfolgten Vorstellungen des „Verbands'' beim Kriegsministerium, die den Zweck hatten, eine Besserung dieser Lage herbeizuführen, sind die jüdischen Soldaten nicht auf denselben Fuß gestellt worden wie die übrigen Militärpersonen; das dem Verdienst entsprechende Avancement existiert für jüdische Soldaten nicht. Die Erklärung dieser großen Ungerechtigkeit und Vorsätzlichen Demütigung, die die jüdische Bevölkerung und alle rechtlichen Gemüter des Landes auf das tiefste verletzt, finden wir in den Verordnungen, die von verschiedenen höheren militärischen Stellen ausgegangen sind. In ihrer Ausgabe vom S. Oktober 1913 veröffentlicht die Zeitung „Seara" folgende Steile aus einem Geheimbefehl: „Es ist demnach Ihre Pflicht, folgender Frage besondere Aufmerksamkeit zu schenken : die Kompagnieführer sollen sich nach den Anschauungen aller Mannschaften erkundigen, die nicht rumänischen Ursprungs sind, besonders in Betreff aller Juden. Einer alten Verordnung gemäß, die Sie erhalten haben, wäre es ratsam, diese, nämlich die Juden, nicht zu befördern. Anderseits dürfen wir die Leute nicht unzufrieden machen und müssen deshalb unsere Meinung über sie sehr geheimhalten; es darf nichts durchsickern, das sie erkennen ließe, daß ihre gute Gesinnung uns verdächtig sei. Zu diesem Zweck muß jeder Offizier die vorliegende Order geheimhalten und sie niemandem mitteilen. Sie werden den Hauptleuten mündliche Verhaltungsmaßregeln geben, die sie für vertraulich anzusehen haben. Wenn Sie der Meinung sein sollten, daß man irgendeiner Militärperson nichtrumänischen Ursprungs (Juden niemals!) eine Beförderung oder irgendeine Anstellung geben solle, so fiaben Sie einen wohlbegründeten und vertraulichen Sonderbericht einzureichen." Ein Kommentar dieses außergewöhnlichen Dokuments könnte seine Bedeutung nur abschwächen. Es ist von ausnehmendem Gewicht, denn es beweist, wie weit das Mißtrauen geht. Es zeigt außerdem, daß noch andere Verordnungen dieser Art existieren und daß man zur Not das Avancement von Soldaten irgendwelcher Herkunft zuläßt unter alleinigem Ausschluß der israelitischen rumänischen Soldaten. Die Note von Vasile Boerescu. Die von der Regierung zum System erhobene Verfolgung der eingeborenen Juden hat jetzt die äußerste Grenze der Härte und Ungerechtigkeit erreicht. Viele Leute sind sich dessen gar nicht bewußt, kennen weder die jüdische Bevölkerung noch eine Judenfrage. Von der ganzen Bevölkerung sehen sie nur die geringe Anzahl von städtischen Juden, die in gute materielle Lage gekommen sind. Sie sehen die in den Städten der Moldau zusammengehäuften jüdischen Volksmassen nicht, die dort in furchtbarem Eilend leben. Sie kümmern sich nicht um die moralische Seite der Judenfrage, um die Wirkung, die die Ausnahmemaßregeln auf das Gemüt der jüdischen Bevölkerung ausübt, die sich bewußt ist, das ihr bereitete Schicksal nicht verdient zu haben. Die frühere und jetzige Lage der hiesigen Juden widerspricht in allem dem von den bestallten Vertretern des Landes in einem wichtigen geschichtlichen Moment gegebenen Versprechungen. Diese Vertreter haben erklärt, daß man nicht nur mit der vorherigen Politik inbezug auf die Juden brechen würde, sondern daß diese künftig in der gleichen Weise behandelt werden würden wie die übrige rumänische Bevölkerung des Landes, und daß die Regierung sich bemühen wollte, ihr Los allmählich zu bessern. In der am 28. August 1879 von VasileJ Boerescu den Großmächten im Namen der Regierung übermittelten Note heißt es: ,,Die wesentlichsten Teile des rumänischen Regierungsprogramms lassen sich resümieren in: Das in der Verfassung festgelegte Prinzip der Gleichheit aller Bekenntnisse in bürgerlicher und politischer Beziehung; die künftige Anwendung dieses Prinzips durch sofortige, auf den Vorschlag der Regierung zu erfolgende Naturalisation solcher jüdischer Untertanen Rumäniens, die man als der Nation assimiliert betrachten kann, deren politisches Leben sie teilen sollen. 'Einen Einwand wollen wir gleich vorwegnehmen. Sollen die Juden, die ihre Naturalisation nicht sofort bekommen, weiter Fremde bleiben? Nein, sie werden bleiben, was sie immer gewesen sind, rumänische Bürger. Aber in dem Maße, wie sie sich mit der Bevölkerung und dem Lande identifizieren, in dem Maße, wie sie durch Schulen und andere Vorbereitungsmittel aufgeklärte und 'dem Vaterland ergebene Menschen werden, sollen auch sie die politischen Rechte erhalten und ausüben. Man gebe uns die erforderliche Zeit, damit diese Umwandlung sich vollziehen kann. Inzwischen wird die Lage der Juden im allgemeinen, ob rumänische Untertanen oder Fremde, eine viel bessere sein als vorher. Wenn man nach der Revision des Artikels 7 und dem bald danach folgenden Naturalisationsgesetz die vorherige Lage der Juden mit der späteren vergleichen wird, so wird man in der Tat wesentliche Unterschiede zu ihren Gunsten feststellen können. Sehen wir also: Es wird drei Kategorien von Juden geben: Fremde, rumänische Untertanen und Bürger! in vergangener Zeit konnten die fremden Juden in keiinem Fall und unter keiner Bedingung Landbesitz erwerben; sie durften keine Staatsdomänen pachten; sie durften sich bei keinerlei Versteigerungen oder Ausschreiben beteiligen; man versagte ihnen das Recht, in den Städten Heuser zu kaufen; sie durften keine Wirtshäuser auf dem Lande halten; schließlich durften sie sich nicht einmal naturalisieren lassen. Diese;und andere Verbote waren gegen sie erlassen worden, nicht, weil sie Fremde, sondern weil sie Juden waren. Sobald der Artikel 7 der Verfassung abgeschafft sein wird, werden diese gesetzlichen Verbote verschwinden und es wird kein Unterschied mehr zwischen einem fremden Juden, einem fremden Christen, Muselmann oder anderen Fremden gemacht werden. Die Juden werden also absolut alle Bürgerrechte genießen, die allen anderen Fremden gewährt und zuerkannt werden. Die Verbesserung ihrer Lage wird demnach nicht zu bestreiten sein. Dasselbe wird bei den jüdischen rumänischen Untertanen der Fall sein. Diese waren in ver-