Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 3 (März 1914)
- Article
- Die Israeliten in Rumänien
- Date
- 1914-03-01
- Page
- Seite 231 - 232 (sequence 2)
- Language
- German
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231 Die Israeliten in Rumänien. 232 der Moldau belegenen Städten zusammenscharten, in denen vielfach ein schreckliches Elend herrscht. Diese Ausweisungen haben der Nation den wertvollen Beitrag an Arbeit, Fortschritt, Kraft und Leben entzogen, den die davon betroffenen Menschen repräsentierten, die nach Geburtsort, Sprache, Kultur und Streben sämtlich Rumänen gewesen sind. Die rumänischen Christen fangen jetzt an, diesen großen Fehler zu erkennen. Sie sind zu der Ueberzeugung gelangt, daß es nicht im Interesse Rumäniens liegen kann, wenn Hunderte, Tausende von Menschen, denen man kein anderes Verbrechen nachsagen kann, als daß sie Juden sind, als Fremde betrachtet werden, obgleich sie im Lande geboren und erzogen worden sind. Sie halten es nicht für gerecht, daßdiese im Lande wurzelnde, zum Lande gehörige Gruppe von Personen, die von den Gesetzen und den Tatsachen der Geschichte als solche anerkannt sind und denselben Pflichten und Steuern unterstehen wie die übrigen Rumänen, daß diese Leute durch zahlreiche Verwaltungsmaßregeln und sämtliche in Kraft befindlichen Gesetze als „Fremde" auf den Index gestellt werden. Diese Politik wird durch den vollständigen Mangel an Rücksichten charakterisiert. Sie wird seit fünfzig Jahren ohne Mitleid und ohne Unterbrechung angewendet. Eine beständige, durch kalte Vernunft zu einem vorbedachten Zweck ausgeübte Verfolgung liegt nicht im Charakter des rumänischen Volkes selbst, und doch ist diese Verfolgung unter der Maske von einschränkenden Gesetzen und Maßregelungen und in Gestalt der Ausweisungen aus den Dörfern die Richtlinie für Regierungen und politische Parteien inbezug auf die eingeborenen Israeliten gewesen. Wir bringen hier eine Liste der Gesetze, öffentlichen Verfügungen und administrativen Maßregeln, die den „Fremden", d. h. den eingeborenen Juden, die Ausübung der Rechte und Aemter verbieten, die ausschließlich den rumänischen Bürgern vorbehalten sind. Diese Gesetze erstrecken sich über alle Gebiete der menschlichen Tätigkeit mit Einschluß von Handel, Industrie und Handwerk, denn auch hierbei sind noch zahlreiche Einschränkungen Eingeführt, um die Existenz der jüdischen Bevölkerung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Die gesetzliche Verfolgung nimmt die verschiedensten Gestalten an. In Dörfern und Weilern bekundet sie sich in fortwährenden Ausweisungen und in allerhand Maßregeln gegen die Juden — und nur gegen sie —, die sich in Landgemeinden mit Handelsgeschäften abgeben wollen. In den Städten zeigt die Verfolgung sich in einer ganzen „fremden"- feindlichen Gesetzgebung, deren erste und einzige Opfer die eingeborenen Juden sind, denn die wirklichen Fremden besitzen ein Vaterland, in dessen Schutz sie sich begeben können, während wir kein anderes Vaterland haben als Rumänien. In den letzten Jahren hat der „Verband der eingeborenen Israeliten" sich in zahlreichen Petitionen an die Regierung gewendet und ihr bewiesen, wie grausam die eingeborene jüdische Bevölkerung unter dieser Politik leidet. Allein in den letzten drei Jahren ist eine so große Anzahl von Gesetzen und Verordnungen erlassen worden, die die Tätigkeit der eingeborenen Juden einengen, daß schon ein ganzer Band zum Abdruck der Petitionen des „Verbands" nötig wäre, die die Zurücknahme dieser Erlasse erbitten. 1 Einschränkungsgesetze. Durch die verschiedenen Gesetze über die Handwerke und über den Kredit der Handwerker, Arbeiter und kleinen Meister sind die Juden von allen offiziellen Arbeitereinrichtungen, den Innungsvorständen, den Schiedsgerichtskommissionen, Kreditgenossenschaften usw. ausgeschlossen, die durch diese Gesetze geschaffen worden sirnd. Ebenso ist ihnen die Teilnahme an allen öffentlichen Verkäufen und Versteigerungen untersagt, die einen geringeren Wert als 30 000 Francs haben, und das sind tatsächlich die einzigen, die diese Art von Handwerkern interessieren. Das gilt für die Gewerke. Auf dem Handelsgebiet sind die .früheren gesetzlichen Vorschriften durch ein neues Börsengesetz verschärft worden, das auch auf den Getreide- und 'Wernhandel ünd eigentlich auf das gesamte Handelsgeschäft ausgedehnt wird, alles zu dem eingestandenen Zweck, den Handel der eingeborenen Juden auszuschalten. In dem gleichen Sinn ist im vergangenen Jahr das Gesetz überdie offiziellen Geschäftsvertreter erlassen worden, das die eingeborenen Juden von dem Großhandel in Lebensmitteln ausschließt. Dasselbe gilt von dem im Jahre 1913 veröffentlichten Erlaß, der, ganz willkürlich und ohne sich auf irgendeine Gesetzesstelle zu stützen, nur den rumänischen Bürgern gestattet, Besitzer oder Direktoren von Destillationen, Parfümerien und Farbenfabriken zu sein. Im übrigen ist für alle Tätigkeitszweige, soweit sie sich gesetzlich reglementieren ' lassen, der Gebrauch eingeführt worden, daß der Besitz des rumänischen Bürgerrechts als Vorbedingung der Zulassung gilt. Man ist auf diesem Wege so weit gegangen, daß — um nur ein Beispiel anzuführen — man die Herstellung von Fässern zu einer nationalen Funktion gemacht hat, für die das Bürgerrecht durchaus erforderlich ist. Eine Anzahl jüdischer Familien, die von diesem Gewerbe gelebt hat, (ist durch die neuen Maßregeln brotlos geworden. Das sichere Ergebnis dieser Politik ist die Vernichtung der materiellen Existenz vieler eingeborener Israeliten. Sie dürfen weder von Dorf zu Dorf wandern, noch dort Handel treiben, noch weniger sich dort aufhalten. Um die Erlaubnis dafür zu erlangen, werden so viele Atteste und Papiere? erfordert, die wiederum nur mit großen Schwierigkeiten und unter so vielerlei Bedingungen zu erlangen sind, daß das Leben der Juden auf dem Lande eine Kette von Sorgen und Unannehmlichkeiten bildet. Man braucht nur die Petition durchzulesen, die der „Verband der eingeborenen Israeliten" in dieser Angelegenheit im Juni 1913 an die Regierung gerichtet hat. Auch die Petition, die sich auf die Paßgesetze und Verordnungen bezieht, kennzeichnet die Lage der eingeborenen jüdischen Bevölkerung und schildert eingehend, wie sowohl die Regierungen wie das Parlament die Interessen und die Würde dieser Bevölkerung verkennen, sobald es sich um gesetzgeberische Vorschläge auf diesem Gebiete handelt Die Lage der eingeborenen Juden in der Armee. Ganz besonders traurig und unwürdig ist die Lage der eingeborenen israelitischen Soldaten. Die jüdischen Soldaten werden wie ein verdächtiges Element überwacht, beargwöhnt und entsprechend behandelt. Sie werden nicht einmal zu den unteren