Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1910)
- Article
- Das Wesen des Judentums
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 789 - 790 (sequence 5)
- Language
- German
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789 Achad Haara: Das "Wesen des Judentums. 790 Judentums" usw. Man könnte freilich einwenden, dass diese Gleichberechtigung sich auf einfacherem Wege hätte erreichen lassen, nämlich durch die Verleihung des Scheidungsrechtes auch an die Frau (wie es Talmud md Maimuni in Wirklichkeit getan haben), ferner: warum findet sich bei Matthäus, nach welchem Jesus dem Manne gestattet, die Frau wegen Unzucht zu entlassen, auch nicht eine Andeutung, dass auch die Frau berechtigt wäre, wegen Unzucht von seiten des Mannes Scheidung zu fordern? Wo bleibt da der Schutz der Frauenrechte? Auf solche einfachen und klaren Einwände antworten die christlichen Exegeten mit Schweigen. Aber auch ohnehin ist es jedem, der ohne Voreingenommenheit die betreifenden Kapitel liest, unzweifelhaft, dass dem Urheber nicht im entferntesten in den Sinn gekommen ist, durch das ScheiduDgsverbot die Eectite der Frau zu wahren. Das Ganze ist nichts als ein theologisches Märchen, ersonnen, um das System zu retten. Nun muss man lesen, was der „jüdische" Kommentator darüber schreibt. Wie ein katholischer Mönch, der soehen mit dem Evangelium in der Hand aus dem Kloster hervortritt, und von den ringsum in der Welt herrschenden Strömungen nichts wissen will, steht er vor uns und ergiesst seinen Zorn in heftigen und rücksichtslosen Worten über die jüdische Lehre von der Ehescheidung. Hillel habe „zu seiner ewigen Schmach" die Scheidung auch nicht wegen Unzucht gestattet, und das Judentum habe „zu seinem grössten Unglück" seine Lehre rezipiert und zum Gesetz erhoben.1) Hingegen habe Jesu „untrüglicher ethischer Instinkt" ihn veranlasst, auf die „wunden Punkte" am Judentum den FiDger zu legen, und von allen wunden Punkten sei „dieser der wundeste gewesen". „In keiner Hinsicht sei Jesu Opposition gegen die Lehre der Rabbinen wichtiger gewesen, als gerade hier". Das geht so fort seitenlang in verschiedenen WenduDgen. Sogar den „Kampf für das Eecht der Frau" hat der Verfasser nicht vergessen, der christlichen Apologetik zu entlehnen, und er hebt ihn wiederholt hervor, unter strenger Zurechtweisung des Judentums und huldigenden Loheserhebungen für die Lehre Jesu, ohne zu ahnen, dass die christlichen Kommentatoren diesen ganzen angeblichen „Kampf" nur erfunden haben, da es ihnen klar war, dass nach moderner Anschauung das Scheidungsverhot keineswegs einen Fortsehritt darstellen kann. Wer aber, wie der Verfasser, schon in der Eilaubnis zur Scheidung auch nicht „wegen Unzucht" eine 1) Wenig Dank würde Mr. Montefiore ernten, wenn er mit seinen Ideen z. B in Wien aufträte- Hier hat sich ein Verein „Katholisch Geschiedener" gebildet, der sich zur Aufgabe gestellt hat, den Katholiken das Scheidungsrecht zu erkämpfen. Es kommt in Oesterreich alle Tage vor, dass katholische Paare, die sieh trauen lassen wollen, sich konfessionslos erklären und Ziviltrauung nehmen, dann aber gleich wieder in den Schoss der Kirche einkehren. Die Kirche betrachtet ihre vor dem Staat vollgültige Ehe als Konkubinat, und der eventuellen Scheidung steht kein Hindernis im Wege. A. d. R. ewige Schmach und ein grosses Unglück erblickt, braucht sich ja gar nicht auf diesen chimärischen „Kampf" zu berufen, um in dem evangelischen Scheidungsverbot eine höhere ethische Stufe zu finden. Umgekehrt. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, miisste ja ein solcher Kampf eher zu verwerfen sein. Denn schliesslich wird ja die Frau durch diese angebliche Gleichstellung nur noch ärger benachteiligt, da sie wegen Unzucht vom Manne entlassen werden kann, ohne das Recht zu haben, wegen Unzucht von Seiten des Mannes Scheidung zu fordern.1) Dass aber die Unmöglichkeit der Scheidung auch wegen Unzucht ein arges moralisches Uebei sei, gibt ja unser Kommentator selber zu (S. 242). Wo bleibt also da der untrügliche moralische Instinkt? Solche Widersprüche und Unklarheiten finden sich in den Ausführungen des Verfassers in Fülle, doch braucht man nicht näher auf die Einzelheiten einzugehen. Jedem unbefangenen Leser wird es sofort klar, dass hier weder logische Folge, noch strenge Wissenschaftlich keit, noch objektives Urteil, sondern nur blinde Voreingenommenheit für das Evangelium zu finden ist, um die die gläubigsten Christen unsern Verfasser beneiden könnten. Aber, um das Bild zu vervollständigen, möge folgender Zug nicht übersehen werden. Am Schlüsse des obenzitierten Kapitels im Evangelium Matthäi, wo jene selig gepriesen werden, die sich um des Himmelreiches willen selbst entmannt haben, bleibt unser Kommentator stutzig und verlegen. Offenbar lehnt sich sein ganzes inneres Wesen gegen diese Anschauung auf. Aber wie sanft säuselt er da! Keine Spur von „ewiger Schmach" und ähnlichen Wendungen. Schüchtern und unterwürfig stammelt er seine Einwände und sucht Ausflüchte, um das Evangelium zu rechtfertigen; man erkennt den gestrengen Eichter nicht wieder, der soeben noch unerbittlich hart war und keine Nachsicht kannte, als es galt, über den vermeintlichen „wunden Punkt" in der Eeligion seiner Väter den Stab zu brechen. — In der Vorrede meint der Verfasser, die christlichen Leser würden ihn viel zu jüdisch, die jüdischen dagegen viel zu christlich finden. Ich fürchte, auch die Juden werden finden, dass es viel zu ,,jüdisch" sei, nämlich gh e tt o-jüdisch . . . Nun dürfte mancher Leser wohl bezweifeln, ob das in Rede stehende Buch eine eingehendere Behandlung verdiente. Und betreffs der literarischen und wissenschaftlichen Seite mögen solche Zweifel wohl berechtigt sein. Indes, als Dokument einer gewissen Strömung innerhalb eines Bruchteils der Judenheit ist es der Aufmerksamkeit wert. Hier tritt uns eine ganz neue Art Juden entgegen, wie sie unsere Geschichte bisher noch nie gekannt hat: Juden, aus deren Seele der uralte Judenschmerz über das Exil des Volkes und das „Exil der Schechinah" verwittert ist, und die dennoch von einem nagenden Schmerz durchwühlt J) Das heute in England geltende Eecht gestattet, im Geiste Matthäi, die Scheidung wegen Unzucht von seiten der Frau, aber nicht von Seiten des Mannes.