Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 11 (November 1910)
- Article
- Das Wesen des Judentums
- Date
- 1910-11-01
- Page
- Seite 711 - 712 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2583875-2583993-2584004-2595789--11075-2595910- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
711 Achad Haara: Das Wesen des Judentums. 712 Wie gesagt, beruht auch hier der Gegensatz im wesentlichen auf der Neigung des Judentums zu abstrakten Grundlagen. Die Ethik des Evangeliums erblickt vor sich das einzelne Individuum in seiner sinnlich greifbaren Erscheinung, in seinen natürlichen Beziehungen zu seinem Ich und zu anderen Individuen. Sie kehrt nur das Verhältnis um, und wendet das individuelle Leben vom Ich zum Nichtieh, vom direkten zum indirekten Egoismus Denn was ist der evangelische Altruismus anderes, als eiu umgekehrter Egoismus? Er nimmt dem Individuum an sich seinen objektiven ethischen Wert, und macht aus ihm ein Büttel zu einem subjektiven Zweck. Während dem Egoismus das Nichtich, der Andere, „der Nächste" ein Mittel zu den Zwecken des Ich ist, macht es der Altruismus nur umgekehrt; er erhebt (oder erniedrigt) das Ich zum Mittel für die individuellen Zwecke des Nicht ich, des „Nächsten". Das Judentum dagegen hat aus der Ethik die subjektiven Zwecke entfernt und sich auf eine abstrakte, objektive Basis gestellt: auf der absoluten Gerechtigkeit. Nack dieser Anschauung ist das im Gewissen des Menschen lebende Gefühl der Gerechtigkeit in gleicher Weise der höchste Richter über seine wie seines Nächsten Handlungen. Dieses Gefühl muss sich von allen subjektiv-individuellen Beziehungen befreien, als besondere Potenz dastehen, und alle Menscheu, das Ich mitinbegriffen, müssen vor ihm absolut gleich sein. Alle, das Ich nicht ausgeschlossen, sind verpflichtet, ihr Leben und ihre Kräfte zur vollkommenen Entfaltung zu briogen, aber alle sind gleicherweise verpflichtet, einander mit ganzer Kratt in der Erreichung dieses Zieles zu fördern und zu unterstützen; und ebenso wenig wie ich das Recht habe, das Leben des andern zu zerstören, um das meinige zu fördern, steht es mir zu, mein Leben zu zerstören, um das des Nächsten zu fördern. Wir sind beideMenschen, und unser beider Leben hat einen gleichen Wert vor dem Richterstuhl der Gerechtigkeit. Kein Beispiel kann diese Anschauung besser illustrieren, als jene Borajtha, die sich im Talmud, Baba Mezia 62a, befindet. (Für jene, die mit der talmudischen Dialektik und Methodologie nicht vertraut sind, sei vorausgeschickt, dass der Talmud, um eine Lehre zu illustrieren, es liebt, von einem konkreten Fall alle zufällige Wirklichkeit auszuscheiden, bis das Allgemeingültige und Normative au ihm zurückbleibt, an dem sich das Gesetz klar demonstrieren lässt. Er verfährt hierbei etwa wie der moderne Experimentalphysiker, der, um einem Naturgesetz auf die Spur zu kommen, den Fall so konstruiert, dass er aller störenden Akzidenzien entkleidet wird, und nur das Sehematische und Wesentliche, das Gesetzmäßige an ihm zurückbleibt.) Jene Borajtha lautet also folgendermassen: „Zwei wandern in der Wüste, der eine besitzt ein Krüglein Wasser, das zum Stillen des Durstes für beide nicht ausreicht. Trinken sie beide davon, müssen beide sterben, trinkt einer, kann ers aushalten, bis er zu einer bewohnten Gegend gelangt. Ben Patura entschied: beide sollen davon trinken und beide sollen lieber sterben, als dass der eine dem Tode des Nächsten zusehe. Bis Rabbi Akiba kam und lehrte: Es heisst in der Thora: „Dein Bruder soll leben mit dir; dein Leben geht dem deines Nächsten voran." Von Ben Patura wissen wir nichts Näheres, aber wer R. Akiba war, wissen wir ganz genau, und dürfen getrost annehmen, dass er im Geiste des Judentums spricht. (Wohlgemerkt, es handelt sich hier um zwei Menschen, die caeteris paribus einem Schluck Wasser gegenüberstehen, der nur einem von ihnen das Leben retten kann. Weder hat der ei-ne etwa Frau und Kinder zu ernähren und der andere nicht, noch ist der eine gesund und der andere krank, noch trägt der eine, etwa als Führer oder Vorgesetzter, die Verantwortung für das Leben des andern. Es handelt sich auch nicht etwa darum, dass ein Ertrinkender aus sicherer Gefahr von einem guten Schwimmer gerettet werde. Sie befinden sich unter völlig gleichen Verhältnissen der gleichen Gefahr gegenüber, nur besitzt einer das rettende Mittel und der andere nicht. In solcher Abstraktheit dürfte der Fall in der Wirklichkeit wohl nie vorkommen, aber gerade wegen seiner Abstraktheit eignet er sich ausgezeichnet, um an ihm die Lehre zu demonstrieren.) Ben Patura also achtet das Menschenleben au sieh nicht hoch, und es ist ihm recht, dass zwei Menschenleben zugrunde gehen, wo der Tod nur eines fordert, damit nur das altruistische Gefühl obsiege. Aber die Ethik des Judentums betrachtet den Fall vom objektiven Standpunkt. Für sie ist jede Handlung, die ein Menschenleben kostet, an sich vom Uebel, auch wenn sie der lautersten Quelle der Liebe und der Barmherzigkeit entspringt, ja, auch wenn der Handelnde sein eigenes Leben hinopfert. Da nun in dem vorliegenden Falle nur ein Menschenleben gerettet werden kann, gebietet es die ethische Pflicht, caeteris paribus, das Gefühl des Mitleids zum Schweigen zu bringen und wenigstens das eine zu retten. Welches? Die Gerechtigkeit sagt: wer von beiden die rechtliche Möglichkeit hat, sich zu retten, darf sich retten. Das Leben eines jeden Menschen ist ein ihm von der Natur anvertrautes Depot, und jeder ist für das in seiner Verwahrung befindliche Depot mehr verantwortlich als für das seines Nächsten. Als aber einmal ein Gewalthaber von einem Manne forderte, er solle seinen Nächsten töten, widrigenfalls er, der Gewalthaber, ihn selber töten würde, und er Raba die Frage vorlegte, wie er sich zu verhalten hätte, antwortete Raba: „Du musst dich töten lassen, um nur nicht zu töten. Ist denn etwa dein Blut röter (edler) als das deines Nächsten?" (Pesachin 25b.) Und Raschi, der mit seinem jüdischen Instinkt zumeist den tiefern Sinn aufs richtigste trifft, bemerkt zur Stelle: „Da fragst ja nur, weil du weisst, dass jedes religiöse Gebot weichen muss, wo es gilt, ein Menschenleben zu retten, und du glaubst, dass auch das Verbot des Mordes vor der Rettung deines Lebens weichen müsste. Hier liegt aber der Fall anders. Denn ein Menschenleben muss ja hier so wie so zugrunde gehen, wer nun gibt dir das Recht, zu glauben,