Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1910)
- Article
- Der Hilsner-Prozess
- Date
- 1910-10-01
- Page
- Seite 617 - 618 (sequence 2)
- Language
- German
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617 Dr. Alfred Stern: Der Hilsner-Prozess. 618 heute noch die Menschheit schaudernd das Antlitz verhüllt. — Was wir hier vorhaben, was wir wollen, was hier laut werden soll? Der Schrei nach Recht!" „Der Schrei nach Recht" ist es, den wir österreichische Juden, und nicht wir Juden allein, seit einem Jahrzehnt erheben und der neuestens in der ruhigen, abgeklärten, aktenmässigen Form einer Eingabe des ehemaligen Verteidigers Hilsners an die Generalprokuratur seinen Ausdruck findet. — Ich fahre in der Darstellung des Prozesses fort. Derselbe erscheint nun als Vexierbild. Der Kassationshof hat mit Erkenntnis vom April 1900 auf Grund eines von ihm direkte eingeholten Gutachtens der medizinischen Fakultät der tschechischen Prager Universität den Wahrspruch der Geschworenen und das Urteil des Kreisgerichtes in Kuttenberg aufgehoben. „Das Motiv der Tat, so sagt der Kassationshof, sei für die Schuldfrage belanglos. Zufolge des nunmehr vorliegenden Fakultätsgutachtens sei Blutentziehung zum Zwecke irgendeiner bestimmten Verwendung des Blutes als Tatmotiv schlechthin auszuschliessen." Die Fakultät verweise das Motiv der Tat in die sexuelle Sphäre. — Unzweifelhaft richtig! Aber, wie verhält sich dies zu allem dem, was den Geschworenen früher in Kuttenberg und später in Pisek vorgeführt und was in der von dem Kassationshofe aufrechterhaltenen Anklageschrift an Beweismaterial geboten wurde!? Denn, wie ich bereits erwähnte, nur der Wahrspruch und das Urteil von Kuttenberg wurden aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung dem Schwurgerichte in Pisek zugewiesen. Aber die Sache wird nicht in das Stadium der Untersuchung zurückgeleitet, die Anklageschrift bleibt und den Piseker Geschworenen werden die Hauptzeugen vorgeführt, die bestätigen, wie drei Juden, einer mit dem in Papier eingewickelten Schächtermesser, in den Brzezina Wald zum Tatort eilen, wie auf 900 Schritte Entfernung die drei Juden, unter ihnen der Hilsner, gesehen, welche Judengespräche belauscht werden u. dgl. m. Was hat aber das alles, was haben diese abergläubischen Suggestionen mit dem Motiv aus der sexuellen Sphäre zu tun? Und nun gar noch die Erörterungen der Anwälte der Mutter Hruza, welche die Entschädigungsansprüche gegen den blutarmen, vom Bettel lebenden Schustergesellen Hilsner erheben, d. h. unter diesem falschen Scheine blutrünstige Ritualmordreden vor den Geschworenen in Kuttenberg und in Pisek hielten? — „Als Ritualmordprozess — sagt Liszt — wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte fortleben." — Hierin liegt die „Erklärung für den sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen." — In Pisek wurde noch eine zweite Mordanklage gegen Hilsner erhoben. — Ein Mädchen, Marie Klima, war am 17. Juli 1898 verschwunden. Am 27. Oktober 1898 war eine weibliche Leiche im herrschaftlichen Walde von Polna gefunden worden. Die Hauptbelastungszeugen gegen Hilsner waren in den Fällen Hruza und Klima dieselben, ein Umstand, den auch der Kassationshof hervorhob und als „auffallend" bezeichnete. In dem Falle Klima hätte man ein Alibi Hilsners als mit grösster Wahrscheinlichkeit erwiesen anzunehmen. Auch dieses Mordes wurde Hilsner schuldig erkannt. — Am 14. November 1900 sprach das Schwurgericht in Pisek einstimmig den Leopold Hilsner der Morde an den Mädchen Hruza und Klima schuldig. Ein unbeschreiblicher Jubel der fanatisierten Volksmenge folgte der Verkündigung des Todesurteils. Die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Kassationshof am 23. April 1901 verworfen; die Todesstrafe wurde im Gnadenwege in lebenslangen schweren Kerker umgewandelt. Wer über den denkwürdigen Prozess, dem kein Ruhmesblatt in der Geschichte der modernen Rechtspflege gebührt, genauer informiert sein will, lese die geradezu klassischen Verhandlungsberichte aus jener Zeit in der „Neuen Freien Presse", ferner das vortreffliche Buch „Der Polnaer Ritualmordprozess" von Dr. Artur Nussbaum mit der mehrmals oben zitierten Vorrede von Professor v. Liszt, „Der Prozess Hilsner", einen gewissenhaft gearbeiteten Akten-' auszug von Maximilian Paul-Schiff, den im Druck erschienenen Bericht über die Versammlung der Wiener Kultusgemeinde im Jahre 1899, die den Gegenstand vorliegender Besprechung bildende Eingabe des Dr. Zdenko Aurednicek an die k. k. Generalprokuratur, einen Bericht in der „Oesterreichischen Wochenschrift" über eine, am 19. März 1908 unter dem Vorsitz des evangel. Superintendenten Professor Dr. Szeberinyi stattgefundene Versammlung des Wiener Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, an welcher von Tausenden besuchten Versammlung unter anderen teilnahmen: Baronin Suttner, Gräfin Sermage-Wurmbrand, Graf Desfours-Walderode, Gräfinnen Hedwig und Adrienne Pötting, Frau Geh. Reg.-Rat Lazarus, Eugen von Miller zu Aichholz, Hans Schliessmann, der Präsident der k. k. Akademie der Wissenschaften Dr. Eduard Suess, Hofrat Universitätsprofessor Dr. Ernst Mach, Hofrat Universitätsprofessor Dr. Jodl, Hofrat Universitätsprofessor Dr. Ritter von Gruber, Korvettenkapitän Julius Schöpkes, Generalkonsul Karl Prummler, Em. Freiherr von Pusswald usw. usw. Als Frau Baronin Suttner interpelliert wurde,