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Ost und West · 1910-10-01 · Heft 10 (Oktober 1910) · p. Seite 619 - 620

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 10 (Oktober 1910)
Article
Der Hilsner-Prozess
Date
1910-10-01
Page
Seite 619 - 620 (sequence 3)
Language
German
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619 Dr. Alfred Stern: Der Hilsner «Prozess. 620 ob sie den Prozess kenne, erwiderte sie: „Zur Zeit des Prozesses Hilsner haben mein Mann und ich die Angelegenheit verfolgt und die Ueberzeugung gewonnen, dass es nur eine antisemitische Hetze war, die die Verurteilung des Mannes zustande gebracht, hat. Als der Aufruf des Dr. Elbogen erschien, habe ich mich nicht nur im eigenen Namen verpflichtet gefühlt, meine Unterschrift darunter zu setzen, sondern auch das Andenken meines verstorbenen Gatten, der Gründer und Präsident der Liga gegen den Antisemitismus war, bestimmte mich dazu. Ich gebe meine volle Zustimmung zu dieser Aktion. Sollte jemand mir den Vorwurf machen, dass ich über die verschiedenen Phasen des Prozesses zu wenig unterrichtet bin, um ein richtiges Urteil abzugeben, so würde ich auf diesen Anwurf antworten: Wenn jemand meine Frau Nachbarin bezichtigt, dass sie gesehen wurde, aus dem Rauchfang, auf einem Besenstiel reitend, auf den Blocksberg geflogen zu sein, ich auch erst keine Zeugenaussagen und auch keinen Gegenbeweis brauchen würde, um eine solche Beschuldigung zurückzuweisen. Die Beschuldigung des Ritualmordes steht genau auf derselben Stufe!" Baronin Suttner hat in die prägnanteste Form das Wort gegossen, welches seit 11 Jahren Tausende und Hunderttausende unsrer Mitbürger, vorurteilslose Christen, wie Juden allesamt sprechen und wiederholen. So wie dem furchtbarsten Vorurteil und Aberglauben die Anklagen wegen Hexerei und Teufelsbuhlschaft entsprangen, so stehen mit diesen in gleicher Linie die Anklagen gegen Juden auf Vergiftung von Brunnen, deren Wasser sie selber tranken, Verstümmlung von Hostien, die durch blutigen Schweiss und himmlische Lichterscheinungen zu Anklägern wurden, rituelle Kindermorde behufs Gewinnung von Blut für religiöse Bedürfnisse. Die „Hexerei und Teufelsbuhlschaft", die „Brunnenvergiftung", die „Hostienverstümmlung", die Ritualmordlüge sind der Vernunft und Aufklärung gewichen. Dem hereinbrechenden Antisemitismus und seiner klerikalen Gefolgschaft ist es gelungen, der Ritualmordlüge, die auch schon eingesargt und begraben war, neues Leben einzuhauchen. In einem der letzten Hexenprozesse des 18. Jahrhunderts wird durch „glaubwürdige Zeugen und Sachverständige" erwiesen, dass die Angeklagte Haken und Nadeln und Nägel in den Leib eines Kindes hineingezaubert, aus demselben hinausgezaubert und mit einem hüpfenden, froschgrossen Männchen — das war ihr Mithelfer, der Teufel — verkehrt habe. Die „Hexe" wurde hingerichtet, obgleich sich damals in Europa warnende Stimmen gegen jenes Bluturteil erhoben hatten. — In die Kategorie derartig aus Vorurteil und Aberglaube sug-' gestiv sich entwickelnder Zeugenaussagen gehören auch die in den Prozessen, welche auf der Supposition „jüdischer Ritualmorde" (!?) beruhen. „Die Macht der Suggestion! — sagt Liszt — wie aus dem Volksaberglauben heraus die Phantasiebilder in den Zeugenaussagen entstehen, wie sie immer festere Gestalt gewinnen, anschaulicher werden und zahlreichere, kennzeichnende Einzelheiten aufnehmen, wie nach langen Monaten neue Zeugen sich melden und unter ihrem Eide über entscheidende Tatsachen berichten, die sie bis dahin -unbegreiflicherweise bei sich behalten haben" usw. usw.; siehe den Hilsner- Prozess! Einer der obersten Richter in Oesterreich, der seither verstorbene Oberlandesgerichts-Präsident (zeitweilig Leiter des Justizministeriums) Dr. Karl Ritter von Krall-Kralsheim erklärte in einer in der „Neuen Freien Presse" im Februar '1905veröffentlichten Besprechung des Nussbaumschen Buches, dass es „unerfindlich" sei, wie gegen Hilsner wegen Ermordung der Hruza ein Schuldbeweis konstruiert werden konnte, dass „unter normalen Verhältnissen (d. h. abgesehen von der erforderlichen Beruhigung der durch die Ritualmordhetze erregten öffentlichen Meinung) sogar die Erhebung der Anklage unzureichend begründet",, und dass auch die Erhebung der Anklage wegen Ermordung der Klima „nicht erklärbar" sei. — Er spricht von „gewichtigsten durch solche Verurteilungen hervorgerufenen Bedenken", Verurteilungen, die „auf Inzichten beruhen, die als eine beruhigende Grundlage für einen Schuldspruch wahrlich nicht angesehen werden können." Sollen wir der hochernsten, gewichtigen Stimmen, die sich gegen jenes Urteil erhoben, noch mehrere anführen? Wir wären hierzu in der Lage. — Es war nicht recht, dass die Generalprokuratur die angesuchte Wiederaufnahme ob noviter reperta ablehnte. Vielmehr wäre es ihre Aufgabe, daliin zu wirken, dass die Sache neuerlich öffentlich vor einem Schwurgerichte, das nicht umbraust wird von dem Sturm einer fanatisierten, auch durch kirchliche Agitationen masslos erregten Volksmenge, verhandelt, dass da hineingeleuchtet werde mit dem vollen Lichte der Wissenschaft und Erkenntnis. Unser Schrei nach Wahrheit und Recht wird nicht verstummen! Und selbst wenn all' unser Mühen vergeblich bleiben, wenn dem Unglücklichen nicht beschieden sein sollte, die Sonne der Freiheit zu schauen, wird die Geschichte zu Gericht sitzen und ihr Urteil sprechen über diesen Prozess an der Wende des 19. und 20. Jahrhunderts! i

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