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Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 577 - 578

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Die Märtyrer von Berlin
Date
1910-08-01
Page
Seite 577 - 578 (sequence 9)
Language
German
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577 B. Samuel: Die Märtyrer von Berlin. 578 Widerstand entgegensetzte, den er nur durch anderweitige Konzessionen zu überwinden vermochte. Die Juden bildeten in den folgenden Jahrzehnten das Kampfobjekt zwischen dem Kurfürsten und den Städten. Diese sowie Geistlichkeit und Ritterschaft wiederholten öfters die Bitte um Austreibung der Juden, die Kurfürsten behielten aber immer die Oberhand, und was erreicht wurde, waren höchstens Wuchergesetze gegen die Juden. „Um so tiefer nistete sich der Hass gegen die Juden bei den Städtern ein. Zähneknirschend vernahmen sie von den Judenaustreibungeh iri den Nachbarprovinzen. 1492 wurden die Juden aus Mecklenburg, 1493 aus dem Erzbistum Magdeburg verjagt. Nur sie, die märkischen Städte, mussten ihre Juden, von denen sie keinerlei Vorteile genossen, immer noch in ihren Mauern dulden." (Ackermann.) Die hohenzollernschen Fürsten wraren, wie Holtze ausführt, darauf bedacht, die Einkünfte von den landesherrlichen Rechten möglichst zu vermehren, um so die Macht der Landeshoheit zu verstärken. Im Jahr 1476 wurden die Einnahmen von den Juden auf 1000, Rheinische Gulden veranschlagt. Als im Jahr 1480 die Ritterschaft, die tief in der Kreide bei den Juden steckte und sie auf bequeme Weise los werden wollte, an den Kurfürsten das Ansinnen stellte, sie kurzerhand zu verjagen, „da dieses Volk dem Regenten und dem Land durch seinen Wucher gefährlich wäre", wurde sie abgewiesen und in dem Bescheid „sollte die Ritterschaft daran erinnert werden, dass, als die Juden 1446 aus dem Land gewiesen worden waren, die Ritterschaft von den Christen noch ärger als von den Juden mit Wucher bedrückt worden war. Aus diesem Grund seien die Juden mit ihrem Handel wieder zugelassen worden, und solange sie nur den ortsüblichen Zins forderten, würde er ihnen ebensowenig wie Papst, Kaiser und Könige und andere Fürsten entgegentreten." (Holtze.) Seither erneuerten sich die Forderungen nach der Austreibung der Juden, und die Kurfürsten antworteten darauf, indem sie ihnen von neuem Privilegien erteilten oder gar neue aufnahmen. Nur Hessen sie sich, die Konjunktur ausnützend, die Schutzbriefe immer teurer bezahlen, da sie den Schutzwerbern gegenüber auf die heftige Gegnerschaft hinweisen konnten, der sie sich entgegenstellten. Und der Hass gegen die Juden stieg immer höher. „So war die Stellung der Juden in hohem Grad gefährdet, und es bedurfte nur eines äusseren Anstosses, um den allenthalben, namentlich in der Altmark, glühenden Hass zur Flamme anzufachen, welche die Juden der schonungslosesten Vernichtung preisgeben musste." (Holtze.) Und diesen Moment sollen die schlauen Juden gewählt haben, um sich am Allerheiligsten Sakramente zu vergreifen, durch dessen Verspottung, Schändung und Marterung ihre abergläubische perverse Lust zu kühlen, und sich dem unvermeidlichen grausamen Verderben auszuliefern! Und zwar sollen sie das verübt haben, während das furchtbare Ende jener 27 Opfer noch in aller Erinnerung war, die 17 Jahre zuvor in dem benachbarten Sternberg auf dem Scheiterhaufen umgekommen waren, weil sie sich genau dasselbe Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen. Das ,,Heilige Blut" von Sternberg stand im höchsten Flor, es tat Wunder über Wunder, aus aller Welt kamen Züge mit ungezählten Pilgern herbei, um ihm Anbetung zu erweisen, Geistlichkeit und Bürgerschaft zogen unermessliche Reichtümer daraus. Und da hatten die von allen Gefahren umdräuten, von glühendem Hass umzingelten märkischen Juden nichts Eiligeres zu tun, als genau dasselbe Verbrecheny genau in derselben Weise, bei derselben Gelegenheit zu wiederholen! Beschaffung geweihter Hostien, durch Kirchenschändung, Marterung und Verspottung des Sakraments auf einer Hochzeit, Wunder, Reue, Angst, Anklage, Folterung, Geständnis, Flammentod Die Sache nahm in Sternberg und Berlin, 1492 und 1510, den gleichen Verlauf. Und Gott allein mag wissen, wieviel Hostien die bösen, schnöden, verstockten Juden bis auf den heutigen Tag gemartert hätten, und wieviele ihrer verbrannt worden wären, wenn nicht — die Christenheit an die wundertätige Kraft blutender Hostien zu glauben aufgehört hätte! Einer der gelehrtesten protestantischen Theologen der Gegenwart, unter den Christen von Europa einer der besten, vielleicht der beste Kenner des nachbiblischen jüdischen Schrifttums, Prof. H ermann L. Strack in Berlin, hat ein grundlegendes Buch verfasst unter dem Titel: „DasBlutim Glauben und Aberglauben der Menschheit". (München, Beckscher Verlag 1900, 8. Auflage.) Der Verfasser hat mit ungeheurem Fleiss und erstaunlicher Kennerschaft ein fast unübersehbares Material aus allen Gebieten der Literatur, Geschichte und Volkskunde zusammengetragen. Es sind hier die Arbeiten zahlreicher früherer Forscher verwendet (darunter einige erschöpfende Studien des Schreibers dieser Zeilen über den Blutaberglauben bei den Slawen, namentlich den Polen und Ruthenen). Auf Grund dieses reichhaltigen Materials führt Strack den Nachweis, wie zäh und weitverbreitet unter europäischen und aussereuropäischen Völkern, vom frühesten Altertum bis zur Gegenwart, der Glaube an die Heil- und Wunderkraft des Tier- und ganz besonders des Menschenblutes ist; dieser Glaube erstreckt sich auch auf die Leiche und deren Teile, sogar auf Gegenstände, die mit dieser in Berührung gekommen sind. Dieser Glaube, der mit einem ganzen Komplex anderer aus dem Heidentum stammender, vom Christentum trotz tausendjährigen Kampfes noch nicht überwundener volkstümlicher Glaubens Vorstellungen im tiefsten Zusammenhang steht, ist bei den Juden seit unvordenklichen Zeiten nahezu ganz erloschen, und die in der Literatur (und im heutigen Volksglauben) vorkommenden Spuren sind äusserst harmloser Natur und ganz verblasst, und überdies nachweislich gar nicht ursprüögiich, sondern von der christlichen Umgebung herübergenommen. Eine ethnologische Betrachtung der Dinge wird uns lehren, dass unsere Vorfahren etwa in vorabrahamitischer Zeit, während sie in Aegypten und Vorderasien streiften, als sie noch Heiden waren und den Götzen und Dämonen opferten, ebenfalls diesem Blutaberglauben gehuldigt haben mochten. Allein, er wurde aus ihrer Mitte, gleich manchem andern Aberglauben, ausgerottet durch das wiederholte biblische Verbot des Blutgenusses, das vom Talmud und den Rabbinen in der rigorosesten Weise ausgedehnt und verschärft wurde. Ferner durch die biblischen Reinheitsgesetze, die die Menschenleiche und alles, was mit ihr in Berührung kam, für unrein erklärten, und die vom Talmud ebenfalls, sogar in höchst beschwerlicher Weise, ausgebaut und erweitert wurden. Vom Gesichtspunkt der vergleichenden Ethnologie betrachtet, erscheinen Speise- und Reinheitsgesetze in einem neuen Licht. Strack hat das richtige Wrort zur völkerpsychologischen Erklärung der Blutbeschuldigungen gegen die Juden

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