Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1910)
- Article
- Die Märtyrer von Berlin
- Date
- 1910-08-01
- Page
- Seite 575 - 576 (sequence 8)
- Language
- German
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575 B. Samuel: Die Märtyrer von Berlin. 576 BENNO BECKER. Das Kloster. MUENCHEN. solchen Glaubens abgelegt hätten. Die von den Juden unter der Folter gemachten Geständnisse charakterisieren sich ja schon dadurch, dass sie nicht nur gestanden, die Hostien gemartert zu haben, sondern auch, dass diese grosse Wunder taten, Blut reichlich schwitzten, weder im Wasser noch im Feuer untergehen wollten, weissen Teig rot färbten; Wundererscheinungen mancher Art hervorbrachten, und dergleichen mehr. Der eine Teil des Geständnisses enthielt gerade soviel Wahrheit als der andere. Die Schuld der Brandenburger Juden bestand darin, dass die Ritter und die Städter viele Schulden bei ihnen kontrahiert hatten, und nun sehr darauf brannten, die Gläubiger los zu werden. Dazu kam, dass die Kurfürsten seit einigen Jahrzehnten einen Kampf um die Judeneinkünfte gegen die Städte führten. Diesen schlössen sich Ritterschaft und Geistlichkeit an. Eine Weile gaben die Kurfürsten nach, vertrieben die Juden oder Hessen sie hinmorden, wobei sie stets sorgsam darauf bedacht waren, sie zuerst ihrer sämtlichen Habe zu berauben. Dann aber überlegten sie sich die Sache gleich und schafften wieder Juden ins Land. So der Kurfürst Friedrich IL, der Eiserne; im Jahr 1440 bestätigte er das aus dem Jahr 1344 stammende Judenprivileg Ludwigs des Aelteren, das von seinem Vater auf alle märkischen Juden ausgedehnt worden war. Aber im Jahr 1446 Hess er plötzlich, am 17. Dezember, alle Juden gefangen setzen, sämtlichen Besitzes berauben und dann vertreiben. Der Bischof von Brandenburg, Stefan Bodeker, protestierte sanft dagegen und bemerkte in seinem Kommentar zum Dekalog: „Male ergo faciunt principes, qui Judaeos ex cupiditate inauditos et sine justa causa rebus suis spoliant et trucidant seu ad carcera pomunt; et si bona, quibus sie spoliantur, sunt acquisita per usuram, principes tenentur ad restitutionem." (Die Fürsten tun nicht gut daran, wenn sie aus Habgier die Juden ungehört und ohne genügende Ursache ihrer Güter berauben, hinmorden oder in die Kerker werfen. Wenn aber die derart erbeuteten Güter durch Wucher erworben waren, sind die Fürsten verpflichtet, sie [an die Schuldner] zurückzugeben.) Der Bischof scheint sehr weltfremd gewesen zu sein. Man hat jedenfalls noch nie etwas davon gehört, dass ein mittelalterlicher Fürst, ein weltlicher oder ein geistlicher, das bei den Juden geraubte Geld ihren Schuldnern zurückgegeben hätte. Die Reichtümer verschwanden in der fürstlichen Kasse. So geschah es auch in Brandenburg im Jahr 1446. Aber schon 1447 erteilte Friedrich der Dicke verschiedenen reichen Juden Schutzbriefe, die sie auf dreijährige Dauer zum Aufenthalt in den Städten berechtigten, zum grossen Aerger der Städte, von denen z. B. Stendal ihm einen hartnäckigen