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Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 531 - 532

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Das Beerdigungswesen in der Wiener israelitischen Kultusgemeinde
Date
1910-08-01
Page
Seite 531 - 532 (sequence 3)
Language
German
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531 Siegmund Husserl: Das Beerdigungswesen in der Wiener israelitischen Kultusgdineinde. 532 ihren Friedhof nicht zu veräussern, wogegen sie sich bereit erklärten, den Ankauf eines neuen Begräbnisplatzes aus eigenen Mitteln zu bestreiten und hiezu auf jeden Beitrag aus dem Religionsfonds zu verzichten. Mit Erlass der Nieder-Oesterr. Landes-Regieruoff vom 9. Januar ....... 1784 wurde der Wiener Magistrat angewiesen, der Judenschaft zu bedeuten, dass es bei der angeordneten Auflassung desaltenFriedhofes zu verbleiben habe; gleichzeitig wurde er aufgefordert, nunmehr ohne Yerzug einen neuen Friedhof auszumitteln. Der Magistrat wies nun unseren Vorfahren einen zu diesemZweck geeigneten zur Herrschaft Währing gehörigen Grund zur Benützung zu. Da eine Entscheidung über das weitere Schicksal des alten Friedhofes nicht her abgelangt war, zögerte die Jadenschaft, den Besitz des neuen Begräbnisplatzes anzutreten; sie befürchtete nämlich, dass bei unentgeltlicher Uebernahme desselben die Veräusserung des alten Friedhofes erfolgen werde. Es bedurfte erst der Intervention der Landes-Regierung, um unsere Voreltern am 30. Januar 1784 zur Uebernahme der Schlüssel zum neuen Friedhof zu bewegen. Zufolge einer kaiserlichen Entschliessung vo'm 19. April 1784 wurde ,,da die Juden zur Herstellung Faksimile des Schutzbriefes aus dem Jahre 1799 des Aron Leidesdorf (Urgrossvater mütterlicherseits des derzeitigen Präsidenten Dr. Alfred Stern). Siehe Abbildung Seite 493 und Text Seite 500. eines neuen Friedhofes ausser der Linie auch kein Vorschuss aus den Religionsfonds gemacht, sondern dieselben ex propriis bestritten wurden", von einer Veräusserung des alten Friedhofes abgesehen. Der Friedhof musste wiederholt in den Jahren 1833, 1835 und 1856, erweitert werden. c) Der Zentralfriedhof. Durch die im Jahr 1867 konstatierte Ueberfüllung sämtlicher katholischen Friedhöfe in Wien entstand dieNotwendigkeit, für einen Ersatz Vorsorge zu trefen. Der Kenntnisnahme des Magistrates als Sanitätsbehörde konnte es sich nicht wohl entziehen, dass gleichzeitig ähnliche Verhältnisse hinsichtlich des jüdischen Friedhofes in Währing vorlagen. Diese Umstände veranlassten ihn, im Jahr 1868 die Errichtung eines Zentralfriedhofes zu beantragen. Nachdem der Gemeinderat diesem Vorschlag prinzipiell zugestimmt hatte, wurden Verhandlungen mit dem Kultus-Vorstand eingeleitet, welche am 16. Oktober 1877 zum Abschluss eines Vertrages behufs Errichtung einer israelitischen Abteilung am Zentral-Friedhofe führten. Die Eröffnung dieser Abteilung fand sodann am 5. März 1879 statt. Die Herstellung der Baulichkeiten, die Grunder werbungskosten, sowie die an den Magistrat zu

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