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Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 507 - 508

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Die israelitische Kultusgemeinde Wien
Date
1910-08-01
Page
Seite 507 - 508 (sequence 8)
Language
German
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507 Siegmund Husserl: Die israelitische Kultusgemeinde Wien. 508 :%. X\::"/ \ Max von Hönigsberg geb. 1754 — gest. 1832. Josef Lewi Seb. 1751 — gest. 1820 Isak Low Hofmann v. Hofmannsthal geb. 1759—1849. Markus Ritter v. Neuwall geb. 1754 — 1839. V -■■ "<V Ignaz Ritter v. Liebenberg geb. 1772 — gest. 1844. folgter Emanzipation9) und stand demnach nicht mehr unter Bevormundung der k. k. Polizei-Ober-Direktion. Der neue Vorstand erachtete die Ausarbeitung eines Grundstatutes als seine erste Aufgabe. Bereits am 18. April 1850 konnte der bezügliche Entwurf Josef Wertheimers dem Statthalter überreicht werden. Trotz aller politischen Wandlungen war es noch immer nicht leicht, hierfür die Zustimmung der Kegierung zu erlangen. Die Schwierigkeiten, welche überbrückt, und die Beharrlichkeit, mit welcher jedes einzelne Zugeständnis erkämpft werden musste, geht schon aus dem Umstände hervor, dass der Entwurf wiederholt modifiziert wurde, und dass es schliesslich noch der persönlichen Intervention Alexander Bachs beim Kultusminister Grafen Thun bedurfte, bis dieser unter dem 27. Dezember 1851 den n. ö. Statthalter zur Genehmigung der, wie es ausdrücklich heisst „provisorischen Statuten der israelitischen Religionsgenossenschaft in Wien" ermächtigte, welche nun auch am 14. Januar 1852 erfolgte. Bei der praktischen Anwendung dieses Statutes traten jedoch bald zahlreiche Mängel, Unklarheiten und Unzulänglichkeiten zutage. So bestand der Vorstand aus den erwähnten zwei separat gewählten Körperschaften, welche mitunter ganz entgegengesetzte Beschlüsse fassten. Die Verantwortung1 hörte auf, eine gemeinsame zu sein und lastete vorzugsweise auf den Schultern einzelner, ein noch aus der Zeit, in der das Recht eines geduldeten Juden als ein beneidenswertes galt, übernommenes Verhältnis, dessen Gebrechen keiner besonderen Erörterung bedarf. Durch den normierten, mit zeitraubenden und kostspieligen Formen verbundenen Wahlmodus war es während der ganzen Geltungsdauer dieses Statutes nicht möglich, auch nur ein einziges Mal mit einem Wahlakt eine gültige Wahl durchzuführen. Die ohnehin schon sehr weit gezogenen Grenzen der Gemeindeangehörigkeit erfuhren mitunter noch eine Salomon Preisach geb. 1775 — gest. 1835. Bernhard Wertheim geb. 1804 — gest. 1854. 9) Die letzte Vertreterwahl unter Aufsicht der Behörden fand noch am 18. Dezember 1848 allerdings zum ersten Male Heinrich Ritter nicht mehr im „Judenamt", sondern im Rathaus und unter von Sichrovsky Intervention des Magistrates statt. geb. 1794 — gest. 1866. Die Vertreter der Wiener israelitischen Kultusgemeinde seit 1806 bis zur Gegenwart.

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