Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1910)
- Article
- Die israelitische Kultusgemeinde Wien
- Date
- 1910-08-01
- Page
- Seite 505 - 506 (sequence 7)
- Language
- German
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505 Siegmund Husserl: Die israelitische Kultusgemeinde Wien. 506 Moriz Hirsch 1839—1906. Vize-Präsident: 1904—1906. Theodor Ritter von Goldschmidt geb. 1837 — gest. 1909. Vize-Präsident: 1907—1909. Die Verwaltung der Gememdeangelegenheiten lag nahezu ausschliesslich in den Händen der Vertreter8), obwohl ihnen die Regierung im Jahre 1812 gelegentlich der Errichtung der erwähnten Anstalten einen aus 12 Mitgliedern bestehenden „Repräsentantenkörper" zur Seite stellte, und wurde von diesen nach dem Herkommen und je nach dem Gebote des momentanen Bedürfnisses geleitet. Im Jahr 1841 wurde der von Mannheimer ausgearbeitete Entwurf eines Statutes für die „israelitische Gemeinde Wien" der Regierung unterbreitet; trotz aller Bemühungen war seine Genehmigung nicht zu erlangen. Im Jahr 184:3 versuchte man durch die Aufstellung eines neuen Statutes, welches nunmehr „für die zu Wien und in der Umgebung tolerierten und domizilierenden Israeliten" Geltung haben sollte, die Bedenken der Behörden zu beheben, jedoch gleichfalls erfolglos. Die in der n. ö. Landesverfassung begründete Stellung der Juden in Niederösterreich erklärt es zur Genüge, warum die Dr. Gustav Kohn. Vize-Präsident seit 1897. 8) Die Institution der periodisch freigewählten „Vertreter" wurde bereits aus Anlass des Neubaues des Spitals als ein für die gesamte Judenschaft der Regierung gegenüber verantwortliches Organ mit kaiserl. Entscnliessung vom 17. Juni 1792 ins Leben gerufen. Ihre Wahl unterlag allerdings der Bestätigung der Landesregierung; ihre Zahl betrug ursprünglich drei, seit 1806 fünf. Die Funktionsdauer währte fünf Jahre und hatte jährlich ein Vertreter auszuscheiden. Kegierung Anstand genommen, die — insbesonders seit 1826 nach Fertigstellung des Stadttempels und des durch Manaheimer und Sulzer eingeführten vorbildlich gewordenen Gottesdienstes, sowie Uebertragung der Matrikelführung an den erstgenannten — faktisch alle Bedingungen einer Beligionsgemeinde in sich vereinigende Korporation, als solche rückhaltslos anzuerkennen. — Die politischen und sozialen Veränderungen des Jahres 1848 blieben auch nicht ohne Rückwirkung auf die Kultusgemeinde. An die Stelle der früheren Aufenthaltsbeschränkungen war ein unbeschränktes Niederlassungsrecht getreten, welches eine rasche und bedeutende Zunahme der jüdischen Bevölkerung zur Folge hatte. Gebieterisch verlangten die neuen Verhältnisse eine neue Organisation der Verwaltung. Die erfolgte Kundmachung des kaiserliehen Patentes vom 4. März 1849 betreffend die neue Reichsverfassung, veranlasste die Vertreter — der so günstigen Zeitströmung rasch und mutig folgend — bereits am 15. März 1849 zu beschliesder Regierung ei - nicht mehr einbczu erneuern sei, Dr. Benjamin Rappaport. Vize-Präsident seit 1910. sen, dass der bis dahin von nannte, übrigens seit Jahren rufene Repräsentantenkörper jedoch fortan wie die Vertreter selbst seit jeher, aus der freien Wahl der Gemeinde hervorzugehen habe. Tatsächlich wurde schon am 19. Juli 1849 die Neuwahl des Repräsentantenkörpers vorgenommen. Es war dies die erste Wahl nach er-