Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1910)
- Article
- Zum achtzigsten Geburtstag Kaiser Franz Josef I.
- Date
- 1910-08-01
- Page
- Seite 485 - 486 (sequence 7)
- Language
- German
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485 Binjamin Segel, Lemberg: Zum achtzigsten Geburtstag Kaiser Franz Josef I. 486 Am 5. August 1848 kam unter Smolkas Vorsitz die Judenfrage zur Verhandlung und fast einstimmig wurden alle Beschränkungen und Ausnahmsgesetze gegen die Juden aufgehoben. Jedoch vorläufig nur in der Theorie. Es bedurfte noch zwanzigjähriger schwerer Kämpfe, bis die Gleichberechtigung der Juden in allen Punkten in das Staatsgrundgesetz aufgenommen wurde. Mittlerweile wurde der Reichstag aufgelöst, die Reaktion, bald anschwellend, bald sinkend, wogte auf und nieder. Im April 1849 sprach der junge Kaiser zu einer jüdischen Deputation ermutigende und verheissungsvolle Worte: „Durch die Gleichberechtigung aller Völker und aller Stämme, welche die von mir verliehene Verfassung zu einem grossen Reiche vereinigt, wird, wie ich fest vertraue, die Wohlfahrt und das Glück des Ganzen wie des Einzelnen dauernd begründet." Aber die Verfassung wurde sistiert, das Konkordat eingeführt, und erst zehn Jahre später fingen sich diese Verheissungen zu verwirklichen an. 1859 wurden die mittelalterlichen Zünfte aufgehoben, wurde den Juden die unbeschränkte Ausübung des Handwerks gewährleistet. 1860 wurden alle Beschränkungen ihres Wohnrechts aufgehoben, jedoch das Recht, liegende Güter zu erwerben, nur jenen erteilt, die eine Mittelschule absolviert hätten; die gerichtliche Glaubwürdigkeit der Juden wurde der der Christen gleichgestellt. 1861 beriet der konfessionelle Ausschuss der ersten Legislaturperiode des Wiener Reichsrates unter dem Vorsitz Smolkas das sog. Mühlfeldsche Religionsedikt, welches die Gleichstellung aller Konfessionen vor dem Gesetz bestimmte. Es stellte sich am Ende Stimmengleichheit heraus, und Smolka als Vorsitzender entschied zugunsten der uneingeschränkten Gleichberechtigung. Aber erst am 22. Dezember 1867 wurde die Verfassung erlassen, die die Emanzipation der Juden endgültig zum Staatsgrundgesetz erhob. * * * Doch auch damit war der Kampf noch nicht zu Ende. Namentlich in Galizien gab es allerlei beschränkende Landesgesetze, Ueberreste aus alter Zeit, die erst durch den Landtag aufgehoben werden mussten. In der Sitzung vom 30. September 1868 kam vor das Plenum des Landtags zu Lemberg der Bericht der Verfassungskommission über die Regierungsvorlage zur Beratung, die die beschränkenden Bestimmungen der Gemeindewahlordnung aufhob, wonach die Zahl der jüdischen Mitglieder des städtischen Gemeinderats ein Drittel der Mitgliederzahl nicht überschreiten durfte. Die Sache hatte nur eine theoretische Bedeutung, gleichwohl entspann sich über den Antrag eine lebhafte Debatte, in der die ganze Judenfrage aufgerollt wurde. Der Berichterstatter des Ausschusses war Smolka. Im Landtag sassen zwei jüdische Abgeordnete: Markus D u b s und Dr. Oswald Hönigsmann, Kultusvorsteher und Gemeinderat von Lemberg, nachmals langjähriger Reichsratsabgeordneter für Kolomea. Die Debatte: bewegte sich auf einem sehr hohen Niveau, denn auch die Gegner waren sehr gebildete und tüchtige Männer und vornehm in der Diskussion. Nicht ein einziges Wort gemahnte an jenen Ton, der heutzutage bei Judendebatten, besonders in Wien, üblich ist. Interessant war zu sehen, wie sich die Parteien teilten. Gegner der Emanzipation der Juden waren einige Abgeordnete armenischer und einer deutscher Abkunft, die die bäuerlichen Kollegen zu gewinnen verstanden. Alle Redner de vieille souche polonaise verteidigten warm die Regierungsvorlage. Der Abg. Eduard Gniewosz entwarf ein ausgezeichnetes Bild der jüdischen Geschichte und nannte den Gegner, einen Armenier, einen falschen Propheten Israels, denn er zeige bloss dessen Fehler und denunziere, ohne den Weg zur Besserung zu weisen. Er wies nach, wie gerade die^Bedrückung der Juden bei diesen jene Fehler erzeugt hatte, die die Gegner hervorhoben und die sie durch Verewigung der Rechtlosigkeit noch weiter hegen wollten. Der Abg. R o - g a w s k i berief sich auf die polnische Geschichte und bewies, dass die Juden in Polen jene Rechte besassen, denen heutzutage die volle bürgerliche