Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1910)
- Article
- Die Märtyrer von Berlin
- Date
- 1910-07-01
- Page
- Seite 441 - 442 (sequence 6)
- Language
- German
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441 B. Samuel: Die Märtyrer von Berlin. 442 und Gewohnheit, alle Tage zuerst Christi Namen und die christliche Menschheit zu verfluchen und zu vermalcdeien." (Holtze.) Nun wusste man es. Es wäre natürlich Unsinn, hier von einem regelrechten Verhör und gültigen Geständnis zu reden. Denn niemand als die Untersuchungsrichter allein konnte das Gestammel der Unglücklichen unter der Folter vernehmen und niemand konnte es kontrollieren und vergleichen. Bezeichnend ist, dass die Geständnisse £in bezug auf den Blutgebrauch sich mit dem decken, was Thomas Cantipratanus in der Mitte des 13. Jahrhunderts als Motiv des jüdischen Blutdurstes anführt. Seither „gestanden" öfters Juden unter der Folter, dass sie an einer geheimen Krankheit des Blutflusses litten, die darin bestand, dass bei ihnen auch die Männer menstruierten und die nur durch die heilige Taufe oder aber durch Blut christlicher Kmder von ihnen genommen werden könnte. Und das wurde noch im 18. Jahrhundert wiederholt! Am 4. Juli wurde die Untersuchung geschlossen. Mit Recht macht Ackermann auf die erstaunliche, selbst für unsere heutige, rastlose Zeit imponierende Leistung dieser Untersuchungsrichter aufmerksam. In der kurzen Spanne Zeit zwischen dem 13. Juni, da Jakob inBrandenburg sein Geständnis ablegte, und dem 4. Juli wurden über hundert eingekerkerte Juden einvernommen, umständliche Lokaltermine und Konfrontationen abgehalten und schliesslich 42 konforme Geständnisse erzielt, die 42 Todesurteile ermöglichten. Erwägt man die für jene Zeit schwierigen Transporte, die grossen Entfernungen und den Umstand, dass jeder Delinquent laut Vorschrift dreimal einvernommen werden musste, so wird man nicht wenig über die grosse Leistungsfähigkeit der Inquirenten staunen und sich sagen, dass solche Gewissenhaftigkeit nur dort möglich ist, wo man das Ziel der Untersuchung von Anbeginn fest im Auge behält. Nachdem also der Kurfürst, der die formelle Leitung der Untersuchung in Händen hielt, „ alle indicia, anzeygung, die eintrechtig gleichmessige bekanntnus und aussag der berüchtigten wenn, wo, womit,.... annexis, connexis et dependentibus mit fleyss betracht", erliess er den Beschluss, dass den MAX LEVL Porträtbüste. FRIEDENAU. Geständnissen dor Angeschuldigten nunmehr zu glauben sei, und er beauftragte den ordentlichen Richter von Berlin, Hans B r a c k o w , „in recht und aus orafft seines ampts, auch geguoener commission ex more officio et Baylia zu inquirern und zu recht zu volfavn." Was nun folgte, zerfiel in zwei Teile; am 11. Juli spielte sich die Komödie ab, am 19. das Satyrspiel, und zuletzt die Tragödie. Am 11. Juli liess nämlich Hans Brackow sein Gericht mit „Schöffen, Beysitzern, Advokaten und Prokuratoren, Gerichtsschreibern und Gezeugen" bestellten und beläuten, die Angeklagten mit Zetergeschrei, aber ungefesselt vor sich kommen und die vom Kurfürsten erhaltene Kommission öffentlich verlesen. Da das Urteil bereits feststand — in unserem Falle wohl noch vor der Untersuchung — so fand gar keine Verhandlung statt; das ganze war nur eine Komödie, wie sie zu jener Zeit sehr beliebt war. Die Schöffen und „Beysitzer" hatten ohnehin nichts