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Ost und West · 1906-10-01 · Heft 10-11 (Oktober-November 1906) · p. Seite 665 - 666

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Journal
Ost und West
Volume
6 (1906)
Issue
Heft 10-11 (Oktober-November 1906)
Article
Ein "Fall Hilsner" in Russland vor 80 Jahren
Date
1906-10-01
Page
Seite 665 - 666 (sequence 3)
Language
German
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665 S. Dubnow, Odessa: Ein «Fall Hilsner" in RussUnd vor 80 Jahren. 665 und nun kam das ganze Gewebe von Tücke und Lügen an den Tag. Der Staatsrat entschied, dass die Anklage sich auf gänzlich unhaltbarem Grund aufbaue, dass Untersucher und Richter auf die Aussage durchaus unglaubwürdiger Personen hin ihr Urteil gefällt hatten, dass somit die ganze Beschuldigung in Nichts zerfalle. Am 18. Januar 1835 wurde das allerhöchste Urteil ausgefertigt, wonach allen Angeklagten, die nahezu neun Jahre unschuldig im Gefängnis geschmachtet hatten — viele waren inzwischen gestorben — sofort die Freiheit wiederzugeben sei. Die Terutiöwa und ihre Genossinnen wurden nach Sibirien verschickt Ueber den Renegaten Grudsinski, der, wie erwähnt, durch eine »selbsterlebte" Geschichte, die sich in seinem Geburtsstädtchen Babowno zugetragen haben sollte, die Beschuldigung gegen die Juden von Welischbekräftigen wollte, erzählt das amtliche »Protokoll" Folgendes: »Im August 1828 meldete sich der Getaufte Grudsinski bei der Untersuchungskommission und deponierte, dass ihm, als geborenem Juden, alle »Geheimnisse der Juden" bekannt seien, und dass er auf Tatsachen beruhende Beweise in Händen habe, wonach die Juden sich des Blutes christlicher Kinder zu ihren Osterfeiertagen bedienen. Er erzählte, dass die Juden ein geheimgehaltenes Buch haben, welches man »Rambam" nenne, woringenau die Vorschriften beim Kinderschlachten angegeben, alle hierzu nötigen Geräte und Instrumente abgebildet seien. Auch gab er an, dass er in seiner Kindheit die Abschlachtung eines Knaben mit eigenen Augen in dem Hause seiner Pflegeeltern gesehen habe, was er durch gewisse, noch heute in jenem Hause befindliche Gegenstände beweisen könne." Das »Protokoll" erzählt dann kurz, dass Grudsinski in Begleitung eines Polizeibeamten nach der entlegenen Stadt Babowno geschickt wurde, um die angegebenen Indicien herbeizuschaffen, dass sich aber dort nach gründlicher Untersuchung herausstellte, dass die Angaben des Renegaten auf Lüge beruhten, dass Grudsinski in seiner Jugend einen schlechten Lebenswandel führte und einen sehr üblen Leumund genoss. Als des falschen Zeugnisses überführt, wurde er auf direkten Befehl aus Petersburg am 26. März 1836 in die Militär-Straf- Compagnie gesteckt." Diese kurze, trockene Notiz des amtlichen »Protokolls" erfährt eine interessante Beleuchtung und Erweiterung durch ein historisches Dokument, das sich im Besitze des Rabbiners Wolf Turbowitz in Krozy (Gouv. Kowno) befindet. Der genannte Rabbiner entstammt der Familie des Sabbathai Turbowitz, eines der Hauptbeschuldigten im Prozess von Babowno, und das mir von ihm zur Verfügung gestellte Dokument ist eine Art Familien-Chronik, die in rabbinischem Hebräisch abgefasst und nach Art der biblischen Bücher , in Verse geteilt, eine genaue, mit historischer Treue wiedergegebene Schilderung des ganzen auf die Verläumdung Grudsinski's hin entstandenen Prozesses enthält. L. BERNSTAMM, PARIS. DIE ZAUBERIN. (Im Besitz des Kaisers von Russland.) Die merkwürdige Chronik hat folgenden Wortlaut: Megillath Sabathai. 1. Es war in den Zeiten des Kaisers Nikolaus, der über ganz Russland, Polen und andere Länder herrschte. In jenen Zeiten war Chowanski Befehlshaber (General-Gubernator) in Witebsk. Die Stadt Welisch war ebenfalls unter Chowanski's

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