Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober-November 1906)
- Article
- Ein "Fall Hilsner" in Russland vor 80 Jahren
- Date
- 1906-10-01
- Page
- Seite 663 - 664 (sequence 2)
- Language
- German
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663 S. Dubnow, Odessa: Ein „Fall Hilsner" in Russland vor 80 Jahren. 664 Der Hass des Pöbels wider die Juden nahm in bedrohlicher Welse zu; Streitigkeiten zwischen Juden und Christen hatte es dort stets gegeben, und einigen Rädelsführern schien die Gelegenheit günstig, den Juden den Garaus zu machen. Im Verlauf der Untersuchung stellte sich heraus, dass jene Rädelsführer die Terutiowa und die „Zauberin" zur Ablegung ihrer Zeugenaussage bewegt hatten, dass die ganze Angelegenheit eine von langer Hand vorbereitete teuflische Machination war. Das Bezirksgericht fällte ein freisprechendes Urteil, das auch , von der zweiten Instanz, dem Gerichtshof von Witebsk, im Jahr 1824 bestätigt wurde. Aber während die Juden sich rüsteten, Gott für dieses neue Wunder zu danken, waren ihre Feinde nicht müssig, und als im Winter 1825 Kaiser Alexander I. auf einer Reise nach Taganrog in W'elisch Halt machte, veranlassten sie die genannte Terutiowa, dem Kaiser einen Protest gegen das freisprechende Urteil beider Instanzen zu überreichen, »da, wie doch allgemein bekannt sei, niemand anders als die Juden den Mord ausgeführt haben". Im Jahre 1826 wurde von Kaiser Nikolaus eine eigene Kommission unter dem Vorsitze des bekannten Judenhassers General-Gouverneurs Chowanski in Witebsk mit der Untersuchung der Angelegenheit betraut. Diese Untersuchungs-Kommission ging nun von der als sicher angenommenen Voraussetzung aus, dass die Juden schuldig seien, und sah ihre einzige Aufgabe L. BERNSTAMM, PARIS. LI-HUNG-TSCHANO. darin, belastendes »Beweismaterial" herbeizuschaffen. Der ersten »Kronzeugin" schlössen sich noch zwei andere Weiber, namens Marinowa und Koslowskaja an, die die ungeheuerlichsten Dinge zusammenlogen und in ihrer teuflischen Gier, die Juden zu verderben, sich sogar zu dem »Geständnis" verstiegen, dass sie an der Mordtat, die auf Geheiss der Gemeindevorsteher in der Synagoge ausgeführt worden, selbst beteiligt gewesen, ferner dass sie von den Juden beredet worden seien, die jüdische Religion anzunehmen. Die Kommission nahm, diese Aussagen für bare Münze und verordnete darauf, dass siebzig jüdische Familien von Welisch und Witebsk in den Kerker geworfen wurden. Von Petersburg kam der Befehl, alle Synagogen in Welisch zu schliessen, die Juden zu überwachen, ihnen jede Zusammenkunft zu verbieten, und zu verhindern, dass sie sich mit den Inhaftierten ins Einvernehmen setzen. Im Jahre 1817 wurde der General-Gouverneur Chowanski beauftragt, die Untersuchung mit aller Strenge fortzusetzen und genauen Bericht nach Petersburg zu senden, die Angeklagten jedoch beim Verhör nicht durch Mittel der Gewalt zur Aussage zu zwingen. Die Kommission wurde durch neue, aus Petersburg und Witebsk beorderte Mitglieder verstärkt, und die Untersuchung nahm ungeheure Dimensionen an. Chowanski hatte sich verbürgt, den Wahrheitsbeweis für die Anschuldigung zu erbringen, und Lügen, welche seine Handlanger lieferten, als Aussagen »glaubwürdiger Personen" zu sammeln. Die Terutiowa wusste von immer neuen durch die Juden verübten Kindermorden zu erzählen, berichtete allerlei Grauenerregendes über die „Geheimnisse der Juden", und die Folge war, dass sich die Gefängnisse von Witebsk immer mehr füllten. Unter den fragwürdigen Individuen, die Chowanski als Zeugen herbeiholte, befand sich ein getaufter Jude, namens Grudsinski, die in seiner Geburtsstadt Babowno selbst einem Kindermord beigewohnt zu haben behauptete und dafür die „unwiderleglichsten Beweise" zu erbringen sich erbot. Alle diese Zeugenaussagen steigerten das Gewicht der Anklage. Die Beschuldigten wurden, entgegen der Anordnung aus Petersburg, schwer gefoltert, verharrten aber hartnäckig bei der Beteuerung ihrer Unschuld. Im Jahre 1830 hatte die Kommission ihre Untersuchung beendigt, und Chowanski schickte das Resultat, mit einem entsprechenden Kommentar versehen, nach Petersburg. Hier entdeckte man jedoch Ungehörigkeiten in der Untersuchung; auch die Folterung der Angeklagten blieb nicht unbekannt, und zudem setzte man Zweifel in die Glaubwürdigkeit der Zeugen, zumal der Terutiowo und des Grudsinski. Bei der Verhandlung vor dem Senat, die im Jahre 1831 begann, waren die Meinungen geteilt, und so zog sich die Sache bis 1835 hin, da der ganze Prozess dem unter Vorsitz des Kaisers amtierenden Staatsrat (Gosudarny Sowiet) unterbreitet wurde. Die Untersuchung wurde von Neuem aufgenommen,