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Ost und West · 1905-10-01 · Heft 10-11 (Oktober-November 1905) · p. Seite 653 - 654

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 10-11 (Oktober-November 1905)
Article
Zum altbiblischen Gebot der Nächstenliebe
Date
1905-10-01
Page
Seite 653 - 654 (sequence 6)
Language
German
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653 Dr. Eduard Glaser: Zum altbiblischen Gebot der Nächstenliebe. 654 Genau so wie im Arabischen „gar" alles umfasst, was in irgend einer Art von Schutzverhältnis steht, genau so verhält es sich auch mit dem biblischen „ger". Streng genommen, schliesst es alles in sich, was nicht direkt „ezrach" ist, also wie den eigentlichen Schutzgenossen, so auch den „Sakir" (Lohnarbeiter, Söldner, besonders wenn er Nichtjude ist; denn der „Sakir" iüdischer Abstammung gehört eventuell schon zur „ezrach"-Kategorie, was indes nicht unbedingt notwendig ist) und den .,Töschab" (ßeisass, wohl zumeist Grundpächter, Inwohner oder dergleichen, vgl. besonders Lev. 25,6, wo er im Range höher als der Sklave und der Sakir und niedriger als die „ger"-Klasse oder zu dieser gestellt wird, und V. 35—40, aus denen hervorgeht, dass ein verarmter Jude bei seinen Glaubensgenossen wohl als „ger", „Sakir" und „Tuschab" aufgenommen, aber nicht als Sklave verwendet werden darf. Sklaven können nur aus dem Ausland bezogen bezw. von den nichtjüdischen Toschabim gekauft werden, wenn diese ihre Kinder auf die Weise veräussern wollen. Selbstverständlich konnten auch „Gerim" und ..Toschabim", wenn sie genügend reich waren, Sklaven erwerben, und nichtjüdische „Gerim" und „Toschabim" konnten sogar den echten Juden als Sklaven kaufen [was nicht einmal dem Ezrah erlaubt war], wobei im letzteren Fall freilich die Vorschrift bestand, dass der Sklave jederzeit jüdischerseits wieder losgekauft werden konnte. Wenn also 3. Mos. 19, 33 ff. die Vorschrift gegeben wird, den „ger" wie einen „ezrach" zu behandeln und ihn zu lieben wie man sich selbst liebt, so ist das nichts anderes als eine nähere Erläuterung der allgemein gehaltenen Vorschrift 3. Mos. 19, 18: „Du sollst nicht rachsüchtig sein, noch dich von Zorn leiten lassen gegen die Kinder deines Volkes; du sollst deinen Nächsten („re'aka", besser: „Genosse") lieben wie dich selbst". 'Gleichviel wie man das Wort ,,re'" übersetzt, verstanden wird darunter hier sicher jeder Staatsgenosse, also jeder Mssenechte jüdische Vollbürger und jeder im Schutzverhältnis Stehende, gleichviel o jüdischer oder nichtjüdischer Absammung, ob jüdischen Glaubens oder ii cht, sonach buchstäblich das ganze Volk, d e gesamte Einwohnerschaft des Landes, S' weit sie überhaupt über ihre Person verfügt. Nur die Sklaven unterlagen besonderen Bestimmungen, die wir aber hier nicht zu erörtern haben. Gegen die Uebersetzung ,.re'" „Nächster", hätte ich immerhin Bedenken. Das Wort, das auch in den Inschriften vorkommt, bedeutet nämlich lediglich: „ein Individuum, das mit einem anderen Individuum durch ein gemeinsames Band (gleichviel, ob lose oder eng) verknüpft ist". Als solches Band gilt: Freundschaft, Verwandtschaft, Ehe, gemeinsame Wohnung, Heimat, Vaterland, gemeinsame Beschäftigung, ähnliche Amtsstellung, Religion, politische Partei, Abstammung etc. Sogar auf Tiere ist das Wort anwendbar, z. B. aut ein Zugtier, das mit einem anderen zusammengespannt ist. Am besten übersetzen wir es durch „Genosse". Im Deutschen haben wir dafür zumeist Spezialbezeichnungen: Freund, Verwandter, Ehegatte, Nachbar, Landsmann, Kamerad, Kollege, Glaubensgenosse, Parteigenosse, Stammesgenosse, Arbeitsgenosse, Mitmensch, Mitschüler etc. Die Deutung „Nächster" — abgesehen, dass sie unrichtig ist — empfiehlt sich schon auch deshalb nicht, weil bei halbwegs engherziger Auffassung jemand auf den Einfall kommen könnte, nur den nächsten Verwandten als den „Nächsten" zu behandeln; ja ein Egoist würde die eigene Person als den „Nächsten" betrachten. Der Weitherzige freilich wird unter dem Nächsten am liebsten gerade den Entferntesten verstehen und mit seiner Liebe den ganzen Erdball umfassen, nur seine eigenen Verwandten nicht. Da kommen wir also zu keinem praktisch brauchbaren Begriff. Am besten, wie gesagt, entspricht „Genosse", aber in dem in Rede stehenden biblischen Gebot nur in dem Sinne „Staatsgenosse", „Landesgenosse", keineswegs im Sinne von „Glaubensgenosse", „Stammesgenosse", auch nicht „Menschheitsgenosse" (Mitmensch im allgemeinen), ja nicht einmal „Volksgenosse", wenn hierunter nur die Angehörigen einer Rasse verstanden werden; denn das jüdische Nächstenliebegebot, wie es Lev. 19, Vers 18, 33 und 34 zum prägnantesten Ausdruck gelangt, erstreckte sich ohne Unterschied der Religion und der Abstammung der einzelnen Gruppen auf das gesamte Volk, das innerhalb der Landesgrenzen wohnte und in dieser oder jener Form den Landesgesetzen unterstand. Vom Feinde oder Hasser wird in diesem Gebot allerdings .nicht gesprochen. Insofern , er

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