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Ost und West · 1905-10-01 · Heft 10-11 (Oktober-November 1905) · p. Seite 649 - 650

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 10-11 (Oktober-November 1905)
Article
Zum altbiblischen Gebot der Nächstenliebe
Date
1905-10-01
Page
Seite 649 - 650 (sequence 4)
Language
German
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649 Dr. Eduard Glaser: Zum altbiblischen Gebot der Nächstenliebe. 650 Abstammung oder Herkunft sein kann. Es Lnbt deshalb sowohl jüdische wie mohammedanische „Giran". Daneben freilich auch noch andere Bevölkerungskategorien, wie die Akhdam oder Stammesdiener (eine Pariaklasse), dann Sklaven. Ein fremder Muslim, Jude oder Inder, kann im Gebiete des Kabilen- oder Beduinenstammes, wenn er sich mit den bescheidenen Verhältnissen begnügt, ,,Gar" werden. Ein blosser Passant, ein Kaufmann, der zu kurzem Aufenthalt das Stammesgebiet besucht etc., muss einen Geleitsmann („Sejjir") mitnehmen. Das ist stets ein Stammesaraber; bei vielen Stämmen genügt sogar ein waffenfähiger Knabe, natürlich Sohn eines Stammesarabers, denn auch das Geleitsrecht ist ein Hoheitsrecht. Der „Gär" kann, wie bereits bemerkt, seinem Erwerbe nachgehen; er kann auch Grund und Boden erwerben, kurz, er ist etwa das, was wir einen „Untertanen" nennen, und ich habe deshalb sehr den Verdacht, dass das türkische „Giaur", das man vor einigen Jahrzehnten kraft kaiserlicher Verordnung in „Raijja" „Untertan" umwandelte, weit weniger wie allgemein (in Folge einer volksetymologischen Auffassung auch bei den Türken) angenommen wird, von „Käfir", „Ungläubiger", herkommen als vielmehr eine leichte Verballhornung von „gär" sein wird. Man kann sogar mit ziemlicher Bestimmtheit annehmen, dass es identisch ist mit „gijaurä" oder „gijjaurä", der aramäischen Form des arab. „gär" und des hebräischen „ger". In Gesenius- Buhl hebr. und aram. Handwörterb. 13. Aufl., S. 146 wird es mit „Klient, Fremdling" übersetzt und zu äthiop. „gor6" „Nachbar" gestellt, Brockelmann Lexic. syr. S. 52 übersetzt es „peregrinus" und ,s-poT/;AuTos", Damian aram.-neuhebr. Wörterbuch S. 72: „gijjaurä" „Proselyt", dagegen „gajaurä" „Ehebrecher,Buhle". Letzteres werden wohl nur übertragene Bedeutungen sein, wie ja im Neuhebräischen das Verb „gur" (Pa.) auch „zum Proselyten machen", (Itpa.) „Proselyt werden", ja sogar, wie im Syrischen, auch „ehebrechen" bedeutet. Da Uebertritte zum Judentum natürlich nur bei Angehörigen der „ger"-Klasse vorkommen konnten — denn nur sie bestand neben Israeliten auch aus Nichtisraeliten — da ferner die Prostitution wie überall so auch im alten jüdischen Reich hauptsächlich bei der niederen Klasse vorkam, so mag „ger" schliesslich neben seiner ursprünglichen Bedeutung „Untertan", „Schutzgenosse", die völlig harmlos war, noch allerhand unschöne Bedeutungen angenommen haben, die auch aui das türkische „giaur" übergegangen sind. Aber das sind lediglich sekundäre Bedeutungen, etwa dem Worte „Jud" im Munde eines Antisemiten zu vergleichen, oder dem Worte „rümi" (Christ, Romäer) im Munde der Nordafrikaner, die darunter förmlich ein Schimpfwort verstehen. Ursprünglich bedeutete „gijjaurä" sicher nur „Untertan, Schutzgenosse". Die „Girän" bei den arabischen Stämmen sind teils Nachkommen einer vom Stamme unterworfenen früheren mohammedanischen Bevölkerung, teils eingewanderte städtische Araber, teils Juden, deren Vorfahren vielleicht schon anderthalb Jahrtausende, wenn nicht länger, dort wohnten. Noch vor wenigen Jahrzehnten gab es auch indische Girän, die aber seit etwa 40 oder 50 Jahren in die Küstenstädte verzogen oder nach Indien zurückgekehrt sind. — Wie man sieht, ist der „Gär" einigermassen dem römischen „cliens" ähnlich, entspricht aber weit mehr dem biblischen „ger". Das Zeitwort „gära" selbst bedeutet nichts anderes als „beschützen, in Obhut übernehmen, Bürgschaft für jemands Person und Rechte übernehmen".1) Daher heisst sowohl *) Auch das hebräische Verb um g. w. r. bedeutet an gar keiner Bibelstelle direkt „wohnen", sondern „Untertan sein, Schutz geniessen, unter dem Schutz- oder "Untertanenrecht leben, sich jemandem (einem Manne, einem Volke, einem Orte) als Untertan anschliessen, Schutz nehmen, Schutz suchen, Schutz finden", bisweilen auch einfach „beschützen". Ich kenne keine Bibelstelle, an der nicht die eine oder die andere dieser Bedeutungen genau passen würde. Selbst die Stellen Rieht. 5, 17, Psalm 5, 5, Hiob 19, 5, Exod. 3, 22, Jes. 33, 14 usw., die oft auf recht sinnlose Weise übersetzt werden, sind einfach, klar und deutlich: z. B. Rieht. 5, 17 nicht: „und Dan, warum wohnte er bei den Schiffen?", auch nicht, wie Meyer will: „warum geht er in die Fremde auf Schiffen?", sondern: „und Dan, warum sucht er Schutz bei (auf) den Schiffen?"; Psalm 5, 5 nicht: „der Böse darf bei dir nicht weilen", sondern: „dich (Gott) kann kein Böser zum Beschützer nehmen" oder: „dich findet kein Böser schutzbereit"; Pliob 19, 5: G/irej beti nicht: „meine Hausgenossen'" sondern: „die Schützlinge (Schutzbefohlenen) meines Hauses"; Exod. 3, 22 heisst es nicht, ein jedes Weib verlange von ihrer (ägyptischen) Nachbarin und Hausgenossin silberne und goldene Geräte, sondern: „ein jedes Weib verlange von ihrer Nachbarin und der Schutzbefohlenen (oder gar: Beschützerin) ihres Hauses" usw. Jes. 33, 14 nicht: „wer mag uns wohnen bei verzehrendem Feuer?" sondern: „wer gewährt uns Schutz bei einem (oder: vor) verzehrenden Feuer?" und gleich weiter: „wer gewährt uns Schutz vor der ewigen Glut?" (statt des sinnlosen: „wer ist unter uns, der bei der ewigen Glut wohne?"). Ebenso einlach ist Psalm 15, 1 : „Jahwe, wer findet Schutz in deinem Zelte? wer wohnt auf dem Berge deiner Herrlichkeit?" (Antwort: derjenige, welcher ohne Fehl wandelt und Recht tut und Wahrhaftigkeit redet in seinem Herzen); Psalm 61, 5: „Ich will SchuU

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