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Ost und West · 1905-07-01 · Heft 7-8 (Juli-August 1905) · p. Seite 485 - 486

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 7-8 (Juli-August 1905)
Article
Die jüdische Auswanderung
Date
1905-07-01
Page
Seite 485 - 486 (sequence 4)
Language
German
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485 Dr. Theodor Vogelstein: Die jüdische Auswanderung. IV. Auf Ellis Island. 486 lustige in Unkenntnis der amerikanischen Verhältnisse unter ungünstigen Bedingungen dortigen Unternehmern verpflichten. Doch ganz gleich, welches die Gründe für dieses Gesetz sind, soviel ist sicher: es besteht unter der Zustimmung aller Kreise und wird nicht sobald geändert werden. Moses Kogan hat aber keine Arbeit gehabt und erhält daher eine Passierkarte. Bevor wir ihn weiter begleiten, wollen wir uns jedoch nach einigen seiner Reisegenossen umsehen, die aus irgendwelchem Grunde zurückgehalten worden sind, die einen schon von der Sanitätskontrolle, die anderen von den Einwanderungsbeamten. Sie alle kommen vor den „board of special inquiry", ein Viermännerkollegium, das über die Zulassung nach der Union, die als ein subiektives Recht des einwandfreien Einwanderers gilt, abzuurteilen hat. Die erste Klasse, die vor diesem Gericht zu erscheinen hat, sind die zeitweilig Zurückgehaltenen (temporary detained). Das sind z. B. Leute mit akuten oder chronischen, jedoch leicht heilbaren Krankheiten, alleinreiseode Mädchen, die mit Rücksicht auf die Gefahr der Verführung und Ausbeutung nur ihren Verwandten persönlich ausgehändigt werden sollen, und vor allem diejenigen, denen eine gewisse Summe zur Reise nach dem Wohnort ihrer Verwandten und zur .Fristung des Lebens für die ersten Wochen fehlt und das lehlende Geld von ihren Angehörigen telegraphisch zu bestellen haben. Auch ältere Leute kommen in Betracht, für deren Unterhalt vielleicht die Kinder, die sie herüberkommen lassen, Bürgschaft leisten müssen. Sie alle werden zugelassen, wenn der Grund zur zeitweiligen Zurückhaltung weggefallen ist, also die Kranken gesund geworden, die erforderlichen Geldsummen eingelaufen sind, die Verwandten der Mädchen sich gemeldet haben usw. Vor dieser Kommission erscheinen ferner die Leute, die der Einwanderungsbeamte einzulassen nicht gewagt hat; z. B. Analphabeten, Leute mit geringen Geldmitteln, ohne die Möglichkeit, sie zu erhöhen, bestrafte oder einer strafbaren Handlung verdächtige Individuen, Leute unter der Beschuldigung der contract labor usw. Sie werden möglichst schnell nach ihrer ersten Vernehmung vor die Spezial-Untersuchungskommission geführt. Immerhin haben sie inzwischen Zeit gehabt, sich mit ihren Angehörigen und den Vertretern der landsmannschafilichen nationalen oder religiösen Wohlfahrtsorganisationen zu besprechen. Für die Juden existieren zwei Organisationen dieser Art: die United Hebrew Charities und eine andere, Hebrew Immigrant Aid Society. Der Nutzen dieser Vereinsvertreter ist ein ausserordentlich grosser. Der Vertieter, der Zeit haben soll mit jedem, der es wünscht, ausführlich zu sprechen, gilt den verständigen Einwanderern mit Recht als Vertrauensperson, dem man wie einem Anwalt ohne Gefahr alles mitteilen kann. Manche natürlich sind auch ihm gegenüber nicht offen. Der Vertrauensmann bemüht sich, die durch den Massenbetrieb hervorgerufenen Fehler wieder gut zu machen, schreibt und telegraphiert an die Angehörigen, falls dies nicht von Seiten der Behörde in ausreichender "Weise geschieht, besorgt manchmal den Einwanderern Arbeit, ja er kann sogar unter der Verpflichtung, für den Betreffenden zwei Jahre lang nötigenfalls zu sorgen, sonst Zurückgewiesenen das Tor zum Eintritt öffnen. Seine Tätigkeit ist von besonderer Bedeutung für die zeitweilig Zurückgehaltenen (temporay detained). Den grössten Teil dieser Hilfstätigkeit müsste ja nach dem Geiste und der Praxis der Bestimmung der Staatsbeamte auch ausüben, und es ist dies auch der Fall. Einen Teil der Aufgaben lässt der Einwanderungsbeamte gern von dem dazu besser geeigneten und mehr individualisierenden Vereinsagenten ausüben, mit dem er regelmässig in bestem Einvernehmen steht, dessen Arbeit er gerne fördert, so lange dieser nicht ungesetzlich vorzugehen versucht. Man muss sich darüber klar werden, ein wie grosser Teil der Wohlfahrtstätigkeit der Vereine nur solange möglich ist, als die Vertreter das Vertrauen der Beamten gemessen, um schon aus diesem praktischen Gesichtspunkte jede Verletzung der Gesetze seitens der Vereinsagenten zu perhorreszieren. Herr White von den U. H. C. und seine Gehilfen leisten unzweifelhaft eine äusserst segensreiche Arbeit. Man kann aber diese Frage gar nicht berühren, ohne auf die Unmöglichkeit hinzuweisen, dass diese, wenn ich nicht irre, drei oder vier Personen den Ansprüchen einer Einwanderung von ca. 100 000 Juden genügen sollen. Es ist kein Zweifel, die Vertreter einiger anderer Gruppen, auch wenn sie nicht die Erfahrung von Mr. White haben, können oft mehr für den Einzelnen leisten, z. B. in Vermittlung von Arbeit, weilsie genügend Zeit haben. Fast unentbehrlich ist die Beihilfe der Vereinsagenten bei der Berufung gegen eine ungünstige Entscheidung der Behörde für die Spezialuntersuchung, die jedem Zurückgewiesenen innerhalb einer bestimmten Frist zusteht. Entgegen der in Laienkreisen nicht wenig verbreiteten Ansicht, dass die Einwanderung in die Union mit grossen Schwierigkeiten verbunden sei und vielen nicht gestattet werde, weiss ja der Kenner der Verhältnisse, dass die Zurückweisungen prozentual äusserst gering sind, nämlich ca. 1%. Wenn dieses für die Einwanderer günstige Resultat erreicht wird, so ist es neben den Einwanderungsbeamten, vor allem den Vertretern der Wohlfahrtsvereine zu danken. Für die Zeit der Detention aui Ellis Island besorgt der Staat, bekanntlich auf Kosten der Schiffahrtsgesellschaften, die Verpflegung der Einwanderer. Doch steht ihnen auch frei, in den Lebensmittelständen, die nach staatlichen Taxen zu verkaufen haben, sich selbst zu versorgen. Rituelles Essen wird weder von Seiten des Staates noch der jüdischen Organisationen geliefert. Das Hauptbestreben geht natürlich dahin, eine

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