Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 5 (1905)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli-August 1905)
- Article
- Die jüdische Auswanderung
- Date
- 1905-07-01
- Page
- Seite 487 - 488 (sequence 5)
- Language
- German
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487 Dr. Theodor Vogelstein: Die jüdische Auswanderung. IV. Auf Ellis Island. 488 Ausbeutung der unerfahrenen Ankömmlinge auf Ellis Island so gut wie unmöglich zu machen. Es ist dies auch in der Hauptsache geglückt. Es wäre der Mühe wert, diese auf Ellis Island zurückgehaltenen Leute einmal gründlich zu studieren. Hier hat man sie noch alle zusammen, hier sind sie noch unbeeinflusst von der neuen Heimat, der sie zustreben. Beim Verlassen der Insei teilt sich der Strom sofort. Die Passierkarte, die an der Barriere oder später nach der Untersuchung der Behörde für Spezialuntersuchung den Einwanderern überreicht wird, trennt schon in der Farbe die in New York Bleibenden von den nach West oder Ost Weiterreisenden (der New- Yorker spricht von Boston als östlich gelegen). Die mit der Bahn abreisenden Einwanderer werden von Beamten zu den Bahnhöfen geleitet und von dort in Sonderzügeu oder wenigstens Sonderwagen an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie sind somit zumeist gut versorgt, da sie regelmässig dort ihre Verwandten finden. Weniger erfreulich arbeitet die Organisation für die in New-York Verbleibenden, öderes fehlt vielmehr jegliche Organisation. Noch führt der Fährdampfer die Ankömmlinge gratis nach Manhattan Island, dem Hauptteil New-Yorks hinüber, dann mögen sie ihren Weg finden. Vielleicht ist auf dem Schiff jemand, der ihnen wohlgemeinte Ratschläge erteilt und sie zu dem richtigen Stadtbahnzuge führt; möglicherweise, dass auch der Schutzmann, der an der Landungsstelle postiert ist, einen oder den anderen versteht und ihn informiert; aber System ist in der Sache leider gar nicht, und keine Privatorganisation hat vorläufig etwas dafür getan. Aber mehr oder minder schnell gelangt der Ankömmling doch zu seinen Verwandten in Eldrige oder Canal Street, die für einen Dollar ein Bett kaufen und in dem engen Raum aufstellen, ihm zu essen geben und möglichst bald Arbeit verschaffen. Die Frage der Einwanderung ist für ihn gelöst. Er wendet sich der neuen Aufgabe zu, sich wirtschaftlich und kulturell mit der neuen Heimat abzufinden. V. EIN CENTRAL-BUREAU FÜR JÜDISCh Die staatliche Fürsorge hat sich dem einzelnen Auswanderer erst sehr spät zugewandt. Aber je später sich die Staaten auf ihre Pflicht dem schutzlosen Auswanderer gegenüber besonnen haben, desto nachdrücklicher und umfassender wurde ihr Eingreifen in der Neuzeit, gleichsam als wollten sie dadurch viel Versäumtes nachholen. In den meisten Ländern hat dieser Umschlag in der Beurteilung des Auswanderers die gesetzliche Regelung des Auswanderungswesens beeinflusst. Doch nicht genug damit; es wird jetzt übereinstimmend als ein Postulat der Humanität angesehen, den Auswanderer, wenn er aus freiem Antrieb ohne Not zur Auswanderung sich entschliesst, nicht ohne Schutz zu lassen. Sind aber gar die sozialen, politischen und ökonomischen Verhältnisse in der zu verlassenden Heimat derart, dass sie zur Auswanderung nötigen, so hat der durch diese Verhältnisse zur Auswanderung Gezwungene ersichtlich ein Recht, Schutz und Informationen zu verlangen. Diese Ansichten haben in den einzelnen Staaten grundlegend für die Regelung der Auswandererfürsorge gewirkt. Dazu kommt noch: 1. Ein sehr materielles Interesse der Staaten: Falls nämlich der Auswanderer in der Fremde in Not und Elend gerät, so ist sein Heimatsstaat nach den Grundsätzen des Völkerrechts verpflichtet, für ihn Ausgaben zu machen, ihm gegebenenfalls auf seine Kosten die Heimkehr zu ermöglichen. Der Staat hütet sich also vor Schaden, wenn er den Auswanderer gehörig informiert, ihn tatkräftig schützt, so dass er in der Fremde nicht verkommt. 2. Ein ideelles Interesse: Wer seine bisherige Heimat verlässt, scheidet doch nicht gleich aus jeder Gemeinschaft von ihr; bleibt auch kein staatsgesetzliches Band, so bleiben doch die Bande der Kulturgemeinschaft, der Glaubensgemeinschaft, der Stammesgemeinschaft. Soviel vom Staate. Untersuchen wir nun, oh der jüdischen Gesamtheit dieselben Pflichten auferlegt werden müssen als den Staaten. Zunächst wäre davon auszugehen, ob nicht vielleicht auch für die Juden der : AUSWANDERUNGS-ANGELEGENHEITEN. Nachdruck verboten. Schutz des Heimatsstaates ausreichend sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass etwa 80% aller jüdischen Auswanderer aus solchen Ländern kommen, die ihnen nicht einmal den gewöhnlichen Untertanenschutz zuteil werden lassen (Russland, Rumänien), geschweige denn einen besonderen Auswandererschutz. Aber auch in den Ländern, in denen die Juden den Schutz der Behörden anrufen könnten (Oesterreich, Galizien), sind die Verhältnisse der jüdischen Auswanderung so eigenartig, dass sie eine besondere Behandlung erfordern, da die staatlichen Behörden schlechterdings ausserstande sind, diese Aufgaben zu erfüllen. Demgemäss bleibt der jüdischen Gesamtheit nichts anderes übrig, als für ihre Stammesgenossen die Fürsorge selbst in die Hand zu nehmen, umsomehr, als alle Juden, abgesehen von jeder anderen Gemeinschaft, die sie verbindet, in einer ständigen Gefahrgemeinschaft leben, d. h. treten für einen Bruchteil der Juden und sei es auch nur für den ärmsten Teil der Bevölkerung Umstände ein, die ihn der nichtjüdischen Bevölkerung missliebig und verhasst machen, so ergreift die Gefahr, die daraus entsteht, sicherlich die gesamte Judenheit. Es ist also nicht von der Hand zu weisen, dass es eine dringende Aufgabe der jüdischen Gesamtheit ist, für den Schutz jüdischer Auswanderer das zu tun, was sonst einem Staatswesen zustehen würde, und es dann zu tun, wenn es auch dem Staate unter gleichen Verhältnissen notw dig erschiene. Das materielle und ideelle Interesse, v n dem oben beim Staate die Rede war, gilt noch mehr für die jüdische Gesamtheit. Wieviel Kunderttausende jüdischen Geldes wohl jährlich ausgegeben werden, um jüdische Auswanderer, die wegen mangelnder Informationen und mangelnden Schutzes ins Elend geraten sind, vom allerschlimmsten zu retten! Ein erschreckend grosser Teil der jüdischen Auswanderer wird zu Rückwanderern. Das ideelle Interesse kommt ganz besonders in Betracht, denn Juden, die fortziehen, sind nicht Auswanderer, sondern für uns nur Wanderer. Sie verlassen ihre jeweilige Heimat, aber aus dem Judentum wandern sie nicht aus.