Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 23 (1923)
- Issue
- Heft 3-4 (März-April 1923)
- Article
- Philosophie des Pogroms
- Date
- 1923-03-01
- Page
- Seite 73 - 74 (sequence 8)
- Language
- German
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73 Philosophie des Pogroms so gründlich fernzuhalten, daß kein Schaden entstehe? Es ist leicht gesagt: „Es ist nicht erlaubt, daß ein Jude Offizier wird." Ein ganz gemeiner jüdischer Soldat kann auch einmal eine Schlacht entscheiden und dadurch in die geschichtsempfindliche Schicht des Wirtsvolkes unheimlich eingreifen. Das ist sogar im Altertum schon vorgekommen. Die antiken Historiker überliefern die Geschichte von jenem Mescholam — der Name kommt noch heute unter den Juden häufig vor —, der wie viele seinesgleichen im Heere Alexander des Großen diente. Eine Armee zog in Eilmärschen, um dem bedrängten Heere Hilfe zu bringen. Plötzlich muß sie Halt machen; der Seher zeigt auf einen heiligen Vlogel, der in den Lüften kreist, nun muß man abwarten, welchen Flug der Vogel zu nehmen sich entschließen wird, wenn er rückwärts fliegt, muß die Armee auf der Stelle Kehrt machen, sonst droht Unheil. Truppen und Offiziere starren in die Luft und warten spannungsvoll. Da ergreift ein Schütze, namens Mescholam, seinen Bogen und schießt den Viogel herunter. Der Seher ist entsetzt über diese Respektlosigkeit, über diesen echt jüdischen Mangel an Ehrfurcht vor dem Geheimnisvollen und Erhabenen. Mescholam aber spricht lachend: „Wie sollte der dumme Vogel uns etwas Nützliches über unser Vorhaben sagen können? Wenn er die Zukunft erraten könnte, wäre er nicht hergekommen, um sich von dem Juden Mescholam totschießen zu lassen." Hier hat ein Jude aus echt jüdischer „Substanz" heraus, der der heidnische Aberglaube ein Greuel war, in einem entscheidenden Moment eingegriffen und die geschichtsempfindende Schicht eines großen Volkes bedenklich getroffen. Wer vermag zu erraten, was für Verheerungen er dadurch in dem überweltlichen Bereich der „substanziellen" Werte angerichtet hat, ohne daß' jemand es ahnte. Und Mescholam war nicht einmal ein Leutnant. Wie soll man solche Fälle für die Zukunft verhüten? Noch schlimmer ist es um den Richter bestellt. „Es gebührt sich nicht, daß ein Jude deutscher Richter wird." Gewiß. Hierin stimmt Hans Blüher mit meinem Freund Karlheinz Pieffke überein. Mein Freund Karlheinz Pieffke, ein echt germanischer, blonder, blauäugiger Hüne, ist eine Seele von einem Menschen. Keine Spur von Antisemitismus. Verkehrt nur mit Juden. Er spricht: „Alles darf der Jude werden, meinetwegen sogar Reichspräsident, wenn er das Zeug dazu hat, aber Richter darf er nicht werden. Nein. Strafrichter nicht. Siehst Du, da hat mich neulich dieser Jude — nicht einmal ein richtiger, seit 20 Jahren getauft — schon zum zweitenmal zu einer schweren Strafe verdonnert." (Mein Freund1 Karlheinz Pieffke hatte im Zustand der Betrunkenheit seine Frau arg verprügelt.) „Was mein Rechtsanwalt — ein jüdischer natürlich — sich die Kehle wund redet, um mildernde Umstände für mich geltend zu machen, der Jude auf dem Richterstuhl antwortet hartnäckig: Trunkenheit kann ich nicht als mildernden Umstand, sondern eher noch als erschwerenden Umstand anerkennen. Ein gebildeter Mensch soll sich nicht betrinken! Was versteht dieser Jude von dem Durst einer Germanenseele nach einem labenden Trunk? Nein, ein Jude darf kein deutscher Richter werden" . . . Aber in Deutschland sind schon schlimmere Dinge vorgekommen. Hervorragende jüdische Juristen haben als Rechtsanwälte, als Kommentatoren der Gesetzbücher, als Lehrer auf die deutschen Richter, auf die deutsche Rechtsprechung und Rechtsschöpfung, auf die deutsche Rechtsgesinnung einen gewaltigen Einfluß ausgeübt. Wer wird ermessen, welchen Schaden dadurch die deutsche Volksseele in den Tiefen der Substanz erlitten haben mag, ohne daß der feinste Beobachter es merkt. Nun könnte man dem allerdings in Zukunft vorbeugen, indem man den Juden einfach den Besuch der juristischen Fakultät verbietet. Aber, wie soll man sich vor den Autodidakten schützen? Hierin hat das arme Österreich eine bittere Erfahrung igemacht. Seit Jahrzehnten fand man auf dem grünen Tisch in jedem österreichischen Ministerium, in jedem Gerichtssaal, in der Kanzlei eines jeden Rechtsanwaltes und jeden Notars, auf dem Bücherregal jeder Verwaltungsbehörde bis in das entlegenste Städtchen Tirols und der Bukowina, die zahlreichen stattlichen Bände der Ausgaben österreichischer Gesetze mit den Kommentaren des Dr. Leo Geller. Diese Kommentare waren das unentbehrliche Hilfsmittel für jeden österreichischen Juristen von der untersten bis zur höchsten Stufe. „Geller hat das Gesetz so und so ausgelegt." Darauf beriefen sich hohe und höchste Gerichtshöfe in ihren Entschließungen. Wer war Geller? In den sechziger Jahren lebte in dem ostgalizischen Städtchen Kai us z ein junger aus einem benachbarten Dorfe gekommener Talmudist, der sich aus Wißbegierde und Liebhaberei in die Gesetzbücher vertiefte. Er verfaßte den Bauern und Kleinbürgern ihre Eingaben an Gerichte und Behörden und vertrat ihre Klagen vor Gericht. Einmal geriet er in Streit mit einem bestechlichen Richter, gegen den er die Sache eines benachteiligten Bauern führte. Der Richter beschließt sein Verderben und macht ihm den Prozeß wegen unbefugter „Winkelschreiberei". Der Prozeß kommt schließlich vor den Obersten Gerichtshof in Wien, wo der kleine Winkelschreiber seine Verteidigung so glänzend führt, daß er allgemeines Aufsehen erregt. Ein großer Jurist ist entdeckt. Der Kaiser gewährt ihm die venia studiorum, und die Wiener Juristenfakultät erteilt dem Autodidakten auf Grund einer