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Ost und West · 1922-01-01 · Heft 1-2 (Januar-Februar 1922) · p. Seite 23 - 24

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Journal
Ost und West
Volume
22 (1922)
Issue
Heft 1-2 (Januar-Februar 1922)
Article
Die zweite Ausstellung in der Kunstsammlung der jüdischen Gemeinde zu Berlin
Date
1922-01-01
Page
Seite 23 - 24 (sequence 5)
Language
German
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23 Die zweite Ausstellung in der Kunstsammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin 24 breiten dürfen und auch dort nur „bis weitere Ordre" (Reskript v. 31. August). Selbst diese Lebensmög* lichkeit wurde ihnen 1746 beschränkt, sie wurden aus allen befestigten Städten und Märkten ausgewiesen und nur in freien und offenen Orten geduldet. Auch dort wurde ihnen das Verbleiben nur noch für sechs Jahre gestattet, in jedem dieser Jahre sollte der sechste Teil der Juden das Land räumen. Erst am 14. Juli 1748 schlug die Stunde der Befreiung, war das „Exil" zu Ende. Gegen eine jährliche Judensteuer von 300000 Gulden nahm Maria Theresia das Ausweisungsdekret vom 18. De* zember 1744 zurück. Die Rückkehr nach Prag wurde gestattet, nicht aus Gründen der Gerechtigkeit oder gar christlicher Liebe und Barmherzigkeit, ebenso* wenig aus Rücksicht auf die Intervention des Auslandes — diese hatte schon 1746 ihr Ende gefunden —, sondern aus Selbstsucht, weil das Land ohne die Juden dem Ruine entgegenging, „pur allein weillen so inständigst die Länder es verlangen und ihre äußerste Kräffte anspannen." War demnach die Prägung unserer Medaille 1745 verfrüht gewesen, so kam sie drei Jahre später zu ihrem Rechte. Jetzt jubelten nicht nur die Juden, sondern auch die christliche Bevölkerung, welche die Rückkehr der Juden „angeseufzt" hatte. Die schöne, eindrucksvolle Medaille aber bleibt ein ehren* volles Zeugnis für das Eintreten der auswärtigen Mächte zugunsten der unschuldig verfolgten Juden, ein unvergeßliches Denkmal des geschichtlichen Vorgangs, da zum ersten Male fast ganz Europa sich für eine menschliche Behandlung der Juden ein* setzte und kein Bedenken trug, sich in die inneren Angelegenheiten eines Großstaates einzumischen. An die oben besprochene Gesetzgebung Josephs II. für die Juden schließt sich die des rus* sischen Kaisers Alexander I. vom 9. Dezember 1804 an. Der Zutritt zu allen niederen und höheren Schulanstalten wurde ihnen eröffnet, die Einrichtung eigener jüdischer Schulen mit einer der offiziellen Sprachen gestattet, der Betrieb des Ackerbaus, Handwerks und der Fabrikindustrie erleichtert. Trotz dieser Reformen hatten die russischen Juden keine Ursache, Alexanderl. als ihrem Befreier zu huldigen. Das Ghetto des westlichen Rußland wurde in dem* selben Gesetze von neuem festgelegt, nur den Acker* bauern der Wohnsitz in zwei weiteren Gouverne* ments gestattet und selbst in Westrußland die An* Siedlung in den Dörfern und das dort von zahl* reichen Juden betriebene Schankgewerbe verboten. Weit entfernt vom Jubel rief das neue „Statut der Verfassung der Juden" durch die drohende Vertreibung der Juden aus den Dörfern besonders das Jammergeschrei der davon Betroffenen hervor. Unsere Medaille Nr. 234, die Alexandro Liberatori (dem Befreier Alexander) gewidmet ist und einen Juden mit erhobenen Händen vor einem Opferaltar zeigt, gibt daher nicht die Stimmung der jüdischen Gesamtbevölkerung Rußlands oder deren Mehrheit wieder. Im unteren Abschnitt der Medaille wird als Quintessenz des Gesetzes angegeben: Immunes fecit Judaeos (Alexander machte die Juden Steuer* frei), von allem andern wird geschwiegen. „Steuer* frei" wurden jedoch nur die Fabrikanten und Hand* werker. Somit haben wir die Kreise gefunden, die Grund hatten, wenn sie egoistisch nur an sich selber dachten, dem Kaiser dankbar zu sein. Die reichen Fabrikanten dürften die Medaille veranlaßt haben. Interessant ist, daß selbst diese kurze In* haltsangabe des Gesetzes ungenau ist; denn in Wirklichkeit machte das Gesetz die Fabrikanten und Handwerker gar nicht steuerfrei, sondern be* freite sie nur von der Bezahlung der doppelten Steuer, die einfache Steuer hatten sie ebenso wie die Christen zu entrichten. Bisher mußten alle Juden, die in den Kleinbürger* und Kaufmanns* stand der Städte eintreten wollten, doppelt so viel Steuer entrichten als die Kleinbürger und Kaufleute „christlicher Konfession". Merkwürdig ist auch, daß die Medaille für das Gesetz ein um. zwei Monate späteres Datum, den 9. Februar 1805, an* gibt. Nach alledem ist die Annahme nicht abzuweisen, daß die Medaille 1805 gar nicht in Ruß* land, sondern im Ausland auf Grund unvollständiger russischer Nachrichten angefertigt worden ist. Man nennt sogar den Berliner Medailleur Abramson ausdrücklich als Hersteller, was jedoch auf jeden Fall falsch ist; denn der Medailleur hat, was über* sehen wurde, am Brustabschnitt der auf der einen Seite der Medaille abgebildeten Büste des Kaisers seinen Namen mit P. M. notiert. Joseph II. und Alexander I. haben zwar die mittelalterlichen Fesseln gelockert, welche die Juden ihrer Länder trugen, sie ihnen aber nicht abge* nommen. Gesprengt hat sie erst Jeröme Napoleon, der den Juden seines Königreichs West* f a 1 e n völlige bürgerliche Gleichberech* t i g u n g verlieh. Durch Dekret vom 27. Januar 1808 erhielten alle seine Untertanen, „welche der Mosaischen Religion zugetan" waren, dieselben Rechte und Freiheiten wie seine übrigen Untertanen. Dem Danke der beglückten westfälischen Juden hat ihr Führer Israel Jakobson in der von dem Berliner Abramson geprägten Medaille Nr. 236 würdigen Ausdruck gegeben. Vor einem Opfer* altar, an den die beiden Gesetzestafeln angelehnt sind, kniet und dankt die durch eine Frau personi* fizierte Judenheit Deo et regi paterno (Gott und dem väterlichen Könige). Links oben steht der Gottesname in hebräischen Buchstaben, auf der Erde liegen gesprengte Fesseln (Abb.. 5). Auf der Rückseite umarmen sich zwei Genien, Judentum und Christentum, die, wie die Worte im oberen

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