Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 22 (1922)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar-Februar 1922)
- Article
- Die zweite Ausstellung in der Kunstsammlung der jüdischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 21 - 22 (sequence 4)
- Language
- German
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21 Die zweite Ausstellung in der Kunstsammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin 22 Abb. 4. Medaille auf die Aufhebung des die Juden aus Böhmen und Mähren verbannenden Ediktes der Kaiserin Maria Theresia 1745 Zu Abb. 4 (Rückseite) daß die Juden vorläufig in Böhmen und Mähren verbleiben dürften. Zur Erinnerung an die Errettung aus tiefster Bedrängnis ließen die holländischen Juden — die Ge* meinden von Amsterdam, Rotterdam und Haag hatten sich bei ihrer Regierung für ihre böhmischen und mährischen Brüder wiederholt bemüht — durch Niclaas van Swinderen unsere Medaille 226 prä* gen (Abb. 4). Unterder Überschrift „Exilio minato" (Nach Androhung der Verbannung) auf flatterndem Bande zeigt sich eine offene Säulenhalle, deren Gesimse die-Inschrift „XIII. Tebeth, XVIII. Decembris", das Datum des Verbannungsdekretes, tragen. Im Hintergrunde ist durch die Öffnungen der Säulenhalle eine turmreiche Stadt (Prag) mit Brücke (Nepomukbrücke) sichtbar. Im Vordergrunde sitzt rechts auf baldachinbedecktem Throne die mit Krönet und Zepter versehene Königin Maria Theresia, an ihrer linken^Seite befindet sich die per* sonifizierte Gerechtigkeit mit Wage und Schwert. Vor dem Throne steht ein Ritter. Mit seiner linken Hand weist dieser auf eine Frau mit zwei Kindern, mit seiner rechten Hand auf einen Rabbiner in der Tracht des Hohenpriesters, der seinen rechten Arm zum Schwüre oder zur Beteuerung erhoben hat- Was der Ritter spricht, steht im unteren Abschnitt: „Ne suspicetur regina versus servos suos res huius* cemodi (I. Reg. 22 v. 15)". Es ist mit geringer Veränderung der Vulgatatext von I. Sam. XXII, 15 (die Angabe des Buches der Könige ist irreführend}: „Es möge die Königin gegen ihre Unterthanen nicht Dinge dieser Art argwöhnen". Abb. 5. Medaille auf die EmanzU pation der Judendes Königreichs Westphalen 1808 Der Ritter stellt die intervenierenden Staaten dar, die den Verdacht des Landesverrats zu beseitigen suchen, Rabbiner und Frau mit Kindern repräsentieren die ausgewiesenen unschuldigen Juden. So führt uns die Vorderseite der Medaille in eindrucksvoller Szene die Intervention Europas für die Verfolgten vor die Augen. Die Ergänzung hier* zu bringt unter der Überschrift „Decreto aboleto XIII. Yjar, XV. Maji" (Nach dem Äufhebungsdekret vom 15. Mai 1745) die Rückseite. Wir sehen einen Tempelraum, in dessen Hintergrunde ein Opfer mit starker Flammen* und Rauchentwicklung verbrannt wird. Zum Altare führt eine große Treppe, der Raum vor ihr und zu ihren beiden Seiten ist mit knieenden Betern ausgefüllt. An den säulengeschmückten Seiten* gebäuden hängen die Wappenschilder der Staaten, die sich hauptsächlich für die Juden verwandten, Englands, Hollands, Dänemarksund Polens, während über dem Aufbau an der Rückseite zwischen Decreto und aboleto das ungarisclvböhmische Wappenschild angebracht ist. Der untere Abschnitt enthält den Vulgatavers Esther IX, 28, um anzudeuten, daß wie die Tage des Purimfestes auch diese Tage der Errettung stets gefeiert werden würden Der Dank, den auf solche Weise die holländischen Juden in ihrer ersten Freude ausdrückten, war im damaligen Zeitpunkte wenig berechtigt. Es war kein Anlaß, Dank» opfer darzubringen und den 15. Mai für alle Zeiten zu feiern. Lediglich vor der sofortigen Vertreibung aus Böhmen und Mähren überhaupt schützte die Juden das Dekret. Prag blieb ihnen nach wie vor als Wohnsitz verschlossen. Nur „auf dem Lande" sollten sie sich aus*