Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 4 (1904)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1904)
- Article
- Andras Osianders Schrift über die Blutbeschuldigung
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 403 - 404 (sequence 3)
- Language
- German
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•'fttf, " c Aug. Wünsche: Andreas Oslanders Schrift über die Blutbeschuldigung. 404 welches neben der Bedeutung Blut in der Umgangssprache der Juden noch die von Geld habe. Wenn nun ein Jude einmal gesagt habe, er müsse dam von den Christen haben, so sei dies von Unverständigen und Ungelehrten dahin verstanden worden, er brauche ihr Blut. Hier müssen wir gegen den Verf. einen Einwand erheben. Zunächst bedeutet dam im Singular nach allen Wörterbüchern niemals Geld, sondern diese Bedeutung hat der Plural damim oder damin, im Status construetus dame. Dieses Wort hat aber mit dam, Blut nichts zu schaffen, sondern kommt her von der Wurzel dame (/>sn ,n£-t), ähnlich sein. Damim bedeutet somit similia, ähnliches und weist auf die alte Form des Tauschhandels hin, wo man eine Ware für eine andere gleichwertige einhandelte. Diese philologische Einsicht in das Wort konnte Osiander bei cler mangelhaften Kenntnis der hebräischen Sprache im 16. Jahrhunderts noch nicht haben. Uebrigens ist der Gebrauch des Wortes damim im Sinne von Geld in der Umgangssprache der Juden gar nicht gewöhnlich, man hat vielmehr für Geld die Wörter moess, mees (mye), oder Ris (eig. Beutel), mitunter auch lowi und m assume, messummen. Fast noch interessanter als die Zurückweisung der Blutbeschuldigung im allgemeinen sind die 12 Punkte, mit denen der Reformator den traurigen Pösinger Fall vom Jahre 1529 speziell erörtert. Der Graf von Pösingen ist ein sehr verschuldeter, tyrannischer Herr, und sein moralischer Lebenswandel ist übel beleumundet. Der Prozess selbst ist in einer Weise geführt worden, die sich nicht rechtfertigen lässt. Wie man nach Zeugen gesucht, wie die Verhöre angestellt wurden, was die Juden alles mit der Leiche vorgenommen haben sollen, wie schnell man in der Urteilsprechung und in der Vollstreckung des Urteils gewesen, alles »lies mache das Prozess verfahren verdächtig. -Am einschneidendsten aber wirken am Schlüsse der Schrift die sieben Hinweise, auf die bei ausgespielten Ritualmorden zu achten sei, um die Mörder und Anstifter ausfindig zu machen. Man höre! Es gelte erstens zu untersuchen, ob nicht der Oberherr ein sehr armer, geiziger Tyrann oder ein vertrunkener, verspielter und verhurter ,.streussguetlin" oder sonst ein unzeitiger Krieger sei, zweitens ob nicht seine Räte, Amtleute oder sein Hofgesinde in diese Kategorie gehören, drittens ob nicht Pfaffen oder Mönche, am den Schein grosser Heiligkeit zu erlangen, grosse Wunderwerke und Wallfahrten veranstalten und die Neigung hätten, die Juden zu vertilgen, viertens ob nicht etliche Untertanen durch. Wucher so tief hinter die Juden gekommen seien, dass sie, wenn diese sie zur Bezahlung anhalten würden, von ihren häuslichen Khren kommen und entlaufen müssten, fünftens ob nicht Zauberer, Teufelsbeschwörer, Schatzgräber oder andere ungeschickte Leute da seien, welche die Kinder zu ihren Zwecken ermorden, auf die Hoffnung hin, man werde damit die Juden bezichtigen, sechstens ob nicht die Kinder durch einen Zufall ums Leben gekommen, indem dem Wagner oder seinem Knecht ein Holzbeil wider seinen Willen aus der Hand oder vom Stil gefahren sei und das Kind getroffen habe und sie dann dies aus Furcht nicht hätten offenbaren mögen, sondern den Leichnam so zugerichtet hätten, dass man die Juden des Mordes beschuldigte, siebentens ob nicht Vater oder Mutter durch ihren Unfleiss und ihre Verwahrlosung die Ursache zum Tode ihres Kindes seien, mag es sich nun mit dem Messer erstochen haben, oder zu Tode gefallen oder im Wasser ertrunken sein, um sich nun nicht der Schande und Nachrede aller Menschen auszusetzen, hätten sie die Sache so eingerichtet, dass sich der Verdacht auf die Juden lenke. In der Tat, das sind Gesichtspunkte, die in mehrfacher Hinsicht der Beachtung wert sind. Osiander vertritt mithin entschieden die Ansicht, dass man bei Ritualmorden die Mörder nicht unter den Juden, sondern unter den Christen suchen müsse, Wenn dieser Gesichtspunkt in den letzten Prozessen des vorigen Jahrhunderts gleich von vornherein fest im Auge behalten worden wäre, vielleicht wäre einer der Mörder entdeckt worden. Durch die Bestimmtheit aber, mit denen die Morde stets als Ritualmorde hingestellt wurden, wurde die allgemeine Meinung irre geleitet und der Gang der Gerichtsverhandlungen ungemein erschwert. Es dauerte oft lange, ehe sich die Richter durch die verwirrenden Behauptungen hindurcharbeiten und zu einer objektiven Auffassung des Tatbestandes gelangen konnten. Uebrigens gilt auch bei den Ritualmordprozessen das Wort: Die Weltgeschichte ist das Weltgericht! Wie viele der Antisemitenhäuptlinge, die sich als Tugendhelden aufgespielt, haben Werg am Rocken gehabt und sind ins Gefängnis und Zuchthaus gewandert. Dass Andreas Osiander eine Schrift über die Blutbeschuldigung verfasst, wusste man bisher nur aus der Gegenschrift Jolrcnn Lcks, dem sie damals von der b e dr i in gte n G eis t Ii chke i t zur Begutachtung überwiesen war. Mit welcher Gehässigkeit der Ingolstädter Professor sie aber betrachtete, spiegelt schon der Titel, den er ihr gibt: „Ains Juden- MAX FABIAN. SKIZZE.