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Ost und West · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. Seite 401 - 402

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Journal
Ost und West
Volume
4 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
Andras Osianders Schrift über die Blutbeschuldigung
Date
1904-06-01
Page
Seite 401 - 402 (sequence 2)
Language
German
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401 Aug. Wunsche: Andreas Oslanders Schrift über die Blutbeschuldigung. 402- MAX FABIAN. ABSEITS (1901). (Mit Erlaubn. d. Gartenlaube.) Schützer" galt. Die Veranlassung war diese. Der Pfalzgraf hatte dem süddeutschen Reformator eine Flugschrift über den Pösinger Mordprozess vom Jahre 1529 zugesandt, durch den 30 jüdische Familien auf den Scheiterhaufen gebracht worden waren. Mit zwanzig Gründen beleuchtet Oslander die Blutanklage und weist ihre Unnahbarkeit nach. Es würde zu weit führen, wenn wir hier alle diese Gründe dem freundlichen Leser aufzahlen wollten, wir begnügen uns mit den allerwichtigsten. Zunächst zeigt der Verfasser, wie die Juden nach dem mosaischen Gesetze trotz der gebotenen Schlachtopfer verpflichtet sind, sich jeglichen Blutgenusses von den Tieren zu enthalten und wie dies in ihren Gebräuchen aufs peinlichste zum Ausdrucke kommt, wie sollten sie bei solchem Blutabscheu Menschenblut gemessen! Wenn man sage, dass die Juden die Christen als Feinde betrachteten, so sei es nicht glaublich, dass sie ihre Feindschaft durch Morde an den Tag legen sollten, da auch für sie das göttliche Gebot bestehe, dem Feinde Freundlichkeit zu erweisen, ja sogar für ihn zu beten. Ausführlich werden sodann die Fabeln widerlegt, die Juden hätten Christenblut nötig, um die Finger ihrer Priester beim Sprechen des Priestersegen zu bestreichen, oder ihren BLutfluss zu stillen und andere Krankheiten und Gebrechen zu heilen. Von grosser Wichtigkeit ist der zwölfte Grund. Noch nie habe ein getaufter Jude dahin Zeugnis abgelegt, dass der Blutgebrauch unter den Juden statthabe, selbst von solchen Juden sei dies nicht geschehen, die nach der Taufe Schlechtes von ihren früheren Stammesgenossen ausgesagt hätten. Als Beispiele wird auf Pfefferkorn und Paulus Ricius verwiesen. Im 14. Punkte zeigt der Verfasser, wie die Christen die ersten Jahrhunderte ungerechterweise unter derselben Anklage der Blutbeschuldigung standen. Gemeint sind die sogenannten Thycsteischen Mahlzeiten (epulae Thyesteae), gegen welche die Apologeten wie Tertullian mit der ganzen. Macht ihrer Persönlichkeit ankämpfen und ihre Haltlosigkeit mit klaren Gründen dartun. Treffend kommt ferner zur Erörterung, dass den Geständnissen einzelner Juden, einen Ritualmord begangen zu haben, keine Beweiskraft zuerkannt werden könne, da dieselben durch furchtbare Martern und Foltern erzwungen worden seien. Wir fügen noch hinzu, wenn solche erpressten Geständnisse etwas bewiesen, so müsste man heute noch, an Hexerei und Teufelsbeschwörung glauben, da früher viele unter der Folter sich als schuldig bekannt haben. Im 10. Punkte wird ausgeführt, wie sich Päpste und Kaisei" durch gründliche und scharfe Untersuchung von der Unwahrheit der Blutbeschuldigungsanklage überzeugt haben und Verordnungen an ihre Obrigkeiten haben ergehen lassen, nicht tätlich einzuschreiten, wenn gegen die Juden die Anklage einmal erhoben wurde. Ein solcher Erlass wird vom Kaiser Friedrich IL mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass es solcher Erlasse noch viele gäbe. Der 20. Beweis beschäftigt sich mit dem Worte Dam. **r * ffe. ' WL \ MAX EABIAX. ■"S^V DER ALTE DAX/IG ER (!<>()•).

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