Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 4 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Der Sederabend
- Date
- 1904-05-01
- Page
- Seite 337 - 338 (sequence 6)
- Language
- German
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337 Dr. E. Baneth: Der Sederabend. 338 freilich ein Stück Mazza den Schluss der Tafel. Man nennt es Epikomon oder Nachtisch. Nachdem man die Becher wieder mit Wein gefüllt hat, spricht man das Tischgebet, nach dessen Beendigung der dritte Becher geleert wird, welcher der Erinnerung an das Heilige Land gewidmet ist nach dem Worte der Schrift:73) Wenn du gegessen hast und satt geworden bist, preise den Ewigen, deinen Gott, für das gute Land, das er dir gegeben hat. Mittlerweile ist es Mitternacht geworden, und man nimmt nun das Hallel da wieder auf, wo man es vor der Mahlzeit abgebrochen hat. Das ist nach der Schule Schammais der 114. Psalm, der mit den Worten beginnt: Als Israel aus Aegypten zog. Die Schule Hilleis macht dagegen geltend, dass ja der Auszug nicht um Mitternacht, sondern am folgenden Mittag stattgefunden hat.74) Im Mittelalter hat die Erinnerung an jene Mitternacht, in der sich das furchtbare Strafgericht über die Aegypter entlud,75) vermutlich den Anstoss gegeben, gerade an dieser Stelle einige Psalmverse einzuschieben, die sich anhören wie der verzweifelte Schmerzensschrei eines auf den Tod verwundeten Herzens: „Giesse aus deinen Zorn über die Heiden, die dich nicht kennen, und über die Reiche, die deinen Namen nicht anrufen; denn gefressen haben sie Jakob, und sein Heim haben sie verwüstet."76) Dann aber füllt man den vierten Becher, welcher der Erlösung der Menschheit gewidmet ist, und beginnt mit Psalm 115: „Nicht unseretwegen, o Herr, nicht unseretwegen! Deinem Namen verschaffe Ehre ob deiner Güte, ob deiner Treue. Warum sollen die Heiden sprechen dürfen: Wo ist denn nun ihr Gott?" An dieses Hallel schliesst sich Psalm 136, der im Talmud77) als „das grosse Hallel" bezeichnet wird, worauf einige Gesänge aus späterer, zum Teil sehr später Zeit folgen, nach deren Vortrag der letzte Becher geleert wird. Zwischen dem dritten und dem vierten Becher verbietet die Mischna78) Wein zu trinken. „Aus welchem Grunde?", fragt der palästinensische Talmud79). „Etwa, damit man nicht trunken werde? Man ist doch schon berauscht! Ist denn ein Unterschied zwischen dem während der Mahlzeit genossenen und dem nachher gereichten Weine? Allerdings, dieser macht trunken, jener hat solche Wirkung nicht." Aeitere und neuere Erklärer nehmen an, dass das Verbot mit Rücksicht auf das Hallel und die übrigen Gesänge ausgesprochen wurde, deren Vortrag durch den Rausch des einen oder des anderen beeinträchtigt oder gestört werden könnte. Demnach dürfte man zwischen dem ersten und dem zweiten Becher erst recht keinen Wein trinken, damit man nicht des Guten zuviel tue und dadurch unfähig werde, den Kindern 73) 5. B. M. 8, 10. 74) Tosefta P'sachim X 9. 7Ö) 2. B. M. 12, 29—30. 76) Psalm 79, 6—7. 77) P'sachim 118 a. 78) Das. X 1. 79) Z. St. (37 d). vom Auszug aus Aegypten zu erzählen. Diese Schlussfolgerung widerspricht indessen dem klaren Sinn der Mischna, die auch von den meisten Autoren in der Tat so aufgefasst wird, dass nicht allein im Verlauf des Mahles, sondern auch während der Haggada nach Belieben Wein zu trinken gestattet ist. Man sah sich daher zu der Ausflucht genötigt, dass auch vor der Mahlzeit der Wein keine berauschende Wirkung hat, eine etwas kühne Behauptung, soviel ich von der Sache verstehe, eine Meinung, die aus der grauen Theorie der Studierstube geschöpft scheint, schwerlich aber vom goldenen Baume des Lebens gepflückt wurde. Meines Erachtens gibt uns die Mischna selbst die beste Erklärung ihres Verbotes, indem sie hinzufügt: Man beschliesse das Pesachmahl nicht mit einem „Epikomon". Ueber die Bedeutung dieses Fremdwortes gehen die Ansichten in Tosefta, Jeruschalmi und babylonischem Talmud auseinander. Nach der einen bezeichnet es den Nachtisch, mag dieser nun aus Früchten („Datteln, Nüsse, geröstete Körner"), Zuckerwerk („allerlei Süssigkeiten") oder anderen Leckerbissen („Trüffeln, Tauben") bestehen; nach der zweiten versteht man darunter musikalische Darbietungen, nach der dritten den Aufbruch aus einer Gesellschaft in die andere. Im Grunde sind alle diese Erklärungen richtig. Das Wort ist nämlich dem Griechischen entlehnt und bezeichnet in seiner Heimat alles, was zum Trinkgelage gehört. Dieses begann, wie wir oben gesehen haben, mit dem Nachtisch, war von Gesang und Flötenspiel begleitet und endete schliesslich mit dem stürmischen Eindringen in andere Gesellschaften. Durch die glückliche Wahl des fremden Ausdruckes wird das Verbot der Mischna in ein so helles Licht gerückt, dass es zu seiner Begründung keines weiteren Wortes bedarf. Man verpönte den Genuss des Weines zwischen dem dritten und dem vierten Becher, damit das Festmahl nicht zu einem Trinkgelage herabsinke; man verpönte selbst den harmlosen Nachtisch an diesem Abend, weil mit ihm das „Epikomon" seinen Anfang nahm, und man den wüsten Unfug fürchtete, in welchem es gipfelte, den schlimmen Rausch mit seinem hässlichen Gefolge von gemeinem Scherz und grober Ausschreitung, von rohem Uebermut und zügellosem Laster. Vor der Mahlzeit und während derselben sprach man auch sonst dem Wein nur mässig zu, der überdies mit kaltem oder warmem Wasser stark verdünnt war; nach dem Mahle aber, da drohte die Gefahr, die schöne Feier könnte in ein widerliches Zechgelage ausarten. Das musste man mit allen Mitteln zu verhüten suchen. Die erhebende Wirkung des Festes durfte keine Einbusse erleiden, die weihevolle Stimmung durch keinen unreinen Hauch getrübt werden. Darum musste man vor allem der Trunkenheit vorbeugen; der kürzeste und sicherste Weg zu diesem Ziele war aber ohne Zweifel das Verbot, ausser den vorgeschriebenen zwei Bechern überhaupt noch etwas nach dem Tischgebet