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Ost und West · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. Seite 317 - 318

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Journal
Ost und West
Volume
4 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Ein neues Buch über die Geschichte der deutschen Juden
Date
1904-05-01
Page
Seite 317 - 318 (sequence 3)
Language
German
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317 Dr. Max Eschelbacher: Ein neues Bach über die Geschichte der deutschen Juden. 318 des Strafgesetzbuchs zu gebrauchen, aus dem Glücksspiel ein Gewerbe. Der Privatmann aber, der das gleiche tut, wandert auf einige Jahre ins Gefängnis denn wenn er so handelt, dann macht er sich einer unmoralischen Handlung schuldig, er weckt die Spielwut des kleinen Mannes. Waren die Juden wirklich Wucherer, dann waren alle die Regenten, vom Kaiser bis zum kleinsten Grafen, Hehler. Von dem, was die Juden verdienten, blieb das wenigste in ihrer Hand, das andere wanderte in die Kassen der Landesherren. Sogar der Kirche mussten sie zehnten. Bei jedem Geschäft, das der Jude abschloss, fungierte er somit zugleich als Steuererheber. An den hundertvierundsiebzig Prozent, die das Fridericianum ihm zugestand, hatte ausser ihm noch der Herzog seine Freude. Der Jude trug den Hass, der Staat den Gewinn davon. Und wenn die Steuerlast stark wurde, dann empörte sich das Volk nicht gegen seine Fürsten, sondern es schlug die Juden tot. Der Landesherr aber zählte unterdessen behaglich die Dukaten, die die Opfer ihm eingebracht hatten, und dachte bei sich: Non olet. Dass nun die Juden tatsächlich das ganze Land ausgewuchert hätten, dafür bringt Liebe seltsame Argumente. „Ein trauriges Bild ist es, wenn in dem Städtchen Oberwesel 1338 nicht weniger als 217 Schuldner der Juden aufgeführt werden." Das ist aber an sich so wenig traurig, als wenn in einem Dorfe ein grosser Teil der Bauern von den Raiffeisenkassen Darlehen erhält. Es fragt sich immer, was die Oberweseler mit dem Geld anfangen konnten. Liebe selbst erwähnt ja, dass die Ansiedler in neuen Städten nicht soviel Vermögen hatten, um selber ihre Häuser zu bauen, dass die Juden ihnen Vorschüsse lieferten, dass z. B. im Jahre 1204 die Stadt Landshut auf diese Weise mit jüdischem Geld gebaut wurde. Das war dann Produktivkredit von der allernützlichsten Art, ein Glück, nicht ein Verhängnis für das deutsche Volk. „Graf Walram von Zweibrücken ist 1339 in den Händen von 17 Juden." Das mag eine Schande für ihn selber sein, denn er war vermutlich eine Art Rodensteiner, niemals aber bildet es einen Vorwurf für seine Gläubiger. Uebrigens pflegten die Leute von seinem Schlage durch privilegierten Strassenraub das fehlende Vermögen rasch zu ersetzen. Die ganze Klage über den Wucher der Juden läuft schliesslich auf einen groben Selbstbetrug hinaus. Es ist gerade, wie wenn der verfolgte Dieb schreit: „Haltet den Dieb!" Er lenkt dadurch die Aufmerksamkeit von sich ab. Es hat nämlich in Deutschland stets eine Menge christlicher Wucherer sich breit gemacht. Zwar will Liebe das nur von den Lombarden gelten lassen, aber er übersieht, dass das spätere Mittelalter unter einem Lombarden nicht nur den Sohn der Lombardei, sondern den christlichen Wucherer überhaupt verstand, gleichgültig, was er für ein Landsmann war. Wie heute Münchener Bier auch in Berlin ge- KÄTHE MÜNZER. PORTRÄT DR. 'LANGERHANS. braut wird, so konnte solch ein „Lombarde" aus Buxtehude oder aus Treuenbrietzen stammen. Und dass es solche Leute in grosser Anzahl gab, dafür liefert schon der ständige Kampf, den die Kirche gegen sie führte, den besten Beweis. Schon früh, bereits auf dem Konzil zu Nicäa, begann diese Sisyphusarbeit, und erst in neuerer Zeit wurde sie eingestellt. Mit Exkommunikation, mit Verweigerung des Begräbnisses und der Absolution, mit allen Mitteln der strengsten Kirchenzucht suchte der Klerus zu wirken, aber schliesslich musste er doch für erlaubt erklären, was die Juden seit je gegeben hatten, woraus ihnen aber heute Liebe einen Vorwurf macht, das zinsbare Darlehen. Schon im späteren Mittelalter gestattete nämlich die Kirche, Zins zu nehmen, freilich nicht offen, sondern heimlich und verschleiert. Die Juristen erfanden eine verzwickte Vertragsform, den contractus trinus, wodurch jemand Zins nehmen konnte, ohne eine Zinsabrede zu treffen. Die ideale Forderung der Moral und das Verlangen des Geldbeutels waren damit in schöner Harmonie vereinigt, und wer aus einem solchen Vertrag seine Renten bezog, der konnte in Ruhe gegen den Wucher der Juden donnern. In frommen Ländern machten die Fürsten es dem kirchlichen Recht gegenüber, wie der Vogel Strauss, wenn er den Kopf in

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